Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMASK |
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Vorhabensart: |
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG |
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Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Um die Finanzierung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung für pflegebedürftige Menschen langfristig sicherzustellen, ist die Verlängerung der Geltungsdauer der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung für den Zeitraum nach 2016 erforderlich.
Ziel(e)
Sicherstellung der Finanzierung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Verlängerung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung;
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Für die Pflegebedürftigen gibt es Österreichweit ein bedarfsorientiertes Angebot an Pflegeleistungen" für das Wirkungsziel "Sicherung der Pflege für pflegebedürftige Menschen und Unterstützung von deren Angehörigen" der Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Im Jahr 2015 haben durchschnittlich 21.900 Personen eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung erhalten. Es wird von einer Steigerung von durchschnittlich rund 9 % jährlich sowohl der Anzahl der Förderungsbezieher/innen als auch des Aufwands ausgegangen.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine
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