1368 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (1348 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz zur Änderung der Personalstellenverordnung und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (UmsetzungsG-RL 2014/54/EU) erlassen werden (2. Dienstrechts­Novelle 2016)

Die Hauptgesichtspunkte des Entwurfs beinhalten:

                         - Schaffung der Möglichkeit einer audiovisuellen Vernehmung aller – nicht nur minderjähriger – Zeuginnen und Zeugen im Disziplinarverfahren

                         - Vermeidung einer Rechtslücke durch das Auslaufen des Unterrichtspraktikumsgesetzes für Lehramts-Studierende der herkömmlichen Studienarchitektur, die das Unterrichtspraktikum nicht mehr absolvieren können durch Wirksamwerden der Bestimmungen über die Induktionsphase auch für diese Personen; Weiters Vorsehen der Einreihungsmöglichkeit in die Entlohnungsgruppe l 2a 2 (Bachelor) bzw. in die Entlohnungsgruppe l 1 (Master) für Vertragslehrpersonen, die sich im „Altrecht“ befinden und ihre Ausbildung nach der neuen Studienarchitektur abschließen

                         - Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Einholung von Strafregisterauskünften sowohl bei Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten als auch im Zuge der Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst

                         - Anpassung der Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung für Beamtinnen und Beamte an die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. November 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Mag. Dr. Beatrix Karl, Sigrid Maurer, Christian Lausch, Dr. Nikolaus Scherak und Christoph Hagen sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda und die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Muna Duzdar.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, dagegen: F, N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1348 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 11 25

                                  Johann Singer                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann