Vorblatt
Ziel(e)
- Erhöhung der Bildungschancen für Kinder und Jugendliche unabhängig vom familiären Hintergrund
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Hinblick auf eine optimale ganztägige Betreuungssituation für Schülerinnen und Schüler
Durch das Bildungsinvestitionsgesetz werden Maßnahmen gesetzt, die zu einer Erhöhung der Chancengerechtigkeit im Bildungswesen beitragen. An ganztägigen Schulformen werden jedem Kind unabhängig vom familiären Hintergrund optimale Bildungschancen geboten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Möglichkeit der Förderung sowohl in der Lern- als auch in der Freizeit, sodass eine umfassende Entwicklung des Kindes gewährleistet ist.
Das Bildungsinvestitionsgesetz trägt weiters zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Mit der Investition in den Ausbau der ganztägigen Schulformen werden schulische Betreuungsmöglichkeiten geschaffen, die Erziehungsberechtigten den nötigen Freiraum bieten, sich tagsüber beruflichen Verpflichtungen widmen zu können, während ihre Kinder optimale Förderung und Unterstützung sowohl beim Lernen als auch bei sinnvoller Freizeitbeschäftigung erhalten. Besonders die Berufstätigkeit von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern wird dadurch vielfach erst möglich gemacht.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Bereitstellung von Zweckzuschüssen und Förderungen für ganztägige Schulformen
Gefördert werden Infrastrukturmaßnahmen und Personal im Freizeitbereich. Der Bund übernimmt weiters die Kosten für die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten. Betroffen sind davon allgemein bildende Pflichtschulen, Praxisschulen und allgemein bildende höhere Schulen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Der Ausbau der Infrastruktur und das eingesetzte Personal für ganztägige Schulformen haben entsprechend der Kompetenzverteilung finanzielle Auswirkungen auf den Bund, die Länder und Gemeinden. Der Bund trägt die Gesamtkosten des Ausbaues an AHS und den Aufwand für die Besoldung der zusätzlichen Landeslehrpersonen an allgemein bildenden Pflichtschulen. Im gegenständlichen Vorhaben verpflichtet sich der Bund darüber hinaus, den Gemeinden als gesetzliche Schulerhalter der öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen sowie Schulerhaltern von mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden Pflichtschulen in den Jahren 2017 bis 2025 einen Teil der Kosten für die Adaptierung der Infrastruktur und die Beistellung von Betreuungspersonal für den Freizeitteil in Form von Zweckzuschüssen und Förderungen zu ersetzen.
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt, die Haushalte der Länder und Gemeinden erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2045 um 0,61 % des BIP bzw. 3.547 Mio. € (zu Preisen von 2016) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑23.806 |
‑72.473 |
‑82.009 |
‑87.522 |
Nettofinanzierung Gemeinden |
0 |
‑21.008 |
‑57.833 |
‑60.050 |
‑64.200 |
Nettofinanzierung Gesamt |
0 |
‑44.814 |
‑130.306 |
‑142.059 |
‑151.722 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Die von den Erziehungsberechtigten, insbesondere Frauen, erbrachte unbezahlte Arbeit wird sich durch die Betreuung der Kinder in ganztägigen Schulformen verringern.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Das Vorhaben hat positive Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Durch den Ausbau der ganztägigen Schulformen werden rund 88.000 zusätzliche Kinder einen besseren Zugang zu Bildung und Betreuung haben.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bildungsinvestitionsgesetz
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Quantitativer und qualitativer Ausbau ganztägiger Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe" für das Wirkungsziel "Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Quantitativer und qualitativer Ausbau ganztägiger Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe" für das Wirkungsziel "Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen (Gleichstellungsziel)" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Die soziale Herkunft wirkt sich nach wie vor maßgeblich auf Bildungskarrieren aus. Ganztägige Schulformen bieten jedem Kind unabhängig vom familiären Hintergrund optimale Bildungschancen. Gute schulische Ganztagsangebote stärken die Motivation der Schülerinnen und Schüler und bieten mehr Raum für soziales Lernen. Durch die an ganztägigen Schulformen besser umsetzbare verstärkte Individualisierung und durch inklusive Modelle kann der Schulerfolg auch ohne kostenpflichtige Nachhilfe deutlich verbessert werden. Insbesondere die verschränkte Form der ganztägigen Schule bietet durch die Rhythmisierung des Tagesablaufs und Rücksichtnahme auf die Leistungskurve der Kinder optimierte Voraussetzungen für und genügend Zeit für kognitives, emotionales und soziales Lernen.
Ganztägige Schulformen bieten aber nicht nur bessere Bildungschancen und somit mehr Chancengleichheit, sondern unterstützen auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wobei besonders Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher von einem ganztägigen Schulangebot profitieren.
In Österreich arbeitet rund die Hälfte der Frauen Teilzeit. 49 % von ihnen geben dafür als Grund Betreuungspflichten oder andere familiäre Gründe an (2015, Statistik Austria). Der Bedarf an ganztägiger schulischer Betreuung übersteigt deutlich das bestehende Angebot. Ein qualitätsvoller, bedarfsorientierter Ausbau ist dringend erforderlich, ist jedoch mit entsprechenden Aufwendungen für die Schulerhalter verbunden.
Die Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über den (weiteren) Ausbau ganztägiger Schulformen laufen mit dem Schuljahr 2018/19 aus. Zum bedarfsgerechten weiteren Aus- und Aufbau ganztägiger Schulformen bedarf es einer Finanzierung in transparenter, valider und vergleichbarer Art.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne entsprechende Maßnahmen zum Ausbau der ganztägigen Schulformen wäre mit negativen Auswirkungen für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern beide berufstätig sind, oder für jene mit alleinerziehenden Elternteilen zu rechnen. Nachteilige Folgen wären auch für Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen Haushalten zu erwarten. Der Schulerfolg hängt wesentlich von optimaler Unterstützung beim Lernen, von gezielter Förderung sowohl in der Lern- als auch in der Freizeit und von stabilen sozialen Kontakten ab. Auch die Integration von Kindern mit nicht-deutscher Muttersprache gelingt wesentlich besser, wenn sie über den ganzen Tag hinweg sowohl in der Lern- als auch in der Freizeit stattfindet.
Erziehungsberechtigte sind in ihren Möglichkeiten am Arbeitsmarkt eingeschränkt, wenn keine qualitätsvolle schulische Betreuung ihrer Kinder über den ganzen Tag hinweg zur Verfügung steht. Dies gilt sowohl in Hinblick auf optimale Lernmöglichkeiten als auch in puncto sinnvoller Freizeitbeschäftigung für die Kinder. Eine Prolongierung des Status quo in der Beschäftigung von Frauen wäre damit vorprogrammiert.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
WFA "Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über zusätzliche Mittel für den Ausbau ganztägiger Schulformen – Zusatzvereinbarung", BMUKK 2014
WFA "Sicherstellung eines Angebots an ganztägigen Schulformen (in verschränkter / nicht verschränkter Form) nach entsprechenden Qualitätskriterien in zumutbarer Entfernung und Aufwertung von Bewegung und Sport", BMBF 2015
Nationaler Bildungsbericht (2012, 2015)
Teilzeiterwerbstätige (ILO) nach Grund für Teilzeitarbeit, Alter und Geschlecht – Jahresdurchschnitt 2015, Statistik Austria:
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/gender-statistik/erwerbstaetigkeit/062499.html
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022
Evaluierungsunterlagen und -methode: Der Evaluierungszeitpunkt 2022 wurde gewählt, da die Laufzeit des Vorhabens insgesamt 8 Schuljahre umfassen wird und somit 2022 bereits valide Daten über 4 Schuljahre vorliegen werden. Die Entwicklung des Ausbaus der ganztägigen Schulformen ist so über den genannten Zeitraum gut abschätzbar, ein früherer Zeitpunkt würde die zielgerichtete Steigerung des Angebots an ganztägigen Schulformen zu wenig signifikant abbilden.
Daten und Informationen: Anzahl und finanzielles Ausmaß der Anträge; Entwicklung der Betreuungsquote, der SchülerInnen-Zahlen an ganztägigen Schulformen; Anzahl der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze.
Organisatorische Maßnahmen: Einrichtung einer Zweckzuschuss- und Förderdatenbank.
Ziele
Ziel 1: Erhöhung der Bildungschancen für Kinder und Jugendliche unabhängig vom familiären Hintergrund
Beschreibung des Ziels:
An öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen, an Praxisschulen und an den Unterstufen der AHS werden ganztägige Schulformen in bedarfsgerechter Form weiter ausgebaut.
Ein flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung wird dabei angestrebt, wobei in einem Umkreis von maximal 20 km zum Wohnort auch ein Angebot in verschränkter Form zur Verfügung stehen soll. Eine Entlastung der Erziehungsberechtigten in Hinblick auf die Betreuungsbeiträge wird ermöglicht.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Schuljahr 2015/16: 22 % Betreuungsquote |
Betreuungsquote entwickelt sich in Richtung 40% |
Ziel 2: Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Hinblick auf eine optimale ganztägige Betreuungssituation für Schülerinnen und Schüler
Beschreibung des Ziels:
Erziehungsberechtigten wird eine bessere Vereinbarkeit ihres Berufes mit den familiären Verpflichtungen ermöglicht, da ihre Kinder ganztägig und ganzjährig in qualitativ hochwertigen schulischen Einrichtungen gefördert werden. Das Angebot an ganztägigen Schulformen wird daher bedarfsgerecht ausgebaut.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
2015/16: Betreuungsquote 22% |
Betreuungsquote entwickelt sich in Richtung 40% |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Bereitstellung von Zweckzuschüssen und Förderungen für ganztägige Schulformen
Beschreibung der Maßnahme:
Der Bund tätigt zur teilweisen Abdeckung des Mehraufwandes für den Freizeitbereich im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung:
- Investitionen in ganztägige Schulformen an allgemein bildenden Pflichtschulen (ausgenommen Praxisschulen): für Infrastruktur und Personal im Freizeitbereich; darüber hinaus sind außerschulische Betreuungsangeboten an ganztägigen Schulformen und eine Entlastung der Erziehungsberechtigten in Hinblick auf die Betreuungsbeiträge möglich. Der Bund übernimmt auch die Kosten der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten an allgemein bildenden Pflichtschulen (ausgenommen Praxisschulen).
- Investitionen in ganztägige Schulformen an Praxisschulen und allgemein bildenden höheren Schulen: Infrastruktur, Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten; Personal im Freizeitbereich; Betreuung an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
(Angaben über die ersten 5 Jahre hinausgehend finden sich im Anhang).
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Ab dem Schuljahr 2025/26 wird davon ausgegangen, dass die durch den Ausbau erreichte Betreuungsquote an ganztägigen Schulformen aufrechterhalten wird.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
|
In Mio. € |
In % des BIP |
Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2045 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013 |
3.547 |
0,6139 |
*zu Preisen von 2016
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Personalaufwand |
0 |
167 |
693 |
1.267 |
2.215 |
Werkleistungen |
0 |
2.405 |
6.845 |
7.104 |
6.734 |
Transferaufwand |
0 |
21.234 |
64.935 |
73.638 |
78.573 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
23.806 |
72.473 |
82.009 |
87.522 |
Der Ausbau der ganztägigen Schulformen hat entsprechend der Kompetenzverteilung finanzielle Auswirkungen nicht nur auf den Bund, sondern auch auf die Länder und Gemeinden bzw. private Schulerhalter.
Der Bund trägt die Gesamtkosten des Ausbaues an AHS und gemäß § 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 – FAG 2008 auch den Aufwand für die Besoldung der zusätzlichen Landeslehrpersonen an allgemein bildenden Pflichtschulen. Im gegenständlichen Vorhaben verpflichtet sich der Bund darüber hinaus, den Gemeinden als gesetzliche Schulerhalter der öffentlichen bzw. privaten Schulerhaltern von allgemein bildenden Pflichtschulen in den Jahren 2017 bis 2025 einen Teil der Kosten für die Adaptierung der Infrastruktur und die Beistellung von Betreuungspersonal für den Freizeitteil in Form von Zweckzuschüssen bzw. Förderungen zu ersetzen. Die Kosten für den Ausbau der Infrastruktur werden als Werkleistungen, jene für das erforderliche Bundespersonal als Personalaufwand und die Kostenersätze an Länder und Gemeinden bzw. private Schulerhalter als Transferaufwand abgebildet. Der Ausbau der Schulinfrastruktur sowie die Zweckzuschüsse und Förderungen werden dabei als Projekt behandelt.
Kosten für die Zweckzuschuss- und Förderdatenbank sind aus dem laufenden Budget zu bedecken.
Mengengerüst:
Die Betreuungsquote an APS beträgt derzeit rund 20%, wobei die Betreuungsquoten der einzelnen Bundesländer zwischen 9% und 37% streuen. Der Anteil von Klassen in verschränkter Form beträgt nur rund 3%.
Ziel: den Anteil der Schülerinnen und Schüler in ganztägigen Schulformen auf 40% erhöhen, auch durch verstärkte Umstellung auf die verschränkte Form und die Auflassung bestehender außerschulischer Betreuungseinrichtungen zugunsten ganztägiger Schulformen. Jedes schulpflichtige Kind in Österreich soll eine ganztägige Schule auch in der verschränkten Form auf einem zumutbaren Schulweg erreichen können (20 Kilometer).
Der Berechnung liegen folgende Annahmen zu Grunde:
40%-Ziel:
- Derzeit besuchen 108.522 Schülerinnen und Schüler an APS ganztägige Schulformen.
- Mit dem Vollausbau gemäß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen werden es 142.505 sein.
- Um das 40%-Ziel zu erreichen, ist ein Ausbau um weitere 82.701 Plätze auf 225.206 erforderlich.
20-Kilometer-Ziel:
- Teilt man die Fläche Österreichs von rund 84.000 Quadratkilometern durch Flächen mit einem Radius von rund 20 Kilometern, so ergibt sich eine erforderliche Zahl von 73 Standorten.
- Geht man fiktiv davon aus, dass Schülerinnen und Schüler von 9 Schulstufen versorgt werden sollen, je Schulort und Schulstufe 4 Parallelklassen geführt werden und die durchschnittliche KlassenschülerInnenzahl 20 beträgt, so wäre ein Ausbau um 52.300 Plätze erforderlich, um das 20-Kilometer-Ziel zu erreichen.
Im Ergebnis könnten somit an 73 Orten in Österreich an APS je Schulstufe 4 Parallelklassen in der verschränkten Form neu eingerichtet werden. Daraus ergibt sich der fixe Anteil von 426 Millionen Euro (500 Mio. Euro inklusive AHS).
Mit den 250 Millionen Euro des flexiblen Anteils ist ein Ausbau um weitere 30.700 Plätze möglich. Bei der Kostendarstellung wird davon ausgegangen, dass auch dieser Ausbau durch die Einrichtung zusätzlicher Klassen und Gruppen ganztägiger Schulformen erfolgt und von den Möglichkeiten des § 2 Abs. 5 Z 2 des Entwurfes kein Gebrauch gemacht wird. Im Falle der Umwandlung von bestehenden getrennten in verschränkte Formen kann, bei der Bereitstellung von Betreuungsangeboten in den Ferienzeiten wird sich der Personalaufwand der Gemeinden zu Lasten der Investitionen in die Infrastruktur entsprechend erhöhen. Die Gesamtsummen bleiben aber jedenfalls gleich.
Im Fall der Förderung von Schulerhaltern von mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden Pflichtschulen verringern sich die Zweckzuschüsse an die Gemeinden, im selben Verhältnis aber auch deren Aufwendungen für Infrastruktur und Personal. Der Kostendarstellung liegt die Annahme zu Grunde, dass ausschließlich öffentliche Schulen gefördert werden.
Parallel zu den APS sollen auch 40% der Schülerinnen und Schüler der AHS-Unterstufe bzw. 4.458 zusätzliche Schülerinnen und Schüler eine ganztägige Schulform besuchen.
In Summe werden dadurch rund 88.000 neue Plätze in ganztägigen Schulformen geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Erlöse |
0 |
1.234 |
4.935 |
8.638 |
13.573 |
Personalkosten |
0 |
1.234 |
4.935 |
8.638 |
13.573 |
Kosten gesamt |
0 |
1.234 |
4.935 |
8.638 |
13.573 |
Nettoergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Die Länder tragen den Personalaufwand für die zusätzlich erforderlichen Landeslehrpersonen, der Ihnen jedoch im Wege von Transferzahlungen vom Bund ersetzt wird.
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Erlöse |
0 |
20.000 |
60.000 |
65.000 |
65.000 |
Personalkosten |
0 |
968 |
3.873 |
6.778 |
17.088 |
Werkleistungen |
0 |
40.040 |
113.960 |
118.272 |
112.112 |
Kosten gesamt |
0 |
41.008 |
117.833 |
125.050 |
129.200 |
Nettoergebnis |
0 |
‑21.008 |
‑57.833 |
‑60.050 |
‑64.200 |
Die Gemeinden als Schulerhalter tragen den Aufwand für die Adaptierung der Schulinfrastruktur sowie des Personals für den Freizeitteil der ganztägigen Schulformen. In den Jahren 2017 bis 2025 beteiligt sich der Bund an diesen durch den Ausbau der ganztägigen Schulformen entstehenden Kosten.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Auswirkung auf die Leistung und Verteilung von unbezahlter Arbeit von Frauen und Männern
Unter der Annahme, dass hauptsächlich Mütter Ihre Kinder betreuen, und 88.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, kann davon ausgegangen werden, dass in dieser Größenordnung Frauen von unbezahlter Arbeit entlastet werden.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen
Es wird in den Ausbau der Infrastruktur von Schulstandorten mit ganztägigen Schulformen investiert (siehe die Darstellungen zu den finanziellen Auswirkungen).
Nachfrageseitige Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum
Durch die vermehrte Nachfrage der öffentlichen Hand nach Lehrpersonal und FreizeitpädagogInnen entstehen positive Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum (Nachfrage).
Veränderung der Nachfrage
in Mio. Euro |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Investitionen öffentlich |
Sonstiger Bau |
0,0 |
49,0 |
105,0 |
114,8 |
124,6 |
Konsum |
Öffentlich |
0,0 |
2,4 |
9,5 |
16,6 |
26,1 |
Gesamtinduzierte Nachfrage |
0,0 |
51,4 |
114,5 |
131,4 |
150,7 |
Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:
Gesamtwirtschaftliche Effekte |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Wertschöpfung in Mio. € |
0 |
64 |
152 |
189 |
226 |
Wertschöpfung in % des BIP |
0,00 |
0,02 |
0,05 |
0,06 |
0,07 |
Importe *) |
0 |
19 |
43 |
51 |
60 |
Beschäftigung (in JBV) |
0 |
1.034 |
2.453 |
3.061 |
3.676 |
*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.
Durch die dargestellten Investitions- und Personalausgaben (Lehrpersonal und FreizeitpädagogInnen) ergeben sich expansive Effekte auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage.
Soziale Auswirkungen
Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen.
Erläuterung
Die Erziehungsberechtigten der rund 88.000 zusätzlichen Kinder in ganztägigen Schulformen werden bei der Vereinbarkeit von Kind und Beruf aktiv unterstützt.
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:
Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet
Betroffene Personengruppe |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
unselbständig Beschäftigte |
0 |
890 |
2.114 |
2.642 |
3.176 |
davon 15 bis unter 25 Jahre |
0 |
148 |
344 |
420 |
494 |
davon 25 bis unter 50 Jahre |
0 |
544 |
1.287 |
1.598 |
1.909 |
davon 50 und mehr Jahre |
0 |
198 |
483 |
624 |
772 |
selbständig Beschäftigte |
0 |
144 |
339 |
419 |
500 |
Gesamt |
0 |
1.034 |
2.453 |
3.061 |
3.676 |
Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer
Die Auswirkungen auf unselbständig erwerbstätige Ausländerinnen/Ausländer können nicht abgeschätzt
werden.
Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen
Durch die erhöhte gesamtwirtschaftliche Nachfrage bewirkt das Vorhaben tendenziell eine Reduktion der
arbeitslos gemeldeten Personen. Eine genaue Quantifizierung kann nicht erfolgen.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern
In ganztägigen Schulformen werden die SchülerInnen in den Lernzeiten und der Freizeit außerhalb der Unterrichtszeiten gefördert und betreut.
Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels
Ganztägige Schulformen bieten jedem Kind unabhängig vom familiären Hintergrund optimale Bildungschancen.
Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Zusätzliche SchülerInnen in ganztägigen Schulformen |
88.000 |
Prognostizierter Ausbau |
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
23.806 |
72.473 |
82.009 |
87.522 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
gem. BFRG/BFG |
30.02.01 Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I |
|
|
20.864 |
65.855 |
74.335 |
78.626 |
gem. BFRG/BFG |
30.02.02 AHS- Sekundarstufe I |
|
|
2.942 |
6.618 |
7.674 |
8.896 |
Erläuterung der Bedeckung
Gemäß dem Ministerratsbeschluss vom 12.07.2016 werden 750 Mio. Euro für den Ausbau von ganztägigen Schulformen zur Verfügung gestellt.
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Gemeinden |
|
|
968,27 |
25,29 |
3.873,22 |
99,18 |
6.778,47 |
170,17 |
17.088,24 |
420,58 |
Bund |
|
|
167,16 |
2,66 |
692,91 |
11,07 |
1.267,42 |
20,36 |
2.215,44 |
36,88 |
Länder |
|
|
1.234,00 |
21,18 |
4.935,47 |
83,05 |
8.637,81 |
142,50 |
13.573,22 |
219,53 |
GESAMTSUMME |
|
|
2.369,43 |
49,13 |
9.501,60 |
193,30 |
16.683,70 |
333,03 |
32.876,90 |
676,99 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
|
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
Freizeitbereich Gemeinden |
Gemd. |
FreizeitpädagogIn |
|
25,29 |
99,18 |
170,17 |
420,58 |
Freizeitbereich Bund |
Bund |
FreizeitpädagogIn |
|
0,51 |
2,00 |
3,43 |
8,47 |
Lernzeiten APS |
Länder |
Landeslehrperson |
|
21,18 |
83,05 |
142,50 |
219,53 |
Lernzeiten Bund |
Bund |
Bundeslehrperson |
|
2,15 |
8,41 |
14,44 |
22,24 |
Sommerbetreuung Bund |
Bund |
FreizeitpädagogIn |
|
|
0,66 |
2,49 |
6,17 |
Der Ausbau ganztägiger Schulformen erfordert einen zusätzlichen Personaleinsatz von Lehrpersonen in den Lernzeiten und FreizeitpädagogInnen in der Freizeit. Es wird von einer 40-stündigen wöchentlichen Verweildauer der SchülerInnen in der Schule (8:00-16:00) ausgegangen. An der Volksschule fallen davon durchschnittlich 22 Wochenstunden auf den Unterricht, 5 Stunden auf Lernzeiten und die verbleibenden 13 Wochenstunden auf Freizeit, bei NMS beträgt dieses Verhältnis 30:5:5 und bei AHS 30:7:3.
Für Landeslehrpersonen an Volksschulen und Neuen Mittelschulen wird mit Durchschnittskosten von 56.000 Euro pro VBÄ gerechnet (Stand entsprechend WFA-FinAV, Durchschnitt für die Laufzeit in der Modellrechnung 58.200 Euro), für Bundeslehrpersonen mit 66.000 Euro je VBÄ (Durchschnitt 68.000). Für die FreizeitpädagogInnen wird einheitlich mit v3/5-Vertragsbediensteten in der Entlohnungsstufe 2 oder 36.800 Euro gerechnet (Stand WFA-FinAV, Durchschnitt 39.000 Euro). Für FreizeitpädagogInnen wird angenommen, dass sie pro Woche 36 Betreuungsstunden erbringen. Im Schnitt beträgt der Bedarf an FreizeitpädagogInnen je Gruppe mit 15 Schülerinnen und Schülern 0,27 VBÄ an Pflichtschulen (61% Volksschule, 39% Neue Mittelschule) und 0,09 VBÄ an AHS.
Für die allgemein bildenden Pflichtschulen ergibt sich im Vollausbau bei 5.533 zusätzlichen Gruppen ein Bedarf von 1.273 VBÄ Lehrpersonen und 1.494 VBÄ FreizeitpädagogInnen, für die AHS bei 333 zusätzlichen Gruppen ein Bedarf von 130 VBÄ Lehrpersonen und 30 VBÄ FreizeitpädagogInnen.
Folgendes Ausbauszenario liegt der Berechnung zu Grunde (Fertigstellung jeweils bis zum Beginn des in das jeweilige Kalenderjahr fallenden Schuljahres): 2017: 5%, 2018: 10%, 2019: 15%, 2020: 25%, 2021: 40%, 2022: 60%, 2023: 80%, 2024: 100%.
Für die Sommerbetreuung an AHS wird angenommen, dass je Gruppe 1/6 VBÄ FreizeitpädagogIn (2 von 12 Monaten) einzusetzen ist. Das entspricht im Schnitt 6.500 Euro. Im Vollausbau soll es an AHS 135 solcher Gruppen geben, wobei mit einem jährlich linearen Anwachsen der Gruppenzahl bis zum Vollausbau gerechnet wird. Die Sommerbetreuung an Pflichtschulen ist Teil des flexiblen Anteils von 250 Mio. Euro. Daraus entstehende Personalkosten für die Gemeinden sind daher hier nicht ausgewiesen.
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Freizeitbereich Gemeinden |
Gemeinden |
FreizeitpädagogIn |
|
|
|
|
|
Freizeitbereich Bund |
Bund |
FreizeitpädagogIn |
|
|
|
|
|
Lernzeiten APS |
Länder |
Landeslehrperson |
|
|
|
|
|
Lernzeiten Bund |
Bund |
Bundeslehrperson |
|
|
|
|
|
Sommerbetreuung Bund |
Bund |
FreizeitpädagogIn |
|
|
|
|
|
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
|
1.233.997,63 |
4.935.466,17 |
8.637.808,64 |
13.573.216,09 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Kostentragung Landeslehrpersonen durch Bund |
Bund |
|
|
1 |
1.233.997,63 |
1 |
4.935.466,17 |
1 |
8.637.808,64 |
1 |
13.573.216,09 |
Der Bund ersetzt den Ländern den Aufwand für die Besoldung der Landeslehrpersonen mittels Transferzahlungen gemäß § 4 FAG 2008.
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Länder |
|
1.233.997,63 |
4.935.466,17 |
8.637.808,64 |
13.573.216,09 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Kostentragung Landeslehrpersonen durch Bund |
Länder |
|
|
1 |
1.233.997,63 |
1 |
4.935.466,17 |
1 |
8.637.808,64 |
1 |
13.573.216,09 |
Der den Ländern entstehende Aufwand für die Besoldung der Landeslehrpersonen wird den Ländern mittels Transferzahlungen gemäß § 4 FAG 2008 ersetzt.
Projekt – Werkleistungen
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Gemeinden |
|
40.040.000,00 |
113.960.000,00 |
118.272.000,00 |
112.112.000,00 |
Bund |
|
2.405.000,00 |
6.845.000,00 |
7.104.000,00 |
6.734.000,00 |
GESAMTSUMME |
|
42.445.000,00 |
120.805.000,00 |
125.376.000,00 |
118.846.000,00 |
Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Gemeinden |
89.936.000,00 |
73.920.000,00 |
48.048.000,00 |
19.712.000,00 |
|
Bund |
5.402.000,00 |
4.440.000,00 |
2.886.000,00 |
1.184.000,00 |
|
GESAMTSUMME |
95.338.000,00 |
78.360.000,00 |
50.934.000,00 |
20.896.000,00 |
|
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Infrastruktur Pflichtschulen |
Gemd. |
|
|
65 |
616.000,00 |
185 |
616.000,00 |
192 |
616.000,00 |
182 |
616.000,00 |
|
Gemd. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Infrastruktur Bundesschulen |
Bund |
|
|
65 |
37.000,00 |
185 |
37.000,00 |
192 |
37.000,00 |
182 |
37.000,00 |
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Infrastruktur Pflichtschulen |
Gemd. |
146 |
616.000,00 |
120 |
616.000,00 |
78 |
616.000,00 |
32 |
616.000,00 |
|
|
|
Gemd. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Infrastruktur Bundesschulen |
Bund |
146 |
37.000,00 |
120 |
37.000,00 |
78 |
37.000,00 |
32 |
37.000,00 |
|
|
Sowohl für die Pflichtschulen (APS) als auch für die Bundesschulen (AHS) sind Vorhaben im Bereich der Infrastruktur in Form von Werkleistungen umzusetzen. Bei der Berechnung wird dabei von einem 40-stündigen Verbleib der Schülerinnen und Schüler in der Schule ausgegangen und daraus der Flächenbedarf errechnet. Aus der Modellrechnung ergibt sich ein Flächenbedarf von rund 2,65 m² je SchülerIn, wobei die Kosten für einen Quadratmeter neue Schulfläche mit 2.800 Euro zu beziffern sind.
Für die AHS wird angenommen, dass 5.000 zusätzliche SchülerInnen eine ganztägige Schulform besuchen werden. Die Investitionskosten belaufen sich somit auf 5.000 x 2,65 x 2.800 = 37 Mio. Euro. Die Durchschnittskosten je Promill des Endausbaues betragen somit 37.000 Euro.
Für die APS wird angenommen, dass 83.000 zusätzliche SchülerInnen eine ganztägige Schulform besuchen werden. Es wird davon ausgegangen, dass noch keiner der Standorte die entsprechenden infrastrukturellen Voraussetzungen erfüllt (Maximalkosten für die Schulerhalter). Für den Fall, dass entsprechende Infrastruktur bereits vorhanden ist, verringert sich der zu tragende Aufwand der Schulerhalter entsprechend, der maximal mögliche Zweckzuschuss des Bundes (3.700 Euro je zusätzlicher SchülerIn) bleibt jedoch unverändert. Unter diesen Voraussetzungen belaufen sich die Investitionskosten auf 83.000 x 2,65 x 2.800 = 616 Mio. Euro. Die Durchschnittskosten je Promill des Endausbaues betragen somit 616.000 Euro.
Mit den Durchschnittskosten je Promill des Endausbaues und den durch die unterschiedlichen Projektlaufzeiten bedingten Ausbauplan (siehe Tabelle in der Spalte Menge) bis zum Jahr 2024 ergibt sich der dargestellte Kostenverlauf. Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 stehen alle Projekte zur Verfügung, weshalb im Jahr 2025 keine Kosten mehr anfallen.
Projekt – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
|
20.000.000,00 |
60.000.000,00 |
65.000.000,00 |
65.000.000,00 |
Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Bund |
60.000.000,00 |
60.000.000,00 |
50.000.000,00 |
35.000.000,00 |
13.000.000,00 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Zweckzuschuss Schulerhalter Infrastruktur |
Bund |
|
|
1 |
20.000.000,00 |
1 |
57.000.000,00 |
1 |
59.000.000,00 |
1 |
56.000.000,00 |
Zweckzuschuss Schulerhalter Personal |
Bund |
|
|
|
|
1 |
3.000.000,00 |
1 |
6.000.000,00 |
1 |
9.000.000,00 |
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Zweckzuschuss Schulerhalter Infrastruktur |
Bund |
1 |
45.000.000,00 |
1 |
37.000.000,00 |
1 |
24.000.000,00 |
1 |
10.000.000,00 |
|
|
Zweckzuschuss Schulerhalter Personal |
Bund |
1 |
15.000.000,00 |
1 |
23.000.000,00 |
1 |
26.000.000,00 |
1 |
25.000.000,00 |
1 |
13.000.000,00 |
Die Bemessung des Zweckzuschusses an die Schulerhalter geht von einer 50-prozentigen Kostenbeteiligung des Bundes an den maximalen Infrastrukturkosten der Schulerhalter aus (siehe Werkleistungen). Bei den Personalkosten für die Freizeit ganztägiger Schulformen (siehe laufende Auswirkungen) wird für die Schuljahre 2017/18 bis 2021/22 von einer 100%, für das Schuljahr 2022/23 75%, 2023/24 50% und 2024/25 25% Kostentragung durch den Bund ausgegangen. Dabei ist zu beachten, dass die Personalkosten für die Schulerhalter laufend anfallen, während die Abrechnung erst am Ende des Schuljahres stattfindet (Zahlung für das Schuljahr 2017/18 erfolgt 2018), und bereits für das Schuljahr 2025/26 keine Kosten mehr übernommen werden.
Projekt – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Gemeinden |
|
20.000.000,00 |
60.000.000,00 |
65.000.000,00 |
65.000.000,00 |
Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Gemeinden |
60.000.000,00 |
60.000.000,00 |
50.000.000,00 |
35.000.000,00 |
13.000.000,00 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Zweckzuschuss |
Gemd. |
|
|
1 |
20.000.000,00 |
1 |
60.000.000,00 |
1 |
65.000.000,00 |
1 |
65.000.000,00 |
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Zweckzuschuss |
Gemd. |
1 |
60.000.000,00 |
1 |
60.000.000,00 |
1 |
50.000.000,00 |
1 |
35.000.000,00 |
1 |
13.000.000,00 |
Die vom Bund gewährten Zweckzuschüsse scheinen betragsgleich bei den Gemeinden als Erträge aus Transfers auf.
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Haushalte der Länder und Gemeinden (in Mio. €)
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Bund |
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
|
23,81 |
72,47 |
82,01 |
87,52 |
90,98 |
104,16 |
109,62 |
110,07 |
97,92 |
Länder |
Einzahlungen |
|
1,23 |
4,94 |
8,64 |
13,57 |
22,21 |
34,55 |
49,36 |
64,16 |
74,04 |
|
Auszahlungen |
|
1,23 |
4,94 |
8,64 |
13,57 |
22,21 |
34,55 |
49,36 |
64,16 |
74,04 |
Gemeinden |
Einzahlungen |
|
20,00 |
60,00 |
65,00 |
65,00 |
60,00 |
60,00 |
50,00 |
35,00 |
13,00 |
|
Auszahlungen |
|
41,01 |
117,83 |
125,05 |
129,20 |
114,45 |
101,03 |
88,01 |
74,99 |
58,10 |
|
|
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
2033 |
2034 |
2035 |
Bund |
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
Länder |
Einzahlungen |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
|
Auszahlungen |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
Gemeinden |
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
|
|
2036 |
2037 |
2038 |
2039 |
2040 |
2041 |
2042 |
2043 |
2044 |
2045 |
Bund |
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
84,92 |
Länder |
Einzahlungen |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
|
Auszahlungen |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
74,04 |
Gemeinden |
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
58,10 |
Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen |
- Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist |
Soziales |
Arbeitsbedingungen |
Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 529888407).