Vorblatt

 

Ziel(e)

 

–      Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus

–      Anhebung der Innovationskompetenz aller Altersgruppen

–      Erhöhung der Zufriedenheit mit dem österreichischen Bildungssystem

–      Beitrag zur Erhöhung des Interesses an Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

–      Errichtung einer Innovationsstiftung für Bildung

–      Förderung der Praxisorientierung des österreichischen Bildungssystems

–      Förderung der Offenheit des Bildungssystems

–      Stärkung partizipativer Ansätze

–      Förderung der Impact- und Systemorientierung des österreichischen Bildungssystems

–      Förderung der Vernetzung des Bildungssystems

–      Förderung der Antizipation und Adaptivität des Bildungssystems

–      Landkarte der Bildungsinnovationen

–      Gütesiegel für Bildungsinnovationen

 

Wesentliche Auswirkungen

Aus gegenwärtiger Sicht ist mit einer einmaligen Belastung des Bundeshaushaltes iHv 50 Millionen Euro aus den Mitteln des Stabilitätsabgabegesetzes sowie einer geringfügigen laufenden Belastung aufgrund der Mindereinnahmen für die steuerbegünstigen Spenden zu rechnen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Innovationsstiftung für Bildung soll in zwei Tranchen mit insgesamt 50 Millionen Euro dotiert werden (§ 4 Abs. 1 der Regierungsvorlage). Darüber hinaus wird es durch die in den Art. 2 und 3 vorgesehenen Steuerbegünstigungen zu Mindereinnahmen auf Ebene des Bundes und der Länder bzw. Gemeinden kommen, da es sich bei der Einkommensteuer gemäß § 8 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, um eine so genannte gemeinschaftliche Bundesabgabe handelt. Die Verteilung zwischen dem Bund einerseits bzw. den Ländern und den Gemeinden andererseits beträgt 67,417 bzw. 32,583 Prozent (https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-und-gemeinden/BMF_EA_2015%28NEU%29.xlsx?5i7zku [20.11.2016]). Kommt es daher zu steuerbegünstigten Spenden nach der vorliegenden Regierungsvorlage, so ist zuerst der dem Grenzsteuersatz entsprechende Betrag und sodann die dem Bund bzw. den Ländern und Gemeinden zugewiesenen Ertragsanteile zu errechnen. Geht man von Spenden im Jahr 2017 iHv 5 Mio. Euro aus, so betragen die Mindereinnahmen auf Bundesseite 5 Mio. Euro x 50% x 67,417% = 1,685 Mio. Euro und auf Länder- bzw. Gemeindeseite 5 Mio. Euro x 50% x 32,583% = 0,814 Mio. Euro.

Da es sich um eine rechtsetzende Maßnahme auf dem Gebiet des Abgabenrechts handelt, finden die Bestimmungen des Konsultationsmechanismus keine Anwendung (Art. 6 Abs. 1 Z 3 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999).

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme

2016

2017

2018

2019

2020

Kapitalausstattung (in Tsd. Euro)

0

25 000 000

25 000 000

0

0

steuerbegünstigte Spenden gemäß Art. 2 und 3 (in Tsd. Euro)

0

5 000

3 000

3 000

4 000

Mindereinnahmen des Bundes (in Tsd. Euro)

0

1 685

1 011

1 011

1 348

Mindereinnahmen der Länder (in Tsd. Euro)

0

568

341

341

455

Mindereinnahmen der Gemeinden (in Tsd. Euro)

0

192

115

115

153

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Der vorliegende Entwurf sieht keine Ungleichbehandlung von Personen unterschiedlichen Geschlechts vor.

 

Sowohl bei der Förderung (§ 3 Abs. 5 Z 4 der vorliegenden Regierungsvorlage) als auch der Besetzung der Organe der Innovationsstiftung für Bildung (§ 8 Abs. 3 der vorliegenden Regierungsvorlage) ist den Aspekten der Inklusion Rechnung getragen.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Innovationskraft und damit in weiterer Folge die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollen gestärkt werden durch:

–      die Vergabe von Förderungen,

–      das jährliche Erstellen einer Landkarte der Bildungsinnovationen (§ 15 der vorliegenden Regierungsvorlage),

–      die Vergabe von Gütesiegeln für Bildungsinnovationen (§ 16 der vorliegenden Regierungsvorlage) sowie

–      strategische Studien zur Verbesserung der Effektivität, Effizienz und Wirkungsorientierung.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Innovationsstiftungsgesetz

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten.“ der Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung“ der Untergliederung 30 Bildung und Frauen im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit mit Bewusstsein für die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste“ der Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers.“ der Untergliederung 33 Wirtschaft (Forschung) im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen (Gleichstellungsziel)“ der Untergliederung 30 Bildung und Frauen im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Bildung, Forschung und Innovation gehören zu den wichtigsten Wachstumsfaktoren in einer modernen Volkswirtschaft und bestimmen maßgeblich Wohlstand, Lebensqualität, Wettbewerbsstärke sowie sozialen Zusammenhalt (Vortrag an den Ministerrat vom 17. November 2015, BMWFW-10.070/0030-IM/a/2015 [nachfolgend: Ministerratsvortrag] 1). Darüber hinaus haben Bildung, Forschung und Innovation wesentlichen Einfluss auf die nachhaltige Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen unserer Umwelt. Als wesentliche Probleme bzw. Herausforderungen werden identifiziert:

–      das zu geringe öffentliche Bewusstsein über den materiellen und immateriellen Wert von Bildung,

–      ein verbesserungsfähiger Bildungsstand der österreichischen Bevölkerung sowie

–      die zu geringe Transformation von Bildungsarbeit in Wertschöpfung.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Bei Unterlassen des vorgeschlagenen Vorhabens ist mit einer Verschlechterung der Bildungssituation in Österreich sowie des Innovationsstandortes Österreich zu rechnen. Langfristig ist mit einer anhaltenden Verschlechterung des Wettbewerbsstandortes zu rechnen, wenn es nicht gelingt, das Innovationspotential besser auszuschöpfen.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Bei der Ausarbeitung dieser Regierungsvorlage wurden unter anderem folgende Studien berücksichtigt:

–      Arbeitsmarktservice Österreich, Arbeitsmarkt & Bildung Jahr 2013 (2014); http://www.ams.at/_docs/001_am_bildungJahr2013.pdf (20.11.2016),

–      Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Aktionsplan für einen wettbewerbsfähigen Forschungsraum – Maßnahmen des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur verstärkten Umsetzung der FTI-Strategie der Bundesregierung in ausgewählten Themenfeldern (2015); http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/publikationen/forschung/Forschungsaktionsplan_web.pdf (20.11.2016),

–      Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Land der Gründer – Auf dem Weg zum gründerfreundlichsten Land Europas (2015); http://www.bmwfw.gv.at/Wirtschaftspolitik/Wirtschaftsrecht/Documents/Gr%C3%BCnderatlas.pdf (20.11.2016),

–      Cornell University/INSEAD/WIPO, The Global Innovation Index 2013: The Local Dynamics of Innovation (2013); http://www.wipo.int/edocs/pubdocs/en/economics/gii/gii_2013.pdf (20.11.2016),

–      Cornell University/INSEAD/WIPO, The Global Innovation Index 2014: The Human Factor in Innovation (2014); http://www.wipo.int/edocs/pubdocs/en/economics/gii/gii_2014.pdf (20.11.2016),

–      Cornell University/INSEAD/WIPO, The Global Innovation Index 2015: Effective Innovation Policies for Development (2015); https://www.globalinnovationindex.org/userfiles/file/reportpdf/GII-2015-v5.pdf (20.11.2016),

–      Europäische Kommission, European Area of Skills and Qualifications, Special Eurobarometer 417 (2014); http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_417_en.pdf (20.11.2016),

–      Europäische Kommission, European Innovation Scoreboard 2016 (2016); http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/17828/attachments/1/translations/en/renditions/native (20.11.2016),

–      Europäische Kommission, Innovation Union Scoreboard 2015 (2015); http://bookshop.europa.eu/en/innovation-union-scoreboard-2015-pbNBAY15001/downloads/NB-AY-15-001-EN-N/NBAY15001ENN_002.pdf?FileName=NBAY15001ENN_002.pdf&SKU=NBAY15001ENN_PDF&CatalogueNumber=NB-AY-15-001-EN-N (20.11.2016),

–      Europäische Kommission, Public Perceptions of Science, Research and Innovation, Special Eurobarometer 419 (2014); http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_419_en.pdf (20.11.2016),

–      INSEAD, Global Innovation Index 2009-10 (2010); https://www.globalinnovationindex.org/userfiles/file/GII-2009-2010-Report.pdf (20.11.2016),

–      OECD, Bildung auf einen Blick 2015 – OECD-Indikatoren (2016); http://www.keepeek.com/Digital-Asset-Management/oecd/education/bildung-auf-einen-blick-2015_eag-2015-de (20.11.2016),

–      OECD, Education Indicators in Focus – What are the social benefits of education? EDIF 2013/10; https://www.oecd.org/education/skills-beyond-school/EDIF%202013--N%C2%B010%20(eng)--v9%20FINAL%20bis.pdf (20.11.2016),

–      OECD, Oslo Manual – Guidelines for collecting and interpreting innovation data (3. Auflage – 2005); http://www.oecd-ilibrary.org/docserver/download/9205111e.pdf?expires=1466671664&id=id&accname=guest&checksum=2B1915BF56E40F50F8969F67ADC7201B (20.11.2016),

–      Statistik Austria, Bildungsstand der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren (1971 bis 2013), http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bildung_und_kultur/bildungsstand_der_bevoelkerung/020912.html (20.11.2016),

–      Stiglitz/Sen/Fitoussi, Report by the Commission on the Measurement of Economic Performance and Social Progress; http://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=070152 (20.11.2016),

–      WIPO, World Intellectual Property Indicators 2015; http://www.wipo.int/edocs/pubdocs/en/wipo_pub_941_2015.pdf (20.11.2016) sowie

–      World Economic Forum, Global Information Technology Report 2015; http://reports.weforum.org/global-information-technology-report-2015 (20.11.2016).

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022

Evaluierungsunterlagen und -methode: Verwendung aller, insbesondere aufgrund des Berichtswesens, zur Verfügung stehenden Informationen

 

Ziele

 

Ziel 1: Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus

 

Beschreibung des Ziels:

Das (formale) Bildungsniveau soll angehoben werden. Im Jahr 2008 verfügten 10,6 Prozent der österreichischen Bevölkerung über den höchsten, erreichbaren Bildungsabschluss (Statistik Austria, Bildungsstand der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren (1971 bis 2014), http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bildung_und_kultur/bildungsstand_der_bevoelkerung/020912.html [20.11.2016]). Bis zum Jahr 2013 hat sich dieser Wert auf 13,1 Prozent verbessert (Statistik Austria, Bildungsstand der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren (1971 bis 2014), http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bildung_und_kultur/bildungsstand_der_bevoelkerung/020912.html [20.11.2016]). Nach den aktuellen Berechnungen der OECD verfügen 12 Prozent der österreichischen Bevölkerung über einen Master- oder höherwertigen Abschluss (OECD, Bildung auf einen Blick 2015 – OECD-Indikatoren [2016] 52; http://www.keepeek.com/Digital-Asset-Management/oecd/education/bildung-auf-einen-blick-2015_eag-2015-de#page52 [20.11.2016]). Österreich liegt damit an 24. Stelle der untersuchten 34 OECD-Staaten bzw. bei Bereinigung der ex-aequo-Platzierungen an 12. von 18 Stellen.

 

Die Gefahr der Arbeitslosigkeit sinkt mit dem steigenden Bildungsgrad. Das zeigt sich deutlich, wenn man den Arbeitslosenanteil pro Bildungsstand berechnet. In absoluten Zahlen stellte sich das Bildungsniveau in Österreich im Jahr 2013 wie folgt dar:

–      Pflichtschulabschluss: 903 098 Personen,

–      Lehre: 1 652 181 Personen,

–      Berufsbildende mittlere Schule: 721 910 Personen,

–      Höhere Schule: 694 303 Personen,

–      Hochschulverwandte Lehranstalten: 126 096 Personen sowie

–      Universität, Hochschule: 616 167 Personen.

(Quelle: Statistik Austria, Bildungsstand der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren (1971 bis 2014), http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bildung_und_kultur/bildungsstand_der_bevoelkerung/020912.html [20.11.2016])

 

Die Zahl der arbeitslosen Personen betrug im Jahr 2013 pro Bildungsstand:

–      Pflichtschulabschluss: 132 921 Personen,

–      Lehre: 96 921 Personen,

–      Berufsbildende mittlere Schule: 14 993 Personen,

–      Höhere Schule: 25 361 Personen,

–      Hochschulverwandte Lehranstalten: 2 909 Personen sowie

–      Universität, Hochschule: 12 302 Personen.

(Quelle: Arbeitsmarktservice Österreich, Arbeitslose nach Bildungsstand 2013; http://www.ams.at/_docs/001_am_bildungJahr2013.pdf [20.11.2016])

 

Somit beträgt die Arbeitslosenrate pro Bildungsstand für das Jahr 2013 bei Personen mit Bildungsstand:

–      Pflichtschulabschluss: 14,72 Prozent,

–      Lehre: 5,87 Prozent,

–      Berufsbildende mittlere Schule: 2,08 Prozent,

–      Höhere Schule: 3,65 Prozent,

–      Hochschulverwandte Lehranstalten: 2,31 Prozent sowie

–      Universität, Hochschule: 2,00 Prozent.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum Stand 2013 stellt sich das Bildungsniveau (höchste abgeschlossene Ausbildung) der österreichischen Bevölkerung wie folgt dar:

- Pflichtschulabschluss: 19,2 Prozent,

- Lehre: 35,1 Prozent,

- Berufsbildende mittlere Schule: 15,3 Prozent,

- Höhere Schule: 14,7 Prozent,

- Hochschulverwandte Lehranstalten: 2,7 Prozent

  sowie

- Universität, Hochschule: 13,1 Prozent.

(Quelle: Statistik Austria, Bildungsstand der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren [1971 bis 2014], http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bildung_und_kultur/bildungsstand_der_bevoelkerung/020912.html [20.11.2016])

Bis zum Jahr 2026 sollen durch Maßnahmen auf allen Ebenen des Bildungssystems, letztlich

- der Anteil der Personen, die über keinen höheren

  Abschluss als den Pflichtschulabschluss

  verfügen, gesenkt und

- der Anteil der Personen, die über einen

  Abschluss von Universitäten oder Hochschulen

  verfügen, erhöht werden.

 

Ziel 2: Anhebung der Innovationskompetenz aller Altersgruppen

 

Beschreibung des Ziels:

Die OECD definiert Innovation als Umsetzung neuer oder wesentlich verbesserter

–      Produkte oder Dienstleistungen,

–      Prozesse,

–      Marketingmethoden oder

–      innerbetrieblicher Verfahren, Strukturierungen oder externer Beziehungen (OECD, Oslo Manual – Guidelines for Collecting and Interpreting Innovation Data 46; http://www.oecd-ilibrary.org/science-and-technology/oslo-manual_9789264013100-en [20.11.2016]).

 

Die Europäische Kommission bezeichnet Österreich lediglich als „strong innovator“ (früher: „innovation follower“). Während die Innovationskraft im Jahr 2009 noch ca. 10 Prozent über dem EU-Durchschnitt lag, lag sie im Jahr 2014 nur mehr 5 Prozent über dem EU-Durchschnitt. In den Jahren 2014 und 2015 büßte Österreich weiter an Innovationskraft ein. Österreich liegt in vielen Bereichen über dem EU-Durchschnitt außer in den Bereichen „Wirtschaftliche Effekte“ und „Finanzierung und Unterstützung“. Die Stärken Österreichs liegen vor allem im Bereich der internationalen, wissenschaftlichen Co-Publikationen, während die Schwächen besonders den Venture-Capital-Bereich, die geringe Anzahl von Doktoranden aus Drittstaaten und die geringen Erträge aus Lizenzen und Patenten aus dem Ausland betreffen (Europäische Kommission, European Innovation Scoreboard 2016, 66).

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

In der Übersicht über die Patentanträge liegt Österreich für das Jahr 2015 an 16. Stelle (WIPO, World Intellectual Property Indicators 2015, 7; http://www.wipo.int/edocs/pubdocs/en/wipo_pub_941_2015.pdf [20.11.2016])

Für das Jahr 2023 wird eine Verbesserung im Ranking des WIPO-Berichtes angestrebt. Da die geplanten Maßnahmen nur langfristig wirken können, ist das Ziel bereits erreicht, wenn die von der Innovationsstiftung für Bildung geförderten Einrichtungen (§ 3 Abs. 3 der vorliegenden Regierungsvorlage) mehr Patentanträge gestellt haben, als andere vergleichbare Einrichtungen.

Zum heutigen Zeitpunkt sind noch keine Projekte der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen gefördert worden. Es ist somit aufgrund der Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen auch noch nicht zur Gründung von Start-ups gekommen.

Für das Jahr 2023 wird angestrebt, dass die von der Innovationsstiftung für Bildung und ihren Substiftungen geförderten Einrichtungen (§ 3 Abs. 3 der vorliegenden Regierungsvorlage) an der Gründung von Start-ups beteiligt sind. Der Erfolg im Sinne dieses Indikators ist umso höher, je größer die Zahl dieser Start-ups ist.

Zum heutigen Zeitpunkt sind noch keine Projekte der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen gefördert worden. Es ist somit aufgrund der Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen auch noch nicht zu einer Erhöhung des Crowdfundings gekommen.

Erfolg liegt im Evaluierungszeitpunkt (im Jahr 2022) vor, wenn die Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen auch zu Crowdfunding geführt hat.

 

Ziel 3: Erhöhung der Zufriedenheit mit dem österreichischen Bildungssystem

 

Beschreibung des Ziels:

Die Zufriedenheit der Österreicherinnen und Österreicher mit ihrer schulischen Ausbildung soll erhöht werden. Eine positivere Wahrnehmung der schulischen Ausbildung erleichtert Schulen die Teilnahme an innovativen Prozessen, weil ein höheres Ansehen der Schulen auch die Kooperationsbereitschaft potentieller Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft erhöht.

 

Die Methoden zur Feststellung der Zufriedenheit können insbesondere direkte Befragungen, etwa im Rahmen der Eurobarometer-Meinungsumfrage, oder Auswertungen vorhandener Statistiken sein.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im europäischen Vergleich sind die Österreicherinnen und Österreicher nur wenig mit ihrer schulischen Ausbildung zufrieden. Während 92 Prozent der finnischen Bürgerinnen und Bürger ihre schulische Ausbildung für sehr gut befinden, tun dies nur 84 Prozent in Österreich. Nur in Großbritannien, Irland, Griechenland, Spanien und Dänemark ist die Zustimmung zum schulischen Bildungssystem noch schlechter (Europäische Kommission, European Area of Skills and Qualifications, Special Eurobarometer 417 [2014] 33). Die Ablehnung ist mit 15 Prozent die vierthöchste in der Europäischen Union nach Dänemark (20%), Griechenland (18%) und Spanien bzw. Irland (jeweils 16%).

Die Änderung von Einstellungen bedarf vieler Jahre, oft Generationen. Eine Evaluierung im Jahr 2022 auf Bundesebene erscheint daher wenig zielführend. Unter den natürlichen Personen, denen die Förderungen der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen letztlich zugutekommen, sollen vor Antragstellung, dem Special Eurobarometer 417 vergleichbare, Umfragen durchgeführt werden, die nach Projektabschluss zu wiederholen sind. Das Ziel ist erreicht, wenn die Einstellung der natürlichen Personen, denen die Förderungen der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen letztlich zugutekommen, nach Projektabschluss positiver ist als vor der Antragstellung.

 

Ziel 4: Beitrag zur Erhöhung des Interesses an Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

Beschreibung des Ziels:

Innovationsfähigkeit setzt Interesse an Bildung, Wissenschaft und Forschung voraus. Nur wer interessiert ist, kann auch innovativ sein.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Jahr 2014 waren nur 45 Prozent der Befragten der Ansicht, dass Wissenschaft und technologische Innovation eine positive Auswirkung auf ihr Leben in den nächsten 15 Jahre habe (Europäische Kommission, European Area of Skills and Qualifications, Special Eurobarometer 417 [2014] 85). Österreich rangiert damit an vorletzter Stelle. Nur die Bürgerinnen und Bürger in Italien sind mit einem Wert von bloß 42 Prozent noch pessimistischer. Spitzenreiter sind Irland und Schweden, deren Bürgerinnen und Bürger zu jeweils 80 Prozent der Ansicht sind, dass Wissenschaft und technologische Innovation eine positive Auswirkung auf ihr Leben in den nächsten 15 Jahren haben werden.

Unter den natürlichen Personen, die den geförderten Einrichtungen (§ 3 Abs. 3 der vorliegenden Regierungsvorlage) angehören, sollen im Jahr 2022 (Evaluierungszeitpunkt) dem Special Eurobarometer 417 vergleichbare Umfragen durchgeführt werden und der Status vor Projekteinreichung mit dem Status nach Projektabschluss verglichen werden. Erfolg besteht, wenn die Einstellung der natürlichen Personen, denen die Förderungen der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen letztlich zugutekommen, durch die Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen verbessert wird.

Zum heutigen Zeitpunkt ist keine einzige Schülerin bzw. kein einziger Schüler in einem Projekt der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen eingebunden. Mit Ausnahme von Sparkling Science, das allerdings stark auf die Forschung konzentriert ist, gibt es keine Institution für die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern am Innovationsprozess. Dies soll durch die Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen geändert werden. Aus diesem Grund sieht § 3 Abs. 3 der vorliegenden Regierungsvorlage auch vor, dass „Anträge nur zulässig sind, wenn Schulen, elementarpädagogische Einrichtungen, außerschulische Bildungseinrichtungen oder gemeinnützige Institutionen der Erwachsenenbildung ([§ 3 Abs. 3] Z 2) beteiligt sind“.

Der Erfolg im Sinne dieses Indikators ist umso höher, je größer die Zahl der Schülerinnen und Schüler ist, die an Projekten teilnehmen, die von der Innovationsstiftung für Bildung oder ihren Substiftungen gefördert werden.

Der Beitrag zur Erhöhung des Interesses an Bildung, Wissenschaft und Forschung kann – soweit zutreffend – auch durch die Beteiligungsraten im Bereich Citizen Science, Crowdsourcing oder Crowdtasking nachgewiesen werden.

Der Erfolg im Sinne dieses Indikators ist umso höher, je größer die Zahl der Personen ist, die an von der Innovationsstiftung für Bildung oder ihren Substiftungen (im Rahmen von Citizen Science, Crowdsourcing oder Crowdtasking) geförderten Projekten teilnehmen.

Zum heutigen Zeitpunkt sind noch keine Projekte der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen gefördert worden. Es ist somit aufgrund der Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen auch noch nicht zu einer Erhöhung von Crowdfunding gekommen.

Erfolg liegt im Evaluierungszeitpunkt (im Jahr 2022) vor, wenn die Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen auch zu Crowdfunding geführt hat. Die entsprechenden Daten sind im Zuge der Projektabwicklung festzustellen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Errichtung einer Innovationsstiftung für Bildung

Beschreibung der Maßnahme:

Mit der Errichtung einer Innovationsstiftung für Bildung sollen die institutionellen und organisatorischen Grundlagen zur Erreichung der genannten Ziele geschaffen werden. Die Innovationsstiftung für Bildung soll

–      auf aktuellen forschungs-, bildungs- und innovationspolitischen Strategien und Programmen im Kontext nationaler, europäischer und globaler Entwicklungen sowie Herausforderungen aufbauen,

–      nachhaltige Entwicklungs-, Transformations- und Wandelprozesse im Bildungswesen initiieren bzw. unterstützen,

–      Innovationsbarrieren und Entwicklungspotenziale im Bildungsbereich und relevanten Wissenschafts- sowie Innovationsfeldern gleichermaßen adressieren; dabei sollen gesellschaftliche, wirtschaftliche, technologische und kulturelle Entwicklungen sowie deren Wechselbeziehungen besonders berücksichtigt werden,

–      die Produktion neuer bzw. grundlegend neuartiger Erkenntnisse und die Schaffung von neuen Handlungsräumen für Bildung und bildungsrelevante Innovation durch wissenschaftliche Forschung und die Entwicklung und Erschließung der Künste fördern,

–      gezielte Impulse zur Förderung von für Österreich besonders wichtigen Themenfeldern, wie zum Beispiel der Bildung für nachhaltige Entwicklung (siehe dazu: http://www.unesco.at/bildung/nachhaltigkeit.htm [20.11.2016], http://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals [20.11.2016]), der technologischen sowie wirtschaftlichen Erschließung nationaler und internationaler Bildungsmärkte sowie der Bildungserfordernisse im Kontext der großen gesellschaftlichen Herausforderungen (z.B. Klimawandel, Ressourcenverknappung, demografischer Wandel) setzen,

–      als Exzellenzprogramm für eine progressive Weiterentwicklung der Pädagogik (vom Kindergarten über die Schule und den tertiären Bereich bis hin zur Erwachsenenbildung [„Lebensbegleitendes Lernen“]), der Begabungsförderung sowie der Förderung von Begabten und Hochbegabten sorgen und

–      die Umsetzung von systemisch ausgerichteten Pionier- und Modellprojekten, die thematische, strukturelle und prozessbezogene Innovationsimpulse im österreichischen Bildungssystem setzen, ermöglichen und dabei technologische, ökonomische, soziale und kulturelle Innovationen verbinden.

Die Innovationsstiftung für Bildung ist im Sinne einer möglichst effizienten Verwaltung durch die Ressorts für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) sowie für Bildung (BMB) nach dem Vorbild der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung aufzusetzen (Ministerratsvortrag 17).

 

Umsetzung von Ziel 1, 2, 3, 4

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine Innovationsstiftung für Bildung eingerichtet.

Die institutionellen und organisatorischen Grundlagen für

- einen Beitrag zur Anhebung des

  Bildungsniveaus,

- die Anhebung der Innovationskompetenz aller

  Altersgruppen,

- die Erhöhung der Zufriedenheit mit dem

  österreichischen Bildungssystem sowie

- einen Beitrag zur Erhöhung des Interesses an

  Bildung, Wissenschaft und Forschung

sollen – in Form der Errichtung einer Innovationsstiftung für Bildung nach den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes – geschaffen sein.

 

Maßnahme 2: Förderung der Offenheit des Bildungssystems

Beschreibung der Maßnahme:

Eine Maßzahl für die Innovationskompetenz könnte die Zahl der Ideen sein. Die Innovationsstiftung für Bildung und ihre Substiftungen sollen durch ihre Arbeit nicht nur zur Beschreitung neuer Wege ermutigen, sondern auch der besseren Nutzung des bestehenden Innovationspotentials dienen. Zu diesem Zweck ist beispielsweise in § 14 Abs. 1 Z 2 der vorliegenden Regierungsvorlage vorgesehen, dass die Innovationsstiftung für Bildung die Einbringung von Vorschlägen zur Anhebung des Bildungsniveaus sowie der Innovationskompetenz aller Altersgruppen anzuregen und diese entgegenzunehmen hat. Damit sollen Vorschläge, Anregungen und Ideen, die sonst im „Dickicht der Institutionen“ vielleicht verlorengehen, ganz gezielt von der Innovationsstiftung für Bildung aufgespürt und gesammelt werden. Denkbar wäre beispielsweise eine Ideenplattform, bei der die Innovationsstiftung Personen, die Ideen haben, mit Personen, die diese umsetzen können, zusammenführen könnte. Dafür könnte sich eine Webplattform besonders eignen, wobei zur Stärkung des Vertrauens in diese Plattform auf eine Wahrung der rechtlichen Anforderungen, wie insbesondere des Immaterialgüterrechts besonderer Wert zu legen ist.

 

Auch der gemäß § 14 Abs. 1 Z 3 der vorliegenden Regierungsvorlage jährlich zu veranstaltende Innovationsdialog für Bildung soll insbesondere dem Sammeln von Anregungen, Ideen, Innovationen und sonst möglicherweise verlorengehenden Verbesserungshinweisen dienen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann es sein, dass die Strukturen im österreichischen Bildungssystem nicht flexibel genug sind, um gute Ideen schnell, gezielt und unbürokratisch umzusetzen. Die Innovationsstiftung für Bildung soll in diesem Fall den Betroffenen helfen, rasch und möglichst unbürokratisch eine Förderung zu erhalten, wozu auch das in § 14 Abs. 1 Z 1 der vorliegenden Regierungsvorlage vorgesehene One-Stop-Shop-Prinzip beitragen soll. Auch soll die Innovationsstiftung für Bildung unterstützend und beratend tätig werden.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keinen jährlichen Innovationsdialog für Bildung.

Im Evaluierungszeitpunkt sollen bereits jährliche Innovationsdialoge stattgefunden haben und erste Projekte aus diesen hervorgegangen sein.

 

Maßnahme 3: Stärkung partizipativer Ansätze

Beschreibung der Maßnahme:

69 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sehen sich nicht über Wissenschaft informiert, für 55 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher besteht allerdings auch kein Interesse daran (BMWFW, Aktionsplan 2015). „Ausschließlich die Erwartungshaltung einer partizipativen Kommunikation auf gleicher Augenhöhe“ (Karmasin et al, Wissenschaft und Öffentlichkeit in Österreich [2014] 3) erhöht das Interesse an Wissenschaft wesentlich.

 

Umsetzung von Ziel 2, 3, 4

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keinen jährlichen Innovationsdialog für Bildung.

Im Evaluierungszeitpunkt sollen bereits jährliche Innovationsdialoge stattgefunden haben und erste Projekte aus diesen hervorgegangen sein.

 

Maßnahme 4: Förderung der Impact- und Systemorientierung des österreichischen Bildungssystems

Beschreibung der Maßnahme:

Der Global Information Technology Report 2015 hat Schwächen Österreichs im Network Readiness Index offenbart. Zwar befindet sich Österreich auf dem 20. von 143 Plätzen und damit im oberen Spitzenfeld, allerdings zählen insbesondere die Bereiche

–      Wirtschafts- und Innovationsumfeld,

–      IKT-Verwendung durch die öffentliche Hand sowie

–      Social and Economic Impacts

zu den Schwächen Österreichs (World Economic Forum, Global Information Technology Report 2015 – Network Readiness Index, http://reports.weforum.org/global-information-technology-report-2015/economies/#economy=AUT [20.11.2016]).

Zudem stellt die geringe Transformation von guter Bildungsarbeit in Wertschöpfung nach dem Global Innovation Index 2015 eine der größten Schwächen des österreichischen Bildungssystems dar (Global Innovation Index [GII] 2015, 168).

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum heutigen Zeitpunkt sind noch keine Projekte der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen gefördert worden. Es ist somit aufgrund der Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen auch noch nicht zu einer Erhöhung des Crowdfundings gekommen.

Erfolg liegt im Evaluierungszeitpunkt (im Jahr 2022) vor, wenn die Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen auch zu Crowdfunding geführt hat.

 

Maßnahme 5: Förderung der Vernetzung des Bildungssystems

Beschreibung der Maßnahme:

Mangelnde Flexibilität in der Ausbildung sowie zu hohe bzw. frühe Spezialisierung scheinen eine gewichtige Rolle für das vergleichsweise schwächere Wirtschaftswachstum Europas gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika zu sein (Krueger/Kumar, US-Europe Differences in Technology Adoption and Growth – The Role of Education and Other Policies 37; http://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/download?doi=10.1.1.15.4144&rep=rep1&type=pdf [20.11.2016]).

 

Gemäß § 3 Abs. 3 der vorliegenden Regierungsvorlage, dürfen Anträge nur eingebracht werden, wenn zumindest eine Schule, ein Kindergarten, eine außerschulische Bildungseinrichtung oder eine gemeinnützige Institution der Erwachsenenbildung beteiligt ist. Zusammen mit der Zulässigkeit der Antragsstellung auch für Unternehmen (§ 3 Abs. 3 Z 3 der vorliegenden Regierungsvorlage) sowie gemeinnützige Einrichtungen (§ 3 Abs. 3 Z 4 der vorliegenden Regierungsvorlage) soll diese Anforderung zu einer verstärkten Kooperation von Bildungseinrichtungen und Teilen der Wirtschaft sowie der Zivilgesellschaft führen und somit deren Vernetzung gestärkt werden.

 

Umsetzung von Ziel 2, 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine Statistik über die Zahl der einbringenden Institutionen pro Förderantrag im Bereich Wissenschaft, Bildung und Forschung.

Im Zeitpunkt der Evaluierung sollen

1) eine Statistik über die Zahl der einbringenden

    Institutionen pro Förderantrag im Bereich

    Wissenschaft, Bildung und Forschung vorliegen

    sowie

2) die Zahl der einbringenden Institutionen pro

    Förderantrag im Bereich Wissenschaft, Bildung

    und Forschung in den letzten Jahren vor dem

    Evaluierungszeitpunkt gestiegen sein.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt fehlen auch Zahlen über gemeinsame Förderungsanträge von Unternehmen mit Schulen, Kindergärten oder außerschulischen Bildungseinrichtungen.

Im Zeitpunkt der Evaluierung sollen

1) valide Zahlen über die gemeinsam, d.h.

    insbesondere von Unternehmen mit Schulen,

    Kindergärten oder außerschulischen

    Bildungseinrichtungen, eingebrachten Anträge

     vorliegen,

2) die Zahlen der in Kooperation mit Unternehmen

    eingebrachten Anträge in den letzten Jahren vor

    der Evaluierung gestiegen sein sowie

3) die Zahlen der in Kooperation mit

    gemeinnützigen Organisationen eingebrachten

    Anträge in den letzten Jahren vor der

    Evaluierung gestiegen sein.

 

Maßnahme 6: Förderung der Antizipation und Adaptivität des Bildungssystems

Beschreibung der Maßnahme:

Bei der Vergabe von Förderungen ist gemäß § 3 Abs. 5 Z 7 der vorliegenden Regierungsvorlage insbesondere auch die Antizipation und Adaptivität des Bildungssystems zu stärken. Damit soll in weiterer Folge die Innovationskompetenz aller Altersgruppen erhöht werden. Je schneller ein Bildungssystem sich anpassen kann, desto schneller können sich auch technische Neuerungen etablieren, da auch deren Anwendung (neues) Wissen voraussetzt. Bei der Durchdringung neuer Technologien besteht noch Verbesserungspotential, wie der Network Readiness Index 2015 bestätigt (World Economic Forum, Network Readiness Index 2015; http://reports.weforum.org/global-information-technology-report-2015/economies/#economy=AUT [20.11.2016]).

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Als Indikator für die Anpassungsfähigkeit können insbesondere die 6. bis 8. Säule des Network Readiness Index, d.h. die Kategorien „Individual usage“, „Business usage“ und „Government usage“ herangezogen werden.

Erfolg im Sinne dieses Indikators sind insbesondere in Vorher-Nachher-Befragungen festgestellte Verbesserungen bezüglich der Übernahmerate technologischer Neuerungen bei geförderten Einrichtungen.

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Entwurfes ist eine Bestandaufnahme der Schulversuche zu machen.

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Entwurfes erstellte Bestandaufnahme der Schulversuche ist im Evaluierungszeitpunkt (im Jahr 2022) mit der dann aktuellen Bestandaufnahme der Schulversuche zu vergleichen. Ist es zur Aufnahme neuer Fächer oder der Erweiterung und vor allem Modernisierung in inhaltlicher Sicht gekommen, liegt Erfolg im Sinne dieses Indikators vor.

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Entwurfes ist eine Bestandaufnahme des Lehr-, Fort- und Weiterbildungsangebots der Pädagogischen Hochschulen zu machen.

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Entwurfes erstellte Bestandaufnahme des Lehr-, Fort- und Weiterbildungsangebots der Pädagogischen Hochschulen ist im Evaluierungszeitpunkt (im Jahr 2022) mit der dann aktuellen Bestandaufnahme des Lehr-, Fort- und Weiterbildungsangebots der Pädagogischen Hochschulen zu vergleichen. Ist es zur Erweiterung und vor allem Modernisierung des Angebots in inhaltlicher Sicht gekommen, liegt Erfolg im Sinne dieses Indikators vor.

 

Maßnahme 7: Landkarte der Bildungsinnovationen

Beschreibung der Maßnahme:

Abgesehen von den ausbaufähigen Werten für die öffentliche Meinung zum österreichischen Bildungssystem sowie dem geringen Interesse an Bildung, Wissenschaft und Forschung, liegen auch keine gesicherten Daten über die Innovationskompetenz in Österreich vor. Diesem Problem soll durch die Einführung einer Landkarte der Bildungsinnovationen gemäß § 15 der vorliegenden Regierungsvorlage Abhilfe geschaffen werden.

 

Umsetzung von Ziel 3, 4

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine gesicherten Daten über die Innovationskompetenz in Österreich.

Zum Zeitpunkt der Evaluierung soll eine Landkarte der Bildungsinnovationen bestehen, die die (besonderen) Leistungen im Bereich der Bildungsinnovationen möglichst anschaulich darstellt. Diese Landkarte der Bildungsinnovationen sollte im Internet allgemein verfügbar sein.

 

Maßnahme 8: Gütesiegel für Bildungsinnovationen

Beschreibung der Maßnahme:

Die ausbaufähigen Werte für die öffentliche Meinung zum österreichischen Bildungssystem sowie das geringe Interesse an Bildung, Wissenschaft und Forschung sollen durch die Einführung eines Gütesiegels für Bildungsinnovationen gemäß § 16 der vorliegenden Regierungsvorlage verbessert werden.

 

Umsetzung von Ziel 4

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind noch keine Gütesiegel für Bildungsinnovationen vergeben worden.

Erfolg im Sinne dieses Indikators liegt vor, wenn im Evaluierungszeitpunkt (im Jahr 2022) Gütesiegel für Bildungsinnovationen vergeben worden sind.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Gemäß § 8 Abs. 3 der vorliegenden Regierungsvorlage ist soweit als möglich auf die geschlechterparitätische Besetzung und auf eine ausgewogene Altersstruktur zu achten.

 

In § 3 Abs. 5 Z 4 der vorliegenden Regierungsvorlage wird die Diversitäts-, Inklusions- und Transformationsorientierung als Förderkriterium vorgesehen. Vor dem Hintergrund dieser Bestimmung ist daher von einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis in der geförderten Zielgruppe auszugehen.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren

Die Unterstützung des technischen Fortschritts erfolgt insbesondere durch die Vergabe von Förderungen (§ 3 Abs. 1 Z 1 der vorliegenden Regierungsvorlage).

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Die Wettbewerbsfähigkeit wird durch die Vergabe von Förderungen erhöht, wobei gemäß § 3 Abs. 5 der vorliegenden Regierungsvorlage folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:

–      Qualität und Relevanz,

–      Risikoorientierung,

–      Praxis- und Innovationsorientierung,

–      Diversitäts-, Inklusions- und Transformationsorientierung,

–      Offenheit,

–      Impact- und Systemorientierung,

–      Antizipation und Adaptivität,

–      Nachhaltigkeitsorientierung,

–      Chancengerechtigkeit und soziale Durchlässigkeit sowie

–      Ausmaß der Vernetzung.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

0

25

0

0

0

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

 

Bund

0

0

1

25

1

25

0

0

0

0

 

(in Mio. Euro)

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 473079678).