1301 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2015) (III-290 der Beilagen)

Migrationskrise 2015

2015 erlebte Österreich die größte Migrationskrise seit dem 2. Weltkrieg. Die Zahl der Asylwerber stieg um 214,1 % gegenüber den Vergleichszahlen 2014. In absoluten Zahlen war dies ein Anstieg von 28.064 im Jahr 2014 auf 88.151. Gleichzeitig stieg die Zahl der Personen in der Grundversorgung in diesem Zeitraum von 17.825 2014 auf 77.609. Zwischen 1. September und 31. Dezember 2015 wurden 679.639 Fremde an Österreichs Grenzen gezählt. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit war aber nur durch einen massiven Einsatz der Polizei mit Unterstützung der Kräfte des Österreichischen Bundesheeres möglich. Dies führte dazu, dass seit September 2015 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizeidirektionen (LPDs) monatlich rund 150.000 Überstunden leisteten. Trotz der humanitären Durchreise ist das österreichische Asylsystem an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gelangt. 2015 hatte Österreich 10,27 Asylwerber pro 1.000 Einwohner, Schweden 16,64 und Deutschland nur 5,88. Am 30. Dezember waren in Österreich 77.609 Personen in Grundversorgung und ca. 1.250 in provisorischen Unterkünften untergebracht.

 

Islamistischer Extremismus und Terrorismus

Der islamistische Extremismus und Terrorismus stellt unverändert das größte Gefährdungspotenzial für die liberal-demokratischen Gesellschaften dar. Dabei stehen die Entwicklungen salafistisch-dschihadistischer Gruppen im Mittelpunkt. Zu diesem Phänomen zählen terroristische Organisationen wie der sogenannte „Islamische Staat“ (IS), al-Qaida (AQ) sowie mit diesen affiliierte bzw. von diesen inspirierte Gruppen. In Österreich ist die Zahl der sich radikalisierenden Anhänger des salafistischen Dschihadismus weiterhin im Steigen begriffen.

 

Entwicklung der Kriminalität

Die Zahl der Anzeigen in Österreich konnte 2015 erneut gesenkt und somit ein neuer Tiefstand der letzten zehn Jahre erzielt werden. Wurden im Jahr 2006 noch über 588.000 Fälle und 2014 noch über 527.692 Fälle zur Anzeige gebracht, so waren es 2015 517.870 Anzeigen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Rückgang um 9.822 Anzeigen (- 1,9 %). Seit 2010 konnte die Aufklärungsquote von über 40 % gehalten werden. Im Jahr 2015 konnte mit 44 % der höchste Wert der letzten zehn Jahre erreicht werden. Im Zehn-Jahresvergleich ist ein kontinuierliches Ansteigen der Aufklärungsquote seit 2006 feststellbar. 2015 ist die Zahl der Einbrüche in Wohnungen und Wohnhäuser um 9,3 % auf 15.516 Anzeigen deutlich gesunken (2014: 17.110 Fälle). Damit wurde der niedrigste Wert seit 2006 erreicht. Die Zahl der Kfz-Diebstähle in Österreich ist seit 2010 konstant niedrig und hat im Jahr 2015 mit 3.326 als gestohlen gemeldeten Kraftfahrzeugen (Lastkraftwägen, Personenkraftwägen und Krafträder) einen neuen Tiefstand erreicht. Der Rückgang von 2014 auf 2015 beträgt 0,9 %. Nach dem historisch niedrigen Niveau des Jahres 2015 ist die Zahl der angezeigten vorsätzlichen Tötungen um 28 Fälle oder 26,2 % auf 135 (davon 39 vollendete Taten und 96 Versuche) gestiegen. Alle vollendeten und 93 der 96 versuchten Tötungsdelikte konnten aufgeklärt werden. Die Zahl der Anzeigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung ist 2015 leicht gestiegen. Waren es 2014 noch historisch niedrige 37.659 Anzeigen, so stieg die Zahl 2015 um 0,4 % auf 37.822 Anzeigen. Die Zahl der Anzeigen wegen Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung ist von 2.418 im Jahr 2014 um 1,7 % auf 2.376 im Jahr 2015 gesunken. Nach einem leichten Rückgang 2014 sind die Anzeigen wegen Cybercrime 2015 um 11,6 % auf 10.010 gestiegen. Im Bereich der Wirtschafts- und Betrugskriminalität kam es 2015 zu einem Rückgang um 2 % auf 48.601 Anzeigen.

 

Bilanz der SOKO Ost 2015

- Festnahme von Straftätern im Rahmen der SOKO Ost: 99 (2014: 118)

- Festnahmen, verwaltungspolizeilich: 569 (2014: 405)

- Sicherstellungen: 217 (2014: 192)

- Fahndungsanfragen: 275.267, davon 175 positiv (2014: 334.364/392)

 

Zielfahndung

2015 konnten 15 (2014: 16) Zielfahndungsfälle positiv abgeschlossen werden. 7 Festnahmen erfolgten im Ausland, 8 im Inland.

 

Kriminalprävention und Opferhilfe

2015 wurden im Zuge von kriminalpräventiven Tätigkeiten österreichweit 344.918 Personen beraten.

 

Rechtsextremismus

2015 wurden 1.156 rechtsextremistische, fremdenfeindliche/rassistische, islamophobe, antisemitische sowie sonstige Tathandlungen bekannt, bei denen einschlägige Delikte angezeigt wurden. Gegenüber 2014 bedeutet dies einen Anstieg um 54,1 %. Davon konnten 752 Tathandlungen (65,1 %) aufgeklärt werden (2014: 59,7 %).

 

Korruptionsbekämpfung

Die Anzahl der beim BAK registrierten Geschäftsfälle sank um 4 % von 1.548 (2014) auf 1.487 (2014). Hingegen stieg die Anzahl der Ermittlungsverfahren um 11 % von 1.171 (2014) auf 1.301 (2015).

 

Asylwesen

2015 stellten 88.340 Fremde einen Antrag auf Gewährung von Asyl, im Jahr 2014 waren es 28.064. Dies bedeutet eine Steigerung von 214,8 %. Stellten im zweiten Halbjahr des Jahres 2014 19.017 Personen einen Asylantrag, so waren es im Vergleichszeitraum des Jahres 2015 bereits 59.842 Personen, was einer Steigerung von 214,7% entspricht. Die Asylwerber kamen aus 113 verschiedenen Ländern, wobei etwa 28,9 % aller Antragsteller aus Afghanistan (25.563 Personen), 27,8 % aus Syrien (24.547 Personen) und 15,4 % aus dem Irak (13.633 Personen) stammen. Die Entwicklung zeigt, dass die Anzahl von Antragstellern aus dem Irak (+ 1.134 %), Pakistan (+ 407 %) und Afghanistan (+ 404 %) seit 2014 sehr stark gestiegen ist, währenddessen ein Rückgang bei den Asylanträgen der Russischen Föderation (- 15, %) zu verzeichnen ist. Zu den zehn antragsstärksten Nationen 2015 zählten die Angehörigen folgender Staaten (in Personen): Afghanistan (25.563), Syrien (24.547), Irak (13.633), Iran (3.426), Pakistan (3.021), Kosovo (2.487), staatenlos (2.235), Somalia (2.073), Russische Föderation (1.698) und Nigeria (1.385). Diese zehn Länder machten einen Anteil von 90,6 % (80.068) aller Asylanträge (88.340) aus. Mit 30. Dezember 2015 waren 77.609 hilfs- und schutzbedürftige Fremde in der Grundversorgung untergebracht. Das ist ein Anstieg im Vergleich zum Jahr 2014 um 148,5 %.

 

Legistik

2015 erfolgten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres legistische Arbeiten für folgende Gesetzesbeschlüsse:

- Bundesgesetz, mit dem das Sprengmittelgesetz 2010 geändert wird (SprG-Novelle 2015), (BGBl. I Nr. 136/2015).

- Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (BGBl. I Nr. 146/2015).

- Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz2015 – FrÄG 2015) (BGBl. I Nr. 70/2015).

- Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Waffengesetz 1996 und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden (Sicherheitsverwaltungs- Anpassungsgesetz 2015– SVAG 2015) (BGBl. I Nr. 52/2015)

 

Veränderungen Sicherheitsbericht 2015 gegenüber 2014

Zwei Spezialkapitel widmen sich den beiden wichtigsten Entwicklungen des Jahres 2015, der Migrationskrise (Kapitel 3) und dem Islamistischen Extremismus und Terrorismus (Kapitel 4). Um die Lesbarkeit des Berichts zu erhöhen, wurde der Sicherheitsbericht 2015 neu layoutiert. Fotos und Informationsgrafiken sollen den Bericht interessanter und abwechslungsreicher machen.

 

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 18. Oktober 2016 in Verhandlung genommen.

 

Aufgrund eines am 13. Oktober 2016 eingebrachten Verlangens des Freiheitlichen Parlamentsklubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer die Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Mag. Günther Kumpitsch, Dr. Peter Pilz, Christoph Hagen, Mag. Alev Korun, Mag. Wolfgang Gerstl, Ulrike Königsberger‑Ludwig, Mag. Philipp Schrangl, Dr. Walter Rosenkranz und der Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N dagegen: F, G, T) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2015) (III-290 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2016 10 18

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                                              Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann