1302 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 1563/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauenförderung in der Filmbranche

Die Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Film ist ein gesellschaftspolitisch höchst relevantes Medium. Die Österreichische Filmbranche ist stark männlich dominiert. Obwohl seit gut einem Jahrzehnt in etwa gleich viele Frauen wie Männer Film studieren, kommen verhältnismäßig weniger Frauen im Beruf an. In der Sozialwissenschaft wird dieses Phänomen als ‚Leaky Pipeline Syndrome‘ bezeichnet.

Die Benachteiligung von Frauen zeigt sich in folgenden Faktoren:

-       Zur Zeit gibt es nur eine Professorin an der Wiener Filmakademie, wobei sämtliche künstlerische Professuren seit langem schon von Männern besetzt sind.

-       Nur ein kleiner, einstelliger Prozentsatz der heimischen Produktionsunternehmen wird von Frauen geleitet.

-       Wichtige Entscheidungsgremien haben keine festgeschriebene, paritätische Besetzung.

-       in der Filmwirtschaft arbeiten viele Frauen, aber nur wenigen gelingt es, sich als Produzentinnen oder Regisseurinnen zu etablieren.

Laut Berechnungen der Interessensvertretung FC Gloria wird nur rund ein Viertel der gesamten Filmförderung in Österreich (jährlich rund 55 Millionen Euro) an weibliche Filmschaffende vergeben. Vom Ministerium wird die Verteilung der österreichischen Filmfördermittel auf die Geschlechter nicht detailliert genug erhoben, was eine Ursachenerforschung dieser verfestigten Schieflage im Hinblick auf die Kulturförderung erschwert.

In anderen europäischen Ländern hat man auf eine ungleiche Verteilung von öffentlichen Fördermitteln reagiert. Die Schwedische Filmförderung operiert seit mehreren Jahren mit einem Quotensystem, das eine gerechtere Verteilung der Fördermittel auf beide Geschlechter vorsieht. Jede Filmförderung wird mit Berücksichtigung der Arbeitsbereiche Drehbuch, Regie und Produktion so vergeben, dass letztlich über das Budgetjahr gerechnet in keinem der drei Bereiche ein Geschlecht mehr als 60 Prozent der Fördermittel erhält.

Filme österreichischer Regisseurinnen erzielen bei internationalen Festivals großes Ansehen und das, obwohl sie meist mit wesentlich geringeren Budgetmitteln hergestellt wurden als die Projekte ihrer männlichen Kollegen. Die Kulturförderung sollte Rahmenbedingungen schaffen, die weibliche Filmschaffende in die Lage versetzt, ihr Potential optimal zu nützen.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 2. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Elisabeth Hakel, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden in der Sitzung am 18. Oktober 2016 wiederaufgenommen und es meldeten sich die Abgeordneten Elisabeth Hakel, Mag. Aygül Berivan Aslan, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Gisela Wurm und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda zu Wort.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Elisabeth Hakel, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Mag. Aygül Berivan Aslan einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Frauenförderung in der Filmbranche eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, G, dagegen: F, N, T) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

Film ist ein gesellschaftspolitisches relevantes Medium. Durch Filme werden Bilder transportiert, die die Sichtweisen auf unsere Gesellschaft beeinflussen. Gleichzeitig ist der österreichische Film auch eine wichtige Visitenkarte in die Welt. Diversität im Film leistet einen wichtigen Beitrag zu einer offenen, diversen Gesellschaft. Die Diversität soll sowohl vor aber auch hinter der Kamera abgebildet sein.

Die Österreichische Filmbranche ist stark männlich dominiert. Und obwohl in etwa gleich viele Frauen wie Männer Film studieren, kommen weniger Frauen im Beruf an. Laut Berechnungen der Interessensvertretung FC Gloria wird derzeit bloß rund ein Viertel der Gelder an weibliche Filmschaffende vergeben. Dies sei jedoch nicht Konsequenz einer Diskriminierung in den Entscheidungsgremien, vielmehr ist die Frauenbeteiligung in den Projekten, insbesondere in den großen Projekten, zu gering. Im Durchschnitt arbeiten Frauen mit deutlich kleineren Budgets, die acht teuersten Filme wurden von Regisseuren realisiert. Frauen werden auch seltener für führende Teampositionen herangezogen. Und trotz eines Geschlechterverhältnisses von 40% Frauen auf der Filmakademie, schaffen es deutlich weniger Frauen, in der Filmbranche Fuß zu fassen.

In der Filmbranche braucht es neben Mentoring-Programmen, Vernetzungsstrategien und Bewusstseinsarbeit auch konkrete Anreizsysteme, um das Geschlechterverhältnis im Film zu verbessern. Ein Ansatz, um derartige Anreize zu setzen, ist, bei der finanziellen Förderung im Film auf eine ausgeglichene Beteiligung von Frauen zu achten.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1563/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen ist damit miterledigt.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Elisabeth Hakel gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 10 18

                                 Elisabeth Hakel                                                              Mag. Nikolaus Alm

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann