1305 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Tourismusausschusses

über die Regierungsvorlage (1251 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG und das Preisauszeichnungsgesetz geändert werden und

über den Antrag 1572/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Georg Willi, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung fairer Spielregeln und Wettbewerbsbedingungen in Zusammenhang mit Online-Buchungsplattformen sowie die Forcierung österreichischer Vertriebslösungen für Online Buchungen im Tourismus

Zur Regierungsvorlage 1251 der Beilagen: Mit der geplanten Gesetzesnovelle zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) soll konkreten Auswirkungen des faktischen wirtschaftlichen Ungleichgewichts von Betreibern einer Buchungs- oder Vergleichsplattform und Beherbergungsunternehmen Rechnung getragen werden. Buchungs- und Vergleichsplattformen spielen heutzutage im Tourismus eine große Rolle und bringen viele Vorteile sowohl für Konsumenten als auch für Unternehmer. Mit dem Gesetzesvorhaben wird diese bedeutende Rolle nicht in Frage gestellt und nur ein Teilaspekt geregelt, welcher die Vertragsautonomie und damit einen fairen Wettbewerb sicherstellen soll. Bestpreisklauseln von Plattformbetreibern zwangen bislang Beherbergungsunternehmen u.a. keine günstigeren Preise auf der eigenen Website anzugeben. Diese Praktik stellt eine unlautere Geschäftspraktik im B2B-Geschäftsverkehr dar. Dies wird im Sinne des Zieles des fairen Wettbewerbs für Unternehmen, insbesondere KMU, durch die Aufnahme in den Anhang des UWG klargestellt.

Die Bestimmungen über die Preisauszeichnung sollen den modernen Gegebenheiten angepasst werden. Um die Auswirkungen und neuen Trends im Tourismusbereich beurteilen und die Vorschriften gegebenenfalls anzupassen, wird 2020 eine Evaluierung durchgeführt werden.

 

Die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Georg Willi, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 1572/A(E) am 24. Februar 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Buchungsplattformen haben das Umfeld für die Tourismuswirtschaft bzw. die Hotellerie in den letzten Jahren nachhaltig verändert. Europaweit buchen bereits mehr als 50 Prozent der Gäste ihren Aufenthalt online. Ein Viertel der Buchungen erfolgt über Buchungsplattformen.

,Hinsichtlich der online-Buchungsplattformen hat sich Booking.com in Osterreich eine Vormachtstellung gesichert und einheimische Plattformen und Systeme (z. B. Tiscover, Feratel, Nethotels) haben deutlich an Marktanteil verloren. Diese starke Machtkonzentration von vor allem internationalen Plattformen (z. B. Booking.com, HRS.com) hat zu annähernd monopolistischen Strukturen geführt.

Diese Entwicklung wird von den befragten Experten als problematisch gesehen. Auf der einen Seite betrachten die Hoteliers die internationalen Buchungsplattformen als wichtige Vertriebspartner, auf der anderen Seite sehen sie die Gefahr einer Kanibalisierung der Preise und eine mögliche Erhöhung der Provisionen.

Status-Quo Erhebung E-Tourismus Situation in Osterreich Forschungsbericht Studienautor: Prof. (FH) Mag. Christian Maurer Jänner 2012 im Auftrag des BMWFJ

Dass sich die Situation seit 2012 nicht wesentlich geändert hat, beweist der in letzter Zeit wieder verstärkt zum Ausdruck gebrachte Unmut der Betroffenen. Denn ein großes Problem in diesem Zusammenhang stellen die sogenannten ,Bestpreisklauseln‘ dar, wonach das europäische Internet-Buchungsportal Booking.com als Vertriebspartner immer den günstigsten Zimmerpreis anbieten darf. Genau diesen Umstand kritisieren die Hoteliers völlig zurecht:

,Es soll in der Hoheit des Betriebes liegen, die Freiheit zu haben, welchen Preis er wann vergibt‘, so der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, Markus Gratzer.

Dies ist derzeit nicht möglich, da die Preise von Booking.com auf der hoteleigenen Homepage nicht unterboten werden dürfen. In Deutschland wurde seitens des Bundeskartellgerichts die Bestpreisklausel vor Weihnachten bereits untersagt. In Frankreich verbietet eine entsprechende gesetzliche Regelung derartige Klauseln. Deutsche und französische Hotels müssen der Reiseplattform nicht mehr die jeweils günstigsten Preise garantieren.

,Wir wollen gleiche Bedingungen, damit wir die gleiche Flexibilität haben, kurzfristig Preisaktionen zu machen‘, stellte die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, Petra Nocker-Schwarzenbacher, am Rande des letzten Hotelierkongresses fest.

Ähnliche Kritik kommt auch von Seiten der Arbeiterkammer, die diesbezüglich in einer Aussendung vom 19. Jänner 2016 eine rasche Entscheidung für Österreich fordert.

Aus Sicht der AK bieten Bestpreisklauseln keinen Vorteil für die Konsumentinnen und Konsumenten, da sie den Wettbewerb zwischen den Plattformen behindern. Das deutsche Bundeskartellamt sieht in der Anwendung der Bestpreisklauseln eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung.

Eine klare Regelung, wie sie etwa in Deutschland durchgesetzt wurde, ist aus AK Sicht daher auch für Österreich notwendig.

Bereits im Jahr 2012 hat die ÖHV bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Beschwerde gegen die dargelegte Bestpreisklausel eingelegt.

Mit einer Entscheidung ist aber erst Ende 2017 zu rechnen, wie es in der Kammer unter Berufung auf eine Einschätzung des BWB-Chefs Theodor Thanner heißt. (APA, 13.01.2015 - derstandard.at/ 2000028994114/Internet-Buchungsplattformen-befeuern-den-Preiskampf)

Dazu kommt, dass laut ÖHV die heimischen Hotelleriebetriebe jährlich bereits 200 Mio. Euro an Provisionen an Internet-Buchungsportale abführen müssen. (by APA 26.08.2015)

Abgesehen von einer notwendigen weit rascheren Entscheidung auf kartellrechtlicher Ebene könnten aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten auch die abermalige Prüfung nationaler Vertriebslösungen bzw. die Schaffung einer eigenen österreichischen Buchungsplattform Möglichkeiten sein, um im Interesse der Hoteliers und der Konsumentinnen und Konsumenten wieder mehr Unabhängigkeit und „Preishoheit“ zurückzugewinnen.“

 

Der Tourismusausschuss hat den Entschließungsantrag 1572/A(E) erstmals in seiner Sitzung am 3. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Brückl die Abgeordneten Josef Schellhorn, Georg Willi, Matthias Köchl und Dr. Georg Vetter, die gem. § 40 GOG-NR geladenen Experten der Bundeswettbewerbsbehörde Dr. Peter Matousek und Mag. Rainer Kaltenbrunner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt. In der Sitzung des Tourismusausschusses am 8. Juni 2016 wurden die Verhandlungen wiederaufgenommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Maximilian Unterrainer und Georg Willi sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner das Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen erneut vertagt.

Am 18. Oktober 2016 hat der Tourismusausschuss die gegenständliche Regierungsvorlage gemeinsam mit dem Entschließungsantrag 1572/A(E) in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter zur Regierungsvorlage 1251 der Beilagen fungierte Abgeordneter Gabriel Obernosterer, der auch folgende Druckfehlerberichtigung vorbrachte: „In Artikel 2 Ziffer 3 (§ 17 Abs. 10) der gegenständlichen Regierungsvorlage ist das Wort ,Bundesgestzes‘ durch das Wort ,Bundesgesetzes‘ zu ersetzen.“ An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Georg Willi und Josef Schellhorn sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer
und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerald Hauser.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der oben erwähnten Druckfehlerberichtigung einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen.

 

Damit gilt der Entschließungsantrag 1572/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Georg Willi, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen als miterledigt.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Gabriel Obernosterer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Tourismusausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 10 18

                            Gabriel Obernosterer                                                        Mag. Gerald Hauser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann