Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Nachhaltige Sicherung der Wasserressourcen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Mensch und Natur

-       Sicherung der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser und der umweltgerechten Entsorgung der Abwässer

-       Sicherstellung der Möglichkeit zur Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und betrieblichen Gebäuden in den Jahren 2017 und 2018 insbesondere zur Reduktion des Endenergieeinsatzes und der Treibhausgasemissionen

-       Hebung von Synergiepotenziale im Bereich der Energieeffizienzförderungen durch Einrichtung des Energieeffizienzförderungsprogramms als Teilbereich der Umweltförderung im Inland

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Verlängerung des aktuellen Zusagezeitraums von 2015 auf 2017 unter Verwendung der schon für den 1. Nationalen Gewässerschutzplan (NGP) gebundenen, aber nicht ausgeschöpften Mittel

-       Festlegung eines revolvierenden Stichtages

-       Möglichkeit zur Festlegung von Zusagerahmen für Sanierungsoffensiven (Förderung thermischer Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden) in den Jahren 2017 und 2018

-       Legistische Überführung des Energieeffizienzförderungsprogramms in das UFG als Teilbereich der Umweltförderung im Inland und Aufhebung des Bundesgesetzes, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Unmittelbare finanzielle Auswirkungen aus der vorliegenden Gesetzesnovelle ergeben sich für die Verlängerung des bestehenden Zusagerahmens in der Gewässerökologie. Für die Bedeckung des Gesamtaufwands (Transferaufwand, Aufwand für Werkleistungen) sind die Mittel aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (UWF) heranzuziehen. Im UWF sind die erforderlichen Rückstellungen bereits gebildet worden – es kommt daher zu keiner Mehrbelastung des UWF.

Die Änderungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft betreffen ausschließlich die Kriterien des Fördergegenstandes – eine Mehrbelastung für den Bund ist damit nicht gegeben.

Die Möglichkeit zur Festlegung von jährlichen Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2017 und 2018 zieht – mangels konkreter Festsetzung der Höhe nach – keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen nach sich. Vielmehr ergeben sich diese im Rahmen der jeweiligen konkreten Festlegung. Daher ist bei der zwischen dem Bundesminister für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Finanzen zu treffenden Vereinbarung eine entsprechende Darstellung vorzunehmen.

Mit der legistischen Überführung der mit dem Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden (BGBl. I Nr. 72/2014) eingerichteten Förderschiene in die Umweltförderung im Inland als deren Teilbereich sind keine anderen Belastungen gegenüber dem Status Quo im Rahmen des bisherigen Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereit gestellt werden, verbunden.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2046 um 0,00 % des BIP bzw. 6 Mio. € (zu Preisen von 2017) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Nettofinanzierung Bund

‑241

‑655

‑1.096

‑1.096

‑875

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Es werden keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen von dieser Novelle erwartet.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland (einschließlich der Sanierungsoffensiven) führen zu erheblichen positiven volkswirtschaftlichen Effekten, indem damit die Investitionstätigkeit angeregt, die Wertschöpfung gesteigert und der Arbeitsmarkt belebt wird. Zudem werden mit den Förderungen positive fiskalische Effekte erwartet, die die Kosten der öffentlichen Hand zur Bedeckung der Förderungen (einschließlich deren Abwicklung) um ein Vielfaches übersteigen.

 

Auswirkungen auf die Umwelt:

Durch die Förderung der Sanierung undichter Kanäle wird die Grundwasserverunreinigung sowie die Bodenkontaminierung durch austretendes Abwasser verhindert und das gesammelte Abwasser einer ordnungsgemäßen Reinigung zugeführt. Durch die Förderung der Sanierung undichter Wasserversorgungsleitungen wird eine Bodenauswaschung verhindert und der Trinkwasserverlust hintangehalten.

Durch die Förderung von gewässerökologischen Maßnahmen verbessert sich der Lebensraum Wasser und die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) mit dem Ziel, einen guten ökologischen Zustand herzustellen, wird leichter erreicht.

Ohne Förderungen werden, wie die Erfahrung gezeigt hat, vermutlich keine Projekte umgesetzt und es kommt zu einer Zielverfehlung und zu einem Vertragsverletzungsverfahren.

Mit den geplanten Förderungen werden erhebliche umwelt- und klimapolitische Effekte, insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieverbrauches sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger (EU 2020- und darüber hinausgehende Ziele) erwartet.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Novelle zum Umweltförderungsgesetz (UFG) und Aufhebung des Bundesgesetzes, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Sicherstellung von Förderungsmitteln für die Siedlungswasserwirtschaft für die nächste FAG Periode (2017ff), um Investitionen für Neuerrichtung und Werterhaltung der Wasserinfrastruktur weiterhin zu sichern und eine für die Bevölkerung zumutbare Gebührengestaltung zu ermöglichen“ für das Wirkungsziel „Sicherung der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser und der umweltgerechten Entsorgung der Abwässer“ der Untergliederung 43 Umwelt im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.

Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Umsetzung des Masterplans green jobs / Umwelttechnologie und des nationalen Aktionsplans für nachhaltige öffentliche Beschaffung“ für das Wirkungsziel „Stärkung der Umwelttechnologien, green jobs (Arbeitsplätze im Sektor Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz) und der ökologischen (öffentlichen) Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum“ der Untergliederung 43 Umwelt im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.

Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Umsetzung des vom Ministerrat im Juni 2015 angenommenen Maßnahmenprogramms für den Zeitraum 2015-2018 nach Klimaschutzgesetz im Wirkungsbereich des BMLFUW, insbesondere mittels legistischer Maßnahmen, Förderungen, Impulsprogrammen und Anreizsystemen wie UFI, KLIEN, klimaaktiv und klimaaktivmobil-Förderprogramm“ für das Wirkungsziel „Reduktion der Treibhausgasemissionen und Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien mit dem Ziel, langfristig ein hocheffizientes, auf erneuerbaren Energieträgern basierendes Energiesystem zu realisieren („Energiewende“)“ der Untergliederung 43 Umwelt im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.

Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen zum Aufbau von Wettbewerbsfähigkeit mit Fokus auf KMU; Förderoffensive Thermische Sanierung: forciert Energiesparen, Klimaschutz, Wachstum und Arbeitsplätze (Details siehe Detailbudget 40.02.01-Wirtschaftsförderung)“ für das Wirkungsziel „Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen“ der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.

Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Weitere Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes“ für das Wirkungsziel „Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen“ der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Gewässerökologie:

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) fordert bis 2015 (mit Verlängerungen bis 2027) die Herstellung des guten Zustands in den europäischen Gewässern. Aufgrund der in Österreich festgestellten hydromorphologischen Defizite ist im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) daher ein kosteneffizientes Maßnahmenprogramm ua. zur Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer festzulegen und sodann die geplanten Maßnahmen fristgerecht umzusetzen.

Um die Verursacher von unterschiedlichen hydromorphologischen Belastungen an Gewässern zur notwendigen Maßnahmensetzung zu einer fristgerechten Zielerreichung zu motivieren, wurden bereits 140 Millionen Euro an Förderungsmittel bereitgestellt, die bis Ende 2015 zugesichert werden können. Da die Umsetzung der EU-rechtlich geforderten Maßnahmen eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, konnten noch nicht alle Mittel zugesagt werden. Um die vollständige Mittelauschöpfung sicherzustellen sollte der Zusagezeitraum verlängert werden. Dadurch ist sichergestellt, dass auch zu Beginn des 2. NGPs bereits Mittel zur Verfügung stehen.

Siedlungswasserwirtschaft:

Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser und Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Abwässer können vom Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf Basis des Umweltförderungsgesetzes gefördert werden.

Derzeit besteht ein erheblicher Bedarf zur Sanierung von schadhaften Anlagen. Durch einen gezielten Förderungsanreiz können die Steuergelder zur wirkungsvollen Sanierung eingesetzt werden.

Sanierungsoffensiven 2017 und 2018:

Die gesetzliche Grundlage für die Vergabe von Förderungen im Rahmen der Sanierungsoffensiven (abgewickelt im Rahmen der Umweltförderung im Inland) ist gemäß § 6 Abs. 2f UFG bis zum Jahr 2016 gegeben. Für die Fortführung dieses Instrumentes in den Jahren 2017 und 2018 ist eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Finanzen auch für die genannten Jahre Zusagerahmen für diese Zwecke festlegen können.

Energieeffizienzförderungsprogramm:

Gemäß der Entschließung des Nationalrates 35/E XXV. GP vom 9. Juli 2014 soll die gemäß Artikel 5 des Energieeffizienzpakets des Bundes, BGBl. I Nr. 72/2014, eingerichteten Förderschiene (Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden) als Teilbereich der Umweltförderung im Inland implementiert werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Gewässerökologie:

Der im 1. NPG eingeschlagene Weg der Maßnahmenkombination (Durchgängigkeit und Morphologie) soll im 2. NGP fortgeschrieben werden. Die notwendigen Maßnahmen werden allerdings, so wie die Erfahrung zeigt, ohne entsprechende Förderungsmöglichkeit nicht gesetzt werden. Es wird daher auch weiterhin notwendig sein, von Seiten des Bundes und der Länder ausreichend finanzielle Ressourcen als Anreizfinanzierung zur Verfügung zu stellen.

Sowohl das Nichtaufstellen von Maßnahmenprogrammen mangels gesicherter Finanzierung als auch eine Nichtumsetzung/-erfüllung der aufgrund der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellten Maßnahmenprogramme wird ein Vertragsverletzungsverfahren zur Folge haben.

Ein Vertragsverletzungsverfahren führt rasch zur Verhängung von Strafzahlungen, die – nach Tagsätzen bemessen – über die Dauer des Missstandes zu leisten sind.

Siedlungswasserwirtschaft:

Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser und Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Abwässer können vom Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf Basis des Umweltförderungsgesetzes gefördert werden.

Sanierungsoffensiven 2017 und 2018:

Ohne die Festlegung eines Zusagerahmens für die Förderung thermischer Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden in den Jahren 2017 und 2018 können die im BFG vorgesehenen bzw. im BFRG eingerechneten Mittel für Förderungen thermischer Sanierungsmaßnahmen nicht zugesagt werden.

Energieeffizienzprogramm:

Ohne die legistische Überführung des Energieeffizienzförderungsprogramm in das UFG als Teilbereich der Umweltförderung im Inland verbliebe die Rechtsgrundlage dieses Förderprograms im Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, und es würde der Entschließung des Nationalrates nicht entsprochen werden.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Die ökologischen und ökonomischen Effekte der Förderungen nach dem Umweltförderungsgesetz wurden zuletzt für den Zeitraum 2011-2013 untersucht und in Berichtsform ("Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2011-2013") aufbereitet. Darüber hinaus sind die UFG-Förderungen des Jahres 2015 einschließlich deren wichtigsten Effekte im Jahresbericht „Umweltinvestitionen 2015“ dargestellt. Beide Berichte (siehe Download auf http://www.bmlfuw.gv.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html) behandeln damit die Förderungen im Rahmen der Gewässerökologie und der Siedlungswasserwirtschaft sowie der Förderungen im Rahmen der Sanierungsoffensiven. Das Energieeffizienzförderungsprogramm wird als Teilbereich der Umweltförderung im Inland zukünftig Gegenstand dieser Berichte sein.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierungsunterlagen und -methode: Gemäß § 14 Abs. 1 UFG sind die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Förderungen nach diesem Bundesgesetz in einem 3-Jahresabstand zu analysieren. Der Aufbau dieser Evaluierungen wird stets in der Weise gestaltet, dass nicht nur Aussagen zu der jeweils aktuellen Berichtsperiode getroffen werden, sondern gleichzeitig auch der Vergleich mit den Vorperioden angestellt wird. Der jüngste Bericht wurde für die Periode 2011 bis 2013 erstellt. Der nächste Bericht wird sodann für die Periode 2014 bis 2016 erarbeitet. Diese im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu erstellenden Berichte werden aufgrund der Vorgaben im UFG dem Nationalrat vorgelegt. Die Evaluierung der Sanierungsoffensiven erfolgt sodann in darauf folgenden Berichten. Das Energieeffizienzförderungsprogramm wird als teil der Umweltförderung im Inland Gegenstand dieser Berichte sein.

 

Ziele

 

Ziel 1: Nachhaltige Sicherung der Wasserressourcen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Mensch und Natur

 

Beschreibung des Ziels:

Gewässer und Grundwasser unterliegen einem großen Nutzungsdruck durch die intensive Siedlungs- und Wirtschaftstätigkeit. Für die Erhaltung der Gewässer als natürliche Lebensräume, als Grundlage einer lebenswerten Umwelt und als langfristig nutzbare Ressource für kommende Generationen sind verstärkt Maßnahmen zu setzen, die auf Basis von vorausschauenden Planungen die Ausgewogenheit zwischen effizienter Nutzung und Schutz der Ressource sicherstellen; insbesondere die Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer durch Umsetzung von Maßnahmen für die Fischdurchgängigkeit und zur Verbesserung von Gewässer- und Uferstrukturen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der Anteil der Gewässerabschnitte im guten ökologischen Zustand/Potential und der hydromorphologisch sanierten Gewässerabschnitte wird sich ohne die Möglichkeit von Förderungen nicht verbessern und das Ziel der EU-WRRL wird nicht erreicht. Dadurch besteht die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Durch die Bereitstellung von Fördermitteln hat sich der Anteil der Gewässerabschnitte im guten ökologischen Zustand/Potential erhöht. Da der im UFG vorgesehene Evaluierungszeitpunkt innerhalb der 2. NGP-Phase liegt, wird eine endgültige Evaluierung der im 2. NGP gesetzten Maßnahmen erst Ende 2021 erfolgen.

 

Ziel 2: Sicherung der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser und der umweltgerechten Entsorgung der Abwässer

 

Beschreibung des Ziels:

Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Österreich wurden mit großem finanziellem Aufwand von Seiten der öffentlichen Hand aufgebaut. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Lebensqualität und den Wohlstand in allen Regionen Österreichs. Die Erhaltung der geschaffenen Infrastruktur ist die Voraussetzung dafür, den hohen Versorgungs- und Entsorgungsstandard in diesem Bereich der Daseinsvorsorge weiterhin beizubehalten und so die wertvollen Wasserressourcen durch schonenden Umgang auch für zukünftige Generationen als Lebensgrundlage zu erhalten. Aus diesem Grund ist die Sanierung der bestehenden Infrastruktur eine der anstehenden Herausforderungen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Auf Grund der Altersstruktur und der vorliegenden Ergebnisse aus dem digitalen Leitungsinformationssystem (LIS) ist bekannt, dass es in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung bereits viele sanierungsbedürftige Leitungen sowie Anlagen gibt. Deren Sanierung wird jedoch großteils in Ermangelung einer möglichen Finanzierung nicht in Angriff genommen. Diese Problemstellung verschärft sich in der Zukunft.

Alle Gemeinden haben einen besseren Überblick über den Zustand ihrer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen, der sich insbesondere auch auf die im LIS erhobenen Schadensklassen stützt. Wodurch die Sanierungsrate gesteigert wird.

 

Ziel 3: Sicherstellung der Möglichkeit zur Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und betrieblichen Gebäuden in den Jahren 2017 und 2018 insbesondere zur Reduktion des Endenergieeinsatzes und der Treibhausgasemissionen

 

Beschreibung des Ziels:

Die Förderungen von thermischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden im Rahmen der Umweltförderung hat wesentliche Erfolge in ökologischer Hinsicht gezeitigt (siehe Erläuterungen – Besonderer Teil), wozu auch die Abwicklung im Rahmen der Umweltförderung im Inland beigetragen hat. Die Grundlage der Vergabe dieser Förderungen ist die Festlegung von Zusagerahmen durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen. Die im UFG vorgesehene Möglichkeit zur Festlegung von Zusagerahmen für diese Zwecke ist derzeit bis einschließlich 2016 begrenzt und soll nunmehr auch für die Jahre 2017 und 2018 eröffnet werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne die Möglichkeit zur Festlegung von Zusagerahmen für die Förderung thermischer Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2017 und 2018 kann die Förderung dieser Maßnahmen in diesen Jahren 2017 und 2018 nicht fortgesetzt werden und es werden weniger thermische Sanierungsmaßnahmen im Wohnbau bzw. in Betriebsgebäuden in Angriff genommen.

Durch die gesetzliche Möglichkeit zur Festlegung eines Zusagerahmens kann die Förderung thermischer Sanierungsmaßnahmen im Wohnbau bzw. in Betriebsgebäuden fortgesetzt werden.

Auf Basis der vorläufigen Zahlen für 2016 werden je 10 Millionen Euro Zusagevolumen für thermische Sanierungsmaßnahmen

-       ca. 2.300 Projekte saniert,

-       ca. 9.700 Tonnen CO2 jährlich eingespart,

-       eine jährliche Endenergieeinsparung in Höhe von ca. 28 GWh/a erzielt sowie

-       ca. 1.100 Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen.

 

Ziel 4: Hebung von Synergiepotenziale im Bereich der Energieeffizienzförderungen durch Einrichtung des Energieeffizienzförderungsprogramms als Teilbereich der Umweltförderung im Inland

 

Beschreibung des Ziels:

Mit der Implementierung der gemäß Artikel 5 des Energieeffizienzpakets des Bundes, BGBl. I Nr. 72/2014, eingerichteten Förderschiene (Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden) als Teilbereich der Umweltförderung im Inland soll sichergestellt werden, dass diese neue Förderschiene inhaltlich mit der Förderungspolitik der unter der Verantwortung des BMLFUW abgewickelten Umweltförderung im Inland optimal abgestimmt wird und in verwaltungsökonomischer Hinsicht kostengünstig, effizient und unter bestmöglicher Nutzung bestehender Synergiepotenziale abgewickelt werden kann.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeitige gesetzliche Grundlage der Energieeffizienzförderungen, die aus den Einnahmen aus Ausgleichszahlungen zu bedecken sind, ist das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, BGBl. I Nr. 72/2014.

Durch die gesetzliche Verankerung des Energieeffizienzförderungsprogramms als Teilbereich der Umweltförderung im Inland wird die Entschließung des Nationalrats umgesetzt. Das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, BGBl. I Nr. 72/2014, tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Verlängerung des aktuellen Zusagezeitraums von 2015 auf 2017 unter Verwendung der schon für den 1. Nationalen Gewässerschutzplan (NGP) gebundenen, aber nicht ausgeschöpften Mittel

Beschreibung der Maßnahme:

Diese Maßnahme sieht eine Verlängerung des aktuellen Zusagerahmens um zwei Jahre bis Ende 2017 und die Aufnahme einer Ermächtigung, zugesagte und nicht in Anspruch genommene Fördermittel neuerlich zusagen zu können, vor. So können die noch nicht zugesagten Mittel aus dem 1. NGP auch für Maßnahmen des 2. NGPs verwendet werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Nach Auslaufen des Zusagerahmens für den 1. NGP (Ende 2015) können keine Förderungen für die Gewässerökologie durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugesichert und es werden keine Maßnahmen zur Umsetzung der EU-WRRL gesetzt werden.

Die vorhandenen Mittel sind ausgeschöpft und Maßnahmen für die Erreichung des guten Zustands der Gewässer wurden gesetzt.

 

Maßnahme 2: Festlegung eines revolvierenden Stichtages

Beschreibung der Maßnahme:

Durch das Abgehen von der derzeitigen Stichtagsregelung für die Sanierungsfähigkeit und die Umstellung auf einen revolvierenden Stichtag wird die Sanierung aller Trinkwasser- und Abwasseranlagen ermöglicht, die ein Mindestanlagenalter von 40 Jahren erreicht haben.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Bei Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage ist mit einem drastischen Anstieg der sanierungsbedürftigen Anlagenteile zu rechnen, deren Sanierung nicht gefördert werden kann.

Durch die Änderung auf einen revolvierenden Stichtag können die notwendigen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Der durch die Förderungsmöglichkeit geschaffene Anreiz erhöht die Sanierungsrate in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

 

Maßnahme 3: Möglichkeit zur Festlegung von Zusagerahmen für Sanierungsoffensiven (Förderung thermischer Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden) in den Jahren 2017 und 2018

Beschreibung der Maßnahme:

Die Fortführung der Sanierungsoffensiven in den Jahren 2017 und 2018 erfolgt – wie schon in der Vergangenheit – auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Finanzen, mit der die Höhe eines Zusagerahmens für das jeweilige Abwicklungsjahr festgelegt wird. Die Förderungsaktion wird im Rahmen und auf Basis der Umweltförderung im Inland abgewickelt.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne die gesetzliche Möglichkeit zur Festlegung von jährlichen Zusagerahmen können ab 2017 im Rahmen der Sanierungsoffensive keine Förderungen für thermische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden zugesagt werden, wodurch entsprechend geringere Investitionen in diesem Sektor gesetzt werden.

Mit der Fortschreibung der Möglichkeit zur Festlegung von jährlichen Zusagerahmen durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen ist die Grundlage zur Fortführung der Förderungsaktion geschaffen. In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der konkreten Förderbedingungen können mit einem Fördervolumen von 10 Millionen Euro ca. 2.000-2.500 Projekte bedient werden.

 

Maßnahme 4: Legistische Überführung des Energieeffizienzförderungsprogramms in das UFG als Teilbereich der Umweltförderung im Inland und Aufhebung des Bundesgesetzes, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden.

Beschreibung der Maßnahme:

Bei der organisatorischen und strukturellen Einrichtung des Energieeffizienzförderungsprogramm als Teilbereich der Umweltförderung im Inland wird auf die Vorgaben der Entschließung des Nationalrates 35/E XXV. GP vom 9. Juli 2014 sowie auf das bewährte bestehende System im UFG abgestellt. Innerhalb der Umweltförderung im Inland wird für das Energieeffizienzförderungsprogramm eine eigene Kommission eingerichtet, die den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bei der Ausrichtung und Festlegung der Förderpolitik sowie bei der Vergabe der Förderungen berät. Die Abwicklung der Förderungen erfolgt über die gemäß UFG-Abwicklungsstellenverordnung vorgesehene Stelle. Bei der Erstellung der Förderungsrichtlinien sowie bei der Erlassung von Jahresprogrammen ist das Einvernehmen mit den gesetzlich vorgesehenen Einvernehmensressorts herzustellen. Gleichzeitig mit der Überführung des Energieeffizienzförderungsprogramms tritt die bisherige gesetzliche Grundlage dieser Förderschiene, das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden (BGBl. I Nr. 72/2014), außer Kraft.

 

Umsetzung von Ziel 4

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Gesetzliche Grundlage der Förderschiene, die aus den Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen zu bedecken ist, ist das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, BGBl. I Nr. 72/2014.

Durch die gesetzliche Verankerung des Energieeffizienzförderungsprogramms als Teilbereich der Umweltförderung im Inland wird die Entschließung des Nationalrats vollinhaltlich umgesetzt.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Die Förderung für gewässerökologische Maßnahmen wird in Form von Investitionszuschüssen entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt ausbezahlt. Es wird davon ausgegangen, dass die letzten Auszahlungen im Jahr 2022 erfolgen werden.

Die Änderung betreffend den Förderungsbereich der Siedlungswasserwirtschaft ziehen keine finanziellen Auswirkungen mit sich.

Die geplanten Neuerungen zu den Förderbereichen der Sanierungsoffensiven und des Energieeffizienzförderungsprogramm bewirken keine finanziellen Auswirkungen. Diese entstehen erst mit Festlegung der jeweiligen Zusagerahmen sowie der Förderbedingungen.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2046 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

6

0,0010

*zu Preisen von 2017

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Werkleistungen

26

10

21

21

15

Transferaufwand

215

645

1.075

1.075

860

Aufwendungen gesamt

241

655

1.096

1.096

875

 

Gemäß dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll der bestehende Zusagerahmen für die Förderung von gewässerökologischen Maßnahmen bis zum Jahr 2017 verlängert werden. Zur Bedeckung der Aufwendungen sollen unverändert die jeweils erforderlichen Mittel aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (UWF) herangezogen werden. Die bereits im UWF gebildete Rückstellung bleibt damit unverändert, es kommt somit zu keiner Mehrbelastung des UWF.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürger/innen.

 

Erläuterung:

Die Änderungen betreffend die Förderungen im Rahmen der Gewässerökologie und der Siedlungswasserwirtschaft kommen kommunalen Einrichtungen zugute und haben keine Auswirkungen hinsichtlich dieser Wirkungsdimension.

Die Möglichkeit zur Festlegung von Zusagerahmen für Sanierungsoffensiven in den Jahren 2017 und 2018 sowie die legistische Überführung des Energieeffizienzförderungsprogramms in das UFG haben unmittelbar keine Auswirkung auf die Verwaltungskosten von BürgerInnen, wiewohl diese auch Empfänger dieser Förderungen sein können. Eine genaue Abschätzung der gesamten Verwaltungskosten kann erst im Zuge der Festlegung des Zusagerahmens und der Ausgestaltung der Förderungsbedingungen vorgenommen werden. Bezüglich der Fortführung der Sanierungsoffensiven in den Jahren 2017 und 2018 werden, mit geschätzten durchschnittlichen Verwaltungskosten von ca. 120 Euro je Förderfall, nur geringe Auswirkungen hinsichtlich dieser Wirkungsdimension erwartet.

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.

 

Erläuterung:

Die Änderungen betreffend die Förderungen im Rahmen der Gewässerökologie und der Siedlungswasserwirtschaft kommen kommunalen Einrichtungen zugute und haben keine Auswirkungen hinsichtlich dieser Wirkungsdimension.

Die Möglichkeit zur Festlegung von Zusagerahmen für Sanierungsoffensiven in den Jahren 2017 und 2018 sowie die legistische Überführung des Energieeffizienzförderungsprogramms in das UFG haben unmittelbar keine Auswirkung auf die Verwaltungskosten von Unternehmen, wiewohl diese auch Empfänger dieser Förderungen sein können. Eine genaue Abschätzung der gesamten Verwaltungskosten kann erst im Zuge der Festlegung des Zusagerahmens und der Ausgestaltung der Förderungsbedingungen vorgenommen werden. Bezüglich der Fortführung der Sanierungsoffensiven in den Jahren 2017 und 2018 werden, mit geschätzten durchschnittlichen Verwaltungskosten von ca. 120 Euro je Förderfall, nur geringe Auswirkungen hinsichtlich dieser Wirkungsdimension erwartet.

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Direkte Leistungen an natürliche Personen

 

Potentiell betroffene Personengruppe

Die vom gegenständlichen Entwurf betroffenen Förderbereiche der Gewässerökologie sowie der Siedlungswasserwirtschaft kommen idR die kommunaler Einrichtungen zugute und sind insofern für diese Wirkungsdimension nicht von Belang.

Die Möglichkeit der Fortführung der Sanierungsoffensive in den Jahren 2017 und 2018 betrifft – wie bei den bisherigen Sanierungsoffensiven – auch die Förderung von natürlichen Personen (Sanierung privater Wohnobjekte). Der Umfang der Betroffenheit hängt von der Höhe des festzulegenden Zusagerahmens sowie der Ausgestaltung der konkreten Förderbedingungen ab.

In ähnlicher Weise betrifft auch die legistische Überführung des Energieeffizienzförderungsprogramms in die Umweltförderung im Inland die Förderung von natürlichen Personen. Die konkrete Betroffenheit bzw. deren Umfang ergibt sich erst mit der Festlegung des Zusagerahmens sowie der Förderbedingungen (Förderungsrichtlinien, Jahresprogramm usw.).

 

Zielgruppenanalyse der potentiellen Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Inanspruchnahme der Leistung

Es liegen keine geschlechtsspezifischen Untersuchungen über diesbezügliche Effekte der Förderungen aus der Vergangenheit vor, da eine, mit vertretbarem Aufwand durchgeführte Erhebung kaum aussagekräftige Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen ergeben würde. Ebenso kann für das Energieeffizienzförderungsprogramm keine Aussage hinsichtlich dieser Effekte getroffen werden.

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betroffene)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betrag)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

%

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Auswirkung der direkten Leistung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

Es sind keine besonderen Auswirkungen zu erwarten.

 

 

Direkte Leistungen an Unternehmen oder juristische Personen

 

Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich

Über die Auswirkungen der Förderungen, die im Rahmen der vom gegenständlichen Entwurf umfassten Förderungsbereiche zugesagt werden können, auf die Beschäftigungs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern liegen keine Informationen oder Analysen vor. Von der Ziel- und Zwecksetzung der Förderungen her werden auch keine derartigen Auswirkungen erwartet. Dies gilt auch für das in die Umweltförderung im Inland überführte Energieeffizienzförderungsprogramm.

 

 

Beschäftigung und Einkommen in den (potenziell) begünstigten Institutionen/Bereichen

 

Wirtschaftsbereich (ÖNACE)

Beschäftigte gesamt

Durchschnittseinkommen

Quelle/Erläuterung

 

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Relation *)

 

Unbekannt

17.614

23.138

12.163

21.974

55

 

*) Das Feld Relation bezeichnet das Verhältnis des Durchschnittseinkommens der Frauen im Vergleich zu dem der Männer in dem jeweiligen Wirtschaftsbereich

 

Beitrag der Leistungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern

Es werden keine Auswirkungen erwartet.

 

Nutzerinnen/Nutzer der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfängerinnen / Leistungsempfänger der Institution

Es werden keine Auswirkungen erwartet.

 

Erwartete Nutzerinnen/Nutzer

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

Unternehmen

 

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.

 

Erläuterung

FörderadressatInnen jener Änderungen im gegenständlichen Entwurf, die die Förderungen im Rahmen der Gewässerökologie oder der Siedlungswasserwirtschaft betreffen, sind idR kommunale Einrichtungen.

Von den Änderungen betreffend die Möglichkeit zur Festlegung von Zusagerahmen für Sanierungsoffensiven in den Jahren 2017 und 2018 sind Auswirkungen auf KMU zu erwarten. Diese sind jedoch nicht als wesentlich einzustufen, da die maximale Förderobergrenze in diesem Förderbereich für Betriebe mit 1,5 Millionen Euro festgelegt ist.

Förderungen im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms stehen ebenfalls allen Unternehmensgruppen offen. In Ermangelung von Förderungsrichtlinien bzw. eines Jahresprogramms usw. liegen für diesen Förderbereich noch keine Kriterien für die Vergabe von Förderungen vor. Ebenso ist die Festlegung eines Zusagerahmens ausständig. Vor diesem Hintergrund wird vorläufig davon ausgegangen, dass auch für diesen Förderbereich keine anderen Auswirkungen als für die sonstige Umweltförderung im Inland bzw. die Sanierungsoffensiven eintreten können.

Zusätzlich können Unternehmen von den Energieeinspareffekten der mit der Förderung ausgelösten Investitionen profitieren.

 

Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus.

 

Erläuterung

Die Änderungen in den Förderbereichen zur Gewässerökologie bzw. Siedlungswasserwirtschaft betreffen kommunale Einrichtungen als FörderadressatInnen.

Die Änderungen hinsichtlich der Förderbereiche Sanierungsoffensiven und Energieeffizienzförderungsprogramm können auch Unternehmensförderungen zum Gegenstand haben. Für die von diesen Förderinstrumenten umfassten Investitionen ist allgemein festzuhalten, dass dem Einsatz von Umwelttechnologien grundsätzlich ein überdurchschnittlicher Innovationsgehalt zuzuschreiben ist. Die gegenständlichen unternehmensbezogenen Förderungen unterstützen auch den Einsatz innovativer Umwelttechnologien im Produktionsprozess. Umfang und Ausmaß der Betroffenheit in diesen Förderbereichen hängen jedoch von der konkreten Festlegung der Zusagerahmen sowie der Förderbedingungen ab.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen

Gewässerökologie und Siedlungswasserwirtschaft:

Die Förderungen im Rahmen der Gewässerökologie und der Siedlungswasserwirtschaft kommen Kommunen zugute. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie sowie Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Über die zeitliche Verteilung der Investitionen liegen keine Daten vor, insbesondere weil mit den Maßnahmen in der Regel bereits ab der Fördereinreichung begonnen werden kann, bestimmte Investitionen sich demgegenüber jedoch über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Sanierungsoffensiven 2017 und 2018:

In Abhängigkeit der Höhe des jeweiligen Zusagerahmens in den Jahren 2017 bzw. 2018 wird mit den Förderungen im Rahmen der Sanierungsoffensiven die Investitionstätigkeit im privaten Sektor, nicht jedoch im öffentlichen Sektor gesteigert. Dementsprechend kann die Abschätzung dieser Auswirkungen erst anlässlich der Festlegung der Zusagerahmen durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Finanzen vorgenommen werden.

Energieeffizienzförderungsprogramm:

Die legistische Überführung des Energieeffizienzförderungsprogramms hat für sich genommen keine Auswirkung auf die Investitionstätigkeit des privaten oder öffentlichen Sektors. Diese können jedoch erst im Rahmen der Festlegung des jeweiligen Zusagerahmens sowie der jeweiligen Förderbedingungen (Förderungsrichtlinien, Jahresprogramme usw.) abgeschätzt werden.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum

Soweit die gegenständlichen Förderungen zu Investitionen in Österreich führen, können die positiven fiskalischen Effekte, die die Kosten der Förderung um ein Vielfaches übersteigen, zu einer verstärkten öffentlichen Nachfrage führen. Diese Effekte lassen sich nur schwer quantifizieren, da diese im entscheidenden Ausmaß von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen

Gewässerökologie:

Mit der Verlängerung des Zusagerahmens werden keine Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit im privaten Sektor erwartet.

Siedlungswasserwirtschaft:

Mit der Änderung der Kriterien zum Fördergegenstand werden keine Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit im privaten Sektor erwartet.

Sanierungsoffensiven 2017 und 2018:

Die Förderungen im Rahmen der Sanierungsoffensive kommen Unternehmen sowie Privaten (Wohnbau) zugute. Gefördert werden Investitionen zur thermischen Sanierung von Gebäuden. Im Jahr 2015 wurde für diese Maßnahmen im betrieblichen Bereich ein durchschnittlicher Förderungssatz in Höhe von ca. 20,6% bzw. im Wohnbau von ca. 12,7% vergeben. Daraus ergibt sich rein rechnerisch, dass mit einem Fördervolumen von 1 Million Euro ein Investitionsvolumen von zwischen 5 Millionen Euro (betrieblicher Bereich) und 8 Millionen Euro (Wohnbau) ausgelöst wird. Über die zeitliche Verteilung der Investitionen liegen keine Daten vor, insbesondere weil mit den Maßnahmen in der Regel bereits ab der Fördereinreichung begonnen werden kann, bestimmte Investitionen sich demgegenüber über einen längeren Zeitraum erstrecken. Zahlenmäßige Darstellungen über die ausgelösten Investitionen lassen sich erst im Zusammenhang mit der Festlegung des Zusagerahmens sowie der Förderbedingungen für das jeweilige Jahr konkretisieren.

Energieeffizienzförderungsprogramm:

Die Förderungen im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms können natürlichen und juristischen Personen für das Setzen von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gewährt werden. Nähere Aussagen zu den Auswirkungen auf diese Wirkungsdimension können erst im Rahmen der Festlegung der Zusagerahmen sowie der konkreten Förderbedingungen (Förderungsrichtlinien, Jahresprogramm usw.) getroffen werden.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den privaten Konsum

Die gegenständlichen Förderungen, die für Investitionen in Österreich gewährt werden, erhöhen direkt das verfügbare Einkommen der geförderten Haushalte. Indirekte positive Wirkungen werden von arbeitsmarktbezogenen Effekten sowie den positiven Effekte bei den Zuliefersektoren erwartet. Diese Effekte lassen sich nur schwer quantifizieren, da diese im entscheidenden Ausmaß von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Exporte

Für indirekte Exporteffekte aus den Förderungen liegen keine Informationen vor. Gesteigerte Absatzmöglichkeiten im Inland bedingen tendenziell eine erhöhte Innovationsfähigkeit und (damit) erhöhte Exportchancen. Dies gilt im besonderen Maße für den Umwelttechnologiesektor.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot bzw. die Kapitalnachfrage

Mit den Förderungen ist grundsätzlich eine Verstärkung der Kapitalnachfrage verbunden. Nähere Informationen dazu liegen aktuell nicht vor.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Soweit inländische Förderungen betroffen sind, werden auf Basis der Ergebnisse des Evaluierungsberichts 2011-2013 je (ausgelöstem) Investitionsvolumen in Höhe von 1 Million Euro folgende Arbeitsmarkteffekte erwartet:

-       die Bereich der Gewässerökologie ein Beschäftigungseffekt von 12 Arbeitsplätzen

-       die Bereich der Siedlungswasserwirtschaft ein Beschäftigungseffekt von 11 Arbeitsplätzen

-       die Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensiven ein Beschäftigungseffekt von 15.

Für Investitionen, die im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms gefördert werden, können in Ermangelung von konkreten Förderbedingungen keine Aussagen bzw. Abschätzungen getroffen werden.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren

Der Umweltsektor ist generell durch den Einsatz von modernen, innovativen Technologien geprägt. Insofern sind mit den Förderungen positive Effekte auf die Innovationskraft der Unternehmen verbunden. Nähere Informationen liegen nicht vor.

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Die Einhaltung hoher Umweltstandards sowie der Einsatz hocheffizienter, oftmals innovativer Technologien wirken sich positiv auf den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit aus.

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Mit den Förderungen der Gewässerökologie und der Siedlungswasserwirtschaft werden positive fiskalische Effekte (Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahren in der Gewässerökologie; Verminderung von Folgekosten durch Sanierung schadhafte Anlagen in der Siedlungswasserwirtschaft) erwartet, die die Kosten der öffentlichen Hand zur Bedeckung der Förderungen (einschließlich deren Abwicklung) um ein Vielfaches übersteigen.

Gemäß den WIFO-Untersuchungsergebnissen zu den „Gesamtwirtschaftliche(n) Effekte der klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland 2009 (einschließlich der Förderungen von thermischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des II. Konjunkturpakets)“ ist bestätigt, dass diese Förderungen positive Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte haben. Demnach übersteigen die fiskalischen Effekte, d.h. die Veränderungen der direkten und indirekten Steuereinnahmen sowie die arbeitsmarktbezogenen Ausgaben, das ausgeschüttete Förderungsvolumen um ein Vielfaches.

Für das Energieeffizienzförderungsprogramm liegen mangels bisheriger Förderungen sowie konkreter Zusagerahmen und Förderkriterien keine Informationen oder Analysen vor. Diese können daher erst im Rahmen der Festlegung der Zusagerahmen bzw. der Förderkriterien abgeschätzt werden.

Auswirkungen auf die Umwelt

 

Auswirkungen auf Staub oder Stickstoffoxide

Gewässerökologie und Siedlungswasserwirtschaft:

Die Änderungen betreffend die Förderbereiche Gewässerökologie und Siedlungswasserwirtschaft haben keine Auswirkungen auf diese Wirkungsdimension.

Sanierungsoffensiven 2017 und 2018 sowie Energieeffizienzförderungsprogramm:

Grundsätzlich stehen im Fokus der Sanierungsoffensiven sowie des Energieeffizienzförderungsprogramms Investitionen zur Energieeinsparung. Maßnahmen zur Energieeinsparung bewirken darüber hinaus auch eine Reduktion von Luftschadstoffen (insbes. Staub und NOx), die jedoch im Rahmen dieser Förderungsaktion nicht erhoben werden. Ähnliches gilt für das Energieeffizienzförderungsprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wobei hiefür derzeit weder Zusagerahmen noch Förderkriterien feststehen.

 

Auswirkungen auf Luftschadstoffe

 

Luftschadstoff

Betroffenheit

Betroffenes Gebiet

Erläuterung

Staub (PM10)

Abnahme

ganz Österreich

 

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

Gewässerökologie, Siedlungswasserwirtschaft:

Die Änderungen zu diesen beiden Förderbereichen ziehen keine Effekte für diese Wirkungsdimension nach sich.

Sanierungsoffensiven 2017 und 2018:

Die Sanierungsoffensiven sind wesentliche Eckpfeiler der österreichischen Klimaschutzpolitik auf Bundesebene bzw. der österreichischen Politik zur Erbringung der nationalen Beiträge im Hinblick auf die EU-Ziele für 2020 und darüber hinausgehend.

Auf Basis der Ergebnisse der Sanierungsoffensive 2015 wird erwartet, dass mit einem Fördervolumen von 10 Millionen Euro ein jährliche CO2-Einsparung von ca. 9.700 Tonnen bewirkt wird. Die eine detailliertere Abschätzung der CO2-Einsparung kann erst im Rahmen der Festlegung der Zusagerahmen sowie der Förderbedingungen vorgenommen werden.

Energieeffizienzförderungsprogramm:

Ähnliches gilt grundsätzlich auch für die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms. Quantitative Effekte für das Energieeffizienzförderungsprogramm können jedoch erst auf Basis eines feststehenden Zusagerahmens sowie konkreter Förderkriterien abgeschätzt werden.

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

 

Treibhausgasemissionen

Größenordnung

Erläuterung

Abnahme

900

jährliche CO2-Reduktion in Tonnen

 

Auswirkungen durch Abwasser- oder Schadstoffeinleitungen in Oberflächengewässer

 

Auswirkungen auf Seen/Fließgewässer

 

Stoffeinleitungen

Emittierte Stoffe

Betroffenes Gebiet

Erläuterung

Stickstoffverbindungen

Nges

Gesamtes Bundesgebiet

Bei dichten Kanälen fließt das Abwasser zu 100% zu den Kläranlagen. Die Qualität von Grundwasser und Oberflächenwässern wird erhalten bzw. verbessert.

Phosphorverbindungen

Pges

Gesamtes Bundesgebiet

Bei dichten Kanälen fließt das Abwasser zu 100% zu den Kläranlagen. Die Qualität von Grundwasser und Oberflächenwässern wird erhalten bzw. verbessert.

 

Auswirkungen auf den Wasserstand/die Wassermenge, die Wassertemperatur, die Fließgeschwindigkeit oder Gewässerstrukturen

Das Vorhaben bewirkt eine Änderung des Wasserstands/der Wassermenge, der Fließgeschwindigkeit und der Gewässerstrukturen.

Gewässerökologie:

Durch die Bereitstellung von Mitteln für die Förderung Gewässerökologie wird ein Anreiz zur Umsetzung der EU-WRRL geschaffen. Ziel dieser Richtlinie ist die Herstellung des guten Zustandes der Gewässer. Mit den mithilfe der Förderung umgesetzten Maßnahmen werden das Fließgewässerkontinuum wieder hergestellt und die Gewässer und die Staubereiche revitalisiert. Zudem werden die Auswirkungen von Stau bzw. Schwall gemindert.

Siedlungswasserwirtschaft:

Durch die Förderung der Sanierung undichter Kanäle wird die Grundwasserverunreinigung durch austretendes Abwasser verhindert und das gesammelte Abwasser einer ordnungsgemäßen Reinigung zugeführt. Durch die Förderung der Sanierung undichter Wasserversorgungsleitungen wird der Trinkwasserverlust hintangehalten.

Sanierungsoffensiven 2017 und 2018, Energieeffizienzförderungsprogramm:

Die Änderungen für diese beiden Förderbereiche ziehen keine Effekte für diese Wirkungsdimension nach sich.

 

Auswirkungen durch Abwasser- oder Schadstoffeinleitungen in das Grundwasser

 

Der Zustand des Grundwassers wird verändert durch Abwasser- oder Schadstoffeinleitungen.

 

Auswirkungen auf das Grundwasser

 

Stoffeinleitungen

Emittierte Stoffe

Betroffenes Gebiet

Erläuterung

Stickstoffverbindungen

Nges

Gesamtes Bundesgebiet

Bei dichten Kanälen fließt das Abwasser zu 100% zu den Kläranlagen. Die Qualität von Grundwasser und Oberflächenwässern wird erhalten bzw. verbessert.

Phosphorverbindungen

Pges

Gesamtes Bundesgebiet

Bei dichten Kanälen fließt das Abwasser zu 100% zu den Kläranlagen. Die Qualität von Grundwasser und Oberflächenwässern wird erhalten bzw. verbessert.

 

Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden.

 

Erläuterung

Mit seiner Vielfalt und Dimension zielen die gegenständlichen Förderungen auf eine Umstellung auf ein nachhaltiges, ressourcenschonendes Wirtschaftssystem ab, das dem gesamten Ökosystem zu Gute kommt.

 

Auswirkungen auf den Energieverbrauch

 

Einsatz von Energieträgern

Gewässerökologie und Siedlungswasserwirtschaft:

Die Änderungen zu diesen beiden Förderbereichen ziehen keine Effekte hinsichtlich dieser Wirkungsdimension nach sich.

Sanierungsoffensiven 2017 und 2018:

Die Sanierungsoffensiven sind wesentliche Eckpfeiler der österreichischen Klimaschutzpolitik auf Bundesebene bzw. der österreichischen Politik zur Erbringung der nationalen Beiträge im Hinblick auf die EU-Ziele für 2020 und darüber hinausgehend.

Auf Basis der Ergebnisse der Sanierungsoffensive 2015 wird erwartet, dass mit einem Fördervolumen von 1 Million Euro ein jährliche eine Endenergieeinsparung per anno von ca. 28 GWh bewirkt wird. Eine detaillierte Abschätzung der Endenergieeinsparungen kann erst im Rahmen der Festlegung der Zusagerahmen sowie der Förderbedingungen vorgenommen werden.

Energieeffizienzförderungsprogramm:

Ähnliches gilt grundsätzlich auch für die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms. Quantitative Effekte für das Energieeffizienzförderungsprogramm können jedoch erst auf Basis eines feststehenden Zusagerahmens sowie konkreter Förderkriterien abgeschätzt werden.

 

Auswirkungen auf Energie

 

Energieträger

Veränderung des Energieverbrauchs

Erläuterung

Nicht erneuerbare Energieträger

28.000

erwartete jährliche Energieeinsparung in MWh/a je 10 Millionen Euro Fördervolumen im Rahmen der Sanierungsoffensiven auf Basis der Ergebnisse für die Sanierungsoffensive 2015 (eine analoge Abschätzung für das Energieeffizienzförderungsprogramm ist mangels festgelegter Förderkriterien nicht möglich) – auf die Erläuterung wird verwiesen.

Erneuerbare Energieträger

3.200

jährliche zusätzlich geschaffene Kapazitäten zum Einsatz erneuerbarer Energieträger in MWh/a je 10 Millionen Euro Fördervolumen im Rahmen der Sanierungsoffensiven auf Basis der Ergebnisse für die Sanierungsoffensive 2015 (eine analoge Abschätzung für das Energieeffizienzförderungsprogramm ist mangels festgelegter Förderkriterien nicht möglich)- auf die Erläuterung wird verwiesen.

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Diesbezüglich gibt es für die Förderbereiche der Gewässerökologie, der Siedlungswasserwirtschaft und der Sanierungsoffensiven keine Abschätzungen, aber es wird mit sektortypischen Effekten gerechnet. Ähnliches gilt für das Energieeffizienzförderungsprogramm.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Diesbezüglich liegen keine näheren Informationen vor.

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

241

655

1.096

1.096

875

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2017

2018

2019

2020

2021

Durch Mehreinzahlungen

43.02.03 Siedlungswasserwirtschaft

 

241

655

1.096

1.096

875

 

Erläuterung der Bedeckung

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 1a, § 6 Abs. 1a Z 1, § 6 Abs. 2g iVm § 53 Abs. 5a UFG hat der UWF aus seinem Reinvermögen dem Bund jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur Bedeckung sämtlicher Auszahlungen im Rahmen des Förderbereichs Gewässerökologie erforderlich sind.

Die Änderungen oder Neuerungen zu den übrigen Förderbereichen ziehen unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen nach sich.

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

25.800,00

10.320,00

20.640,00

20.640,00

15.480,00

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Abwicklungskosten GewÖko UFG-Abwicklungsstelle

Bund

1

25.800,00

1

10.320,00

1

20.640,00

1

20.640,00

1

15.480,00

 

Die Abwicklung der Förderungsfälle Gewässerökologie aus dem um 2 Jahre verlängerten Zusagerahmen erzeugt zusätzliche Aufwendungen bei der UFG-Abwicklungsstelle, die ursprünglich bereits für das Jahr 2015 ff angenommen wurden. Diese Kosten werden gemäß bestehendem Abwicklungsvertrag berechnet und ausbezahlt. Basis für die Honorarkalkulation ist die Anzahl der von der Abwicklungsstelle bearbeiteten Fälle, die dabei anfallenden notwendigen Abwicklungsschritte sowie eventuell notwendige Zusatzleistungen. Die angeführten Auszahlungen wurden auf Basis der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre für die Abwicklungstätigkeit kalkuliert. Die Prüfung der Angemessenheit und Richtigkeit der Kosten für die Leistungen der UFG-Abwicklungsstelle erfolgt jährlich im Auftrag des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

215.000,00

645.000,00

1.075.000,00

1.075.000,00

860.000,00

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Förderung Gewässerökologie

Bund

1

215.000,00

1

645.000,00

1

1.075.000,00

1

1.075.000,00

1

860.000,00

 

Die Förderungen im Rahmen der Gewässerökologie unterstützen in erster Linie Investitionen von Gemeinden zur Umsetzung der EU-WRRL. Die Förderung wird in Form von Investitionszuschüssen entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt ausbezahlt. Für die Darstellung wurde auf die bisherigen Erfahrungswerte im Rahmen der Gewässerökologie abgestellt.

Die Förderungen im Rahmen der Siedlungswasserwirtschaft sind ausschließlich technischer Natur und ziehen keine finanziellen Auswirkungen nach sich.

Die Neuerungen zu den Förderbereichen Sanierungsbereichen Sanierungsoffensiven und Energieeffizienzförderungsprogramm haben unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen. Nähere Angaben dazu können erst mit der Festlegung der jeweiligen Zusagerahmen sowie der konkreten Förderbedingungen getätigt werden.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 1a, § 6 Abs. 1a Z 1, § 6 Abs. 2 e iVm § 53 Abs. 5a UFG hat der UWF dem Bund jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur Bedeckung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus der Förderung und Abwicklung der Gewässerökologie erforderlich sind.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

0,24

0,66

1,10

1,10

0,88

0,44

 

 

 

 

 

 

 

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

2035

2036

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2037

2038

2039

2040

2041

2042

2043

2044

2045

2046

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger

Mehr als 1 000 Stunden Zeitaufwand oder über 10 000 € an direkten Kosten für alle Betroffenen pro Jahr

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Unternehmen

Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr

Unternehmen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr

Unternehmen

Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Mindestens 500 betroffene Unternehmen

Umwelt

Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

-       Eingriffe in den Lebensraum im Hinblick auf die Verringerung des Hochwasserschutzes oder des Schutzes vor Muren und Lawinen, Veränderungen hinsichtlich der Produktion von schadstofffreien Lebensmitteln oder Eingriffe in Naturschutzgebiete oder

-       Zerschneidung eines großflächig zusammenhängenden Waldgebietes oder einer regionstypischen Landschaft oder

-       Zunahme der versiegelten Flächen um 25 ha pro Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1163459606).