1379 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1868/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kosten der GKKS für Asylwerber
Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13.Oktober 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Das gibt`s nur in Wien: E-Card für Asylwerber
Kosten unekannt
Während die Bundesländer mit krankenscheinartigen Ersatzbelegen arbeiten, geht Wien (wie auch bei den Öffis) seinen eigenen Weg: In der Bundeshauptstadt erhalten Asylwerber in der Grundversorgung eine E-Card und sind krankenversichert. Über die
‚Asylwerber sind gesetzlich krankenversichert und damit anspruchsberechtigt. Somit sind diese Personen entsprechend medizinisch in Spitälern und von niedergelassenen Vertragsärzten zu betreuen‘, heißt es von der Wiener Gebietskrankenkasse.
‚Administrativer Aufwand verringert‘
‚Da es in Wien viele Asylwerber gibt, hat man sich zur Vergabe von E-Cards entschlossen, zumal so der administrative Aufwand für alle Beteiligten im Vergleich zu anderen Lösungen verringert wird.‘ Flüchtlinge erhalten ärztliche Hilfe, Medikamente sowie Heilbehelfe und Hilfsmittel (etwa Krücken), aber kein Kranken-oder Wochengeld.
Nicht sehr gesprächig ist die WGKK, was die Kosten anbelangt. Zitat einer Sprecherin: ‚Bezüglich Leistungen möchte ich darauf hinweisen, dass weitere Details dazu nicht bekannt gegeben werden.‘
http://www.krone.at/oesterreich/das-gibts-nur-in-wien-e-card-fuer-asylwerber-kosten-unbekannt-story-532579
In diesem Zusammenhang ist es dringend notwendig, dass die Gebietskrankenkassen bzw. das zuständige Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine entsprechende Offenlegung der tatsächlichen Kosten für die Gesundheitsbetreuung der Asylwerber vornimmt. Nur eine Kostentransparenz kann kurz-, mittel- und langfristig die Grundlage dafür bieten, dass man legistisch und im Vollzug sicherstellt, dass die Versichertengemeinschaft als Beitragszahler und die Staatsbürger als Steuerzahler hier nicht unverhältnismäßig belastet werden.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen
Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2016 in
Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der
Gesundheitsausschuss einstimmig, Abgeordneten Dr. Marcus Franz zur
Teilnahme an der Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen. An der Debatte
beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck
die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Dr. Marcus Franz, Johann
Höfinger, Mag. Gerald Loacker, Ulrike Weigerstorfer sowie
die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser,
MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen nicht die
Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T dagegen:
S, V, G, N).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2016 11 30
Johann Höfinger Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Berichterstatter Obfrau