Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

1) Durch die derzeit vorgeschriebene, in jedem Einzelfall erforderliche behördliche Ermächtigung von Straßenaufsichtsorganen, Alkomatuntersuchungen durchführen zu dürfen, entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand. Dieser stellt sich im Fall von Angehörigen der Bundespolizei als bloßer Formalismus dar, da bei diesen Personen eine entsprechende Schulung integrierender Bestandteil ihrer Ausbildung ist.

 

2) Verkehrs- und umweltpolitisch ist eine Förderung der Elektromobilität erwünscht. Derzeit ist ein Problem der Elektromobilität, ausreichend und vor allem geeignete Ladestationen zu finden.

 

3) Der Einsatz bildgebender Verfahren zur Überwachung des Verkehrs (z.B. Radar) ist aus datenschutzrechtlichen Gründen eng begrenzt. Bilder dürfen nur für die Verfolgung solcher Übertretungen verwendet werden, deren Feststellung die Überwachung dient (z.B. Geschwindigkeitsübertretungen) Immer wieder sind jedoch auf solcherart entstandenen Bilddokumenten auch Verstöße erkennbar, die nicht im Zusammenhang mit dem primären Zweck der Überwachung stehen (etwa das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten) und für deren Verfolgung die Bilder daher auch nicht verwendet werden dürfen..

 

Ziel(e)

zu 1) Der durch die Ermächtigung von Straßenaufsichtsorganen entstehende Verwaltungsaufwand soll so weit wie möglich abgebaut werden.

 

zu 2) Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen nicht nur deutlich erkennbar, sondern auch leicht verfügbar sein.

 

zu 3) Bildmaterial aus der Verkehrsüberwachung soll auch für die Verfolgung von Verwaltungsübertretungen verwendet werden dürfen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überwachungszweck stehen.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

zu 1) Da bei Angehörigen der Bundespolizei eine Schulung im Umgang mit Alkomaten jedenfalls Teil der Ausbildung ist, soll in Zukunft für diese Personen eine besondere behördliche Ermächtigung zur Vornahme von Alkomatuntersuchungen entfallen.

 

zu 2) Eine neue Zusatztafel mit dem Symbol eines Steckers wird eingeführt; in Verbindung mit einem Zeichen "Halten und Parken verboten" besagt sie, dass an dieses Stelle das Halten und Parken für alle Fahrzeuge mit Ausnahme von Elektrofahrzeugen verboten ist. Darüber hinaus wird auch eine Definition des Elektrofahrzeugs in den Gesetzestext integriert.

 

zu 3) Die Verwendungsmöglichkeit von Bildmaterial aus bildgebenden Überwachungsverfahren wird auf abschließend aufgezählte Fälle von Übertretungen der Verkehrsvorschriften erweitert.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Verkehrssicherheit" der Untergliederung 41 Verkehr, Innovation und Technologie im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch den Entfall der individuellen behördlichen Ermächtigung zur Vornahme von Alkomatuntersuchungen ist eine Reduzierung des dadurch verursachten Verwaltungsaufwandes zu erwarten. Nach Schätzungen des BMI sind pro Jahr in rund 2400 Fällen derartige Ermächtigungsurkunden auszustellen (Neuaufnahmen und Versetzungen), wobei jeweils ein Zeitaufwand von geschätzten 30 Minuten für eine/einen Bedienstete/n der Verwendungsgruppe C (15 Minuten bei der Dienstbehörde des betroffenen Polizeiorgans, 15 Minuten bei der ermächtigenden Behörde) angesetzt werden kann (der Zeitaufwand für das Genehmigen der Ermächtigung bleibt hierbei unberücksichtigt). Auf dieser Grundlage ergeben sich Einsparungen beim jährlichen Personalaufwand von 37.771,82 € für den Bund und 13.220,14 € für die Länder.

 

Die Einführung der neuen Zusatztafel wird keine finanziellen Auswirkungen haben. Eine Abschätzung allfälliger finanzieller Auswirkungen des erweiterten Einsatzes des Bildmaterials aus bildgebenden Überwachungsmethoden ist nicht möglich.

 

Die finanzielle Bedeckung ist im DB 41020402 gegeben.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Uni-on.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1374364862)