1297 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien, 15 U 90/16 h-14, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Klubobfrau Dr. Eva Glawischnig-Piesczek

 

Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien ersucht mit Schreiben vom 29. Juli 2016, 15 U 90/16 h-14, eingelangt am 08. August 2016, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Klubobfrau Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 12. Oktober 2016 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Klubobfrau Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Klubobfrau Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek nicht zuzustimmen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien, 15 U 90/16 h-14, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Klubobfrau Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 StGB wird gemäß Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Klubobfrau Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Klubobfrau Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek nicht zugestimmt.

Wien, 2016 10 12

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                             Mag. Dr. Beatrix Karl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau