Reform des Rechtspflegergesetzes

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Das Rechtspflegergesetz regelt die Verteilung der funktionellen Zuständigkeiten zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen. Soweit sich diese Zuständigkeitsverteilung an Wertgrenzen festmacht, entsprechen diese auf Grund der laufenden Geldentwertung nicht mehr der Ausgangslage. Änderungen des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts haben weitere Aspekte der Zuständigkeitsverteilung überholt. In manchen Punkten zeigen Erfahrungen der Praxis, dass die Abgrenzungen der Zuständigkeiten anders gewählt werden sollten, um etwa Mehrfachzuständigkeiten für einen Akt zu vermeiden oder Sachthemen zu bündeln.

 

Ziel(e)

Angestrebt wird eine der Geldentwertung entsprechende Anpassung der Wertgrenzen, eine der Rechtsentwicklung folgende Verteilung von Zuständigkeiten und eine Abgrenzung der Zuständigkeiten von RichterInnen und RechtspflegerInnen, die inhaltliche Schwerpunkte und Arbeitsabläufe besser berücksichtigt.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Verschiebung von Zuständigkeiten der RichterInnen und RechtspfegerInnen auf verschiedenen Gebieten des Zivilverfahrensrechts.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren durch Gerichte und Staatsanwaltschaften in angemessener Dauer" der Untergliederung 13 Justiz im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

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Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

keines

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 788281711).