Novelle des Elektrotechnikgesetzes 1992 (ETG 1992)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMWFW

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 beinhaltet die Erarbeitung eines zeitgemäßen Normengesetzes sowie die Schaffung einer österreichischen Normenstrategie (durch das BMWFW) und sieht u.a. die Erhöhung der Transparenz in der Normschaffung vor.

Die elektrotechnische Normung wird zunehmend bedeutsamer für die im internationalen Wettbewerb stehende und weltweit vernetzte österreichische Volkswirtschaft, da sie immer mehr Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft erfasst. Gleichzeitig ist sie inzwischen weitgehend Ergebnis eines europäischen und internationalen Prozesses. Der Umfang von elektrotechnischen Normen rein österreichischen Ursprungs beträgt inzwischen etwa 10 % des österreichischen elektrotechnischen Normenwerks.

 

Ziel(e)

Die bestehende Steuerungs-, Aufsichtsarchitektur und die finanziellen Rahmenbedingungen für die österreichische Normungsinfrastruktur im Bereich der Elektrotechnik sind an die bestehenden Gegebenheiten anzupassen.

Novellierung des Elektrotechnikgesetzes 1992 mit folgenden Schwerpunkten:

-       Präzisierung der Aufsichtsregelungen

-       Neuausrichtung der Finanzstruktur der elektrotechnischen Normung

-       Erleichterter Zugang zu elektrotechnischen Normen und zur Mitarbeit im Normungsprozess für KMU

-       weitere Anpassungen im Elektrotechnikgesetz 1992, die insbesondere aus den Bestimmungen über die elektrotechnische Normung abzuleiten sind

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-       Festlegung des Anwendungsbereiches für die elektrotechnische Normungsorganisation

-       Festlegung der Rechte und Pflichten der elektrotechnischen Normungsorganisation und strukturelle Anforderungen

-       Festlegung der Grundsätze der elektrotechnischen Normungsarbeit

-       Festlegung der Anforderungen an die Erteilung der Befugnis

-       Einführung einer gesetzlich verankerten Schlichtungsstelle

-       Festlegung der finanziellen Leistungen des Bundes

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes“ der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der Bund stellt auf Grund des Elektrotechnikgesetzes 1992 für die Abgeltung der nationalen Normen, die verbindlich erklärt werden sollen (Copyrightabgeltung für rein österreichische elektrotechnische Normen sowie elektrotechnische Referenzdokumente) und die Mitgliedsbeiträge für CENELEC und IEC 400.000 Euro zur Verfügung. Der Finanzmittelbedarf des Bundes ist im Detailbudget „40.02.01 – Wirtschaftsförderung“ bedeckt und wird durch die Gesetzesnovelle nicht verändert.

Der seitens des BMWFW bisher für die elektrotechnische Normung bereitgestellte Personalaufwand bleibt in den nächsten fünf Jahren annähernd gleich.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

‑414

‑414

‑414

‑415

‑415

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Beitrag zur Finanzierung der elektrotechnischen Normung

0

400

400

400

400

Finanzierung bisher

400

0

0

0

0

Aufsicht über die Elektrotechnische Normungsorganisation

14

14

14

15

15

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Auf die Verwaltungskosten für Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger hat die gegenständliche Novelle keine Auswirkungen. Es liegen keine Informationsverpflichtungen im Sinne dieser Wirkungsdimensionen vor.

Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Konsumentinnen und Konsumenten einerseits und Unternehmen andererseits.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Strukturelle und inhaltliche Berücksichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG, ABl. Nr. L 316 vom 14.11.2012 S. 12, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/68/EU, ABl. Nr. L 189 vom 27.06.2014 S. 164 im Hinblick auf die österreichischen Notwendigkeiten.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

414

414

414

415

415

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

 

40.02.01 Wirtschaftsförderung

 

414

414

414

415

415

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Körperschaft

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Bund

10,17

0,10

10,38

0,10

10,59

0,10

10,80

0,10

11,01

0,10

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

Aufsicht über die Elektrotechnische Normungsorganisation

Bund

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

0,10

0,10

0,10

0,10

0,10

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

3.560,92

3.632,14

3.704,78

3.778,87

3.854,45

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

400.000,00

400.000,00

400.000,00

400.000,00

400.000,00

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Beitrag zur Finanzierung der elektro-technischen Normung

Bund

1

400.000,00

1

400.000,00

1

400.000,00

1

400.000,00

1

400.000,00

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 641678296).