1303 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über die Regierungsvorlage (1147 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über kulturelle Zusammenarbeit

Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über kulturelle Zusammenarbeit hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Abkommens im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Derzeit ist die kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo durch das im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo weiter angewandte Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung vom 14. April 1972 in Wien (BGBl. Nr. 436/1973 i.d.F. BGBl. III Nr. 147/2010), geregelt, welches mit Inkrafttreten des neuen Abkommens im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo außer Kraft treten wird. Ziel des neuen Abkommens ist es, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der Kultur, der Bildung, der Wissenschaft, der Jugend und des Sports bestmöglich zu fördern und eine neue vertragliche Basis hierfür zu schaffen.

In den Bereichen Wissenschaft und Bildung enthält das Abkommen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit auf universitärer Ebene, zur Bildungszusammenarbeit und dem Austausch von Expertinnen und Experten auf schulischer Ebene, zu Aktivitäten und Initiativen bei der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie zum Austausch von Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Frauenangelegenheiten und Gleichstellung.

Im Bereich der Kunst- und Kulturkooperation werden vielfältige Kooperationsformen angeführt, die etwa Konzerte, Festspiele und Theateraufführungen, bildende Kunst, Architektur, Filmwesen und Literatur beinhalten. Auch die direkte Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken und Archiven, Museen und im Bereich des Denkmalschutzes wird gefördert.

Zur Durchführung dieses Abkommens wird eine Gemischte Kommission gebildet, die aus VertreterInnen der Vertragsparteien besteht.

Die Unterzeichnung erfolgte am 16. Juni 2015 in Wien durch Bundesminister Sebastian Kurz und den kosovarischen Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Hashim Thaçi.

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 18. Oktober 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Christoph Hagen und Mag. Aygül Berivan Aslan sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über kulturelle Zusammenarbeit (1147 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2016 10 18

                           Mag. Wolfgang Gerstl                                                        Mag. Nikolaus Alm

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann