1374 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1869/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturplan Gesundheit(ÖSG)

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Oktober 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ärztekammer übt scharfe Kritik am Strukturplan Gesundheit

ÖÄK-Vize Mayer: Unausgereifter, fragmentarischer Entwurf – Versorgungsqualität soll heruntergefahren werden – Leistungen im Spital sollen reduziert werden

Wien (OTS) - Scharfe Kritik am Rohentwurf zum Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) kommt von Harald Mayer, Obmann der Bundeskurie Angestellte Ärzte und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Der Entwurf sei unausgereift und fragmentarisch, die ÖÄK sei viel zu spät in den Prozess eingebunden worden, und die Möglichkeit zur Stellungnahme sei direkt in die Haupturlaubszeit gefallen. Zudem hätten Unterlagen und Anhänge gefehlt, kritisierte Mayer am Samstag in einer Aussendung.

‚Trotz mehrfacher Urgenz haben wir die zur Bewertung des ÖSG notwendigen Bewertungsgrundlagen nicht erhalten. Der Entwurf stellt für uns somit lediglich ein Fragment dar, wesentliche Bestandteile wie etwa die Berechnungsgrundlagen fehlen gänzlich‘, sagte Mayer. Schlecht sei auch der erste Eindruck, was den Inhalt betreffe, fuhr der Bundeskurienobmann fort: ‚Die Versorgungsqualität soll offenbar heruntergefahren werden. Das zeigt sich beispielsweise in geänderten Erreichbarkeitsfristen – also jenen Zeitspannen, binnen derer z.B. eine chirurgische Abteilung erreichbar sein muss.‘ Diese Zeitspannen seien teilweise dramatisch erhöht worden - in der Unfallchirurgie sowie in der Inneren Medizin etwa von 30 auf 45 Minuten, in der neurologischen Akut-Nachbehandlung von 30 auf 60 Minuten. ‚Das ist unzumutbar und entspricht nicht der aktuellen Versorgungsstruktur. Einerseits würde die Umsetzung bedeuten, dass Abteilungen in einzelnen Krankenhäusern geschlossen werden müssten. Andererseits wäre die wohnortnahe Versorgung nicht mehr überall gewährleistet – ein klarer Nachteil für die Patienten‘, führte Mayer aus.

Für den stationären Bereich würden wesentliche Planungsgrundlagen fehlen, dafür werde man mit reduzierten Organisationsformen konfrontiert, die lediglich dazu geeignet seien, wesentliche Leistungen im Spital weiter zu reduzieren und den Mindeststandard zu senken. ‚Das ist weder im Interesse der Ärzte noch im Interesse der Patienten‘, ärgerte sich Mayer. Der vorliegende fragmentarische Entwurf lasse nicht auf eine Verbesserung oder Weiterentwicklung des Gesundheitssystems schließen, sondern vielmehr auf staatliche Lenkung. Mayer: ‚Dazu passt, dass die ÖÄK wichtige Unterlagen gar nicht erst erhalten hat und die Möglichkeit zur Stellungnahme in die Haupturlaubszeit gelegt wurde, sodass wir medizinischwissenschaftliche Expertisen gar nicht einholen konnten.‘ Unter den gegebenen Bedingungen sei es ‚unvorstellbar‘, dass der ÖSG in den nächsten Monaten endgültig abgestimmt werde und Anfang 2017 in Kraft treten solle, hielt Mayer abschließend fest. (slv/bs)

Vor diesem Hintergrund besteht bei allen Beteiligten große Verunsicherung. Es ist daher notwendig, dass die Gesundheitsministerin die entsprechenden Grundlagen für den Strukturplan Gesundheit(ÖSG) offenlegt.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2016 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Gesundheitsausschuss einstimmig, Abgeordneten Dr. Marcus Franz zur Teilnahme an der Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Anneliese Kitzmüller die Abgeordneten Dietmar Keck,
Dr. Eva Mückstein, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Andreas F. Karlsböck,
Dr. Marcus Franz, Erwin Spindelberger, Ulrike Weigerstorfer, Ing. Markus Vogl und
Ulrike Königsberger-Ludwig sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, T dagegen: S, V).

 

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 11 30

                        Gabriele Heinisch-Hosek                                       Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau