Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz (StVUSt-G)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Bisher bestand keine explizite Rechtsgrundlage für die Erstellung einer das gesamte öffentliche, österreichische Straßennetz betreffende Straßenverkehrsunfallstatistik für alle Verkehrsunfälle mit Personenschaden.

 

Ziel(e)

Die Ziele des Gesetzes sind daher, die Erstellung und Veröffentlichung von Statistiken über Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden auf allen öffentlichen Straßen zu regeln und die Zusammenarbeit der Bundesminister für Inneres und für Verkehr, Innovation und Technologie auf diesem Gebiet zu normieren. Dazu kommt das Ziel, dass die Straßenverkehrsunfallstatistik möglichst effizient erstellt wird. Dabei wird auf den Datenschutz Bedacht genommen.

Durch die verbesserte Datengrundlage können Verkehrssicherheitsmaßnahmen gezielter gesetzt werden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

.) Gesetzesvorlage StVUSt-G (Zuständigkeitsregelungen, Festlegung der Arten der zu erhebenden Daten, Datenschutzbestimmungen, Verpflichtung zur Qualitätssicherung, Zurverfügungstellung von Daten)

.) Verordnungsermächtigungen für den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Verbesserung der Verkehrssicherheit“ der Untergliederung 41 Verkehr, Innovation und Technologie im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation“ der Untergliederung 11 Inneres im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Bisher wurde die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich aufgrund von Werkverträgen des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie mit ihr gegen ein Pauschalentgelt in der Höhe von zuletzt (Berichtsjahr 2016) € 422.000,- tätig.

Durch das Gesetz werden die derzeit unterschiedlichen Statistiken zusammengeführt und die Form einer Vergabe mit Wettbewerb ermöglicht.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Durch die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes wird Art. 7 Abs. 1 iVm Anhang IV der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur, ABl. Nr. L 319 vom 29.11.2008, S. 59, die Verordnung (EG) 223/2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses Nr. 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 87 vom 31.3.2009, S. 164, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2015/759, ABl. Nr. L 123 vom 19.5.2015, S. 90 und die Entscheidung des Rates 93/704/EG über die Einrichtung einer gemeinschaftlichen Datenbank über Straßenverkehrsunfälle, ABl. Nr. L 329 vom 30.12.1993, S. 63 umgesetzt.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1250868126).