1307 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1396/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterschreitung des Existenzminimums bei Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen

Die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 291 b Exekutionsordnung kann bei der Exekution gegen einen Unterhaltsschuldner das Existenzminimum um 25 Prozent unterschritten werden. Diese Regelung ist unmenschlich und nimmt Menschen jegliche Existenzgrundlage. Vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene sind betroffen, weil der Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren muss.

Geschiedene sind oftmals nicht in der Lage, in einer neuen Partnerschaft eine Existenz aufzubauen. Umso schwieriger wird dies, wenn der Geschiedene eine Familie gründen will.

Das Existenzminimum darf auch im Falle der Pfändung von Unterhaltsschulden nicht unterschritten werden. Jenen Teil der Unterhaltsschulden, der vom Unterhaltsschuldner nicht ohne Unterschreiten des Existenzminimums geleistet werden kann, hat der Staat für den Anspruchsberechtigten aufzubringen.

Kinder sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Diese Tatsache rechtfertigt die Beteiligung der öffentlichen Hand an Unterhaltsleistungen in oben definierten Fällen.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Christoph Hagen, Ing. Mag. Werner Groiß, Mag. Daniela Musiol, Mag. Gisela Wurm und Mag. Albert Steinhauser sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker. Die Verhandlungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag wurden vertagt. Der Justizausschuss hat die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2016 wieder aufgenommen. An dieser Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hermann Brückl, Dr. Georg Vetter, Mag. Aygül Berivan Aslan, Ing. Mag. Werner Groiß, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Johannes Jarolim und Christoph Hagen sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gisela Wurm gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 10 19

                              Mag. Gisela Wurm                                                     Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau