1380 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1787/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freie Wahl für Versicherte bei Leistungsnachteilen

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Juli 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das österreichische Gesundheitswesen zeichnet sich durch 19 verschiedene Krankenversicherungsträger aus, dazu gehören neben den neun Gebietskrankenkassen und sechs Betriebskrankenkassen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau sowie die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter. Darüber hinaus existieren regionale Krankenfürsorgeanstalten für privilegierte Sondergruppen, die als Träger dem Hauptverband der Sozialversicherung nicht angehören.

Obwohl dabei alle Versicherten mehr oder weniger den gleichen Beitragsregelungen unterliegen, unterscheiden sich die Leistungen der jeweiligen Krankenversicherungsträger für die Patientinnen und Patienten teilweise stark. Es ist aus Patientensicht unverständlich, weshalb in einem öffentlichen Sozialversicherungssystem der Wohn- oder Arbeitsort bzw. das Arbeitsverhältnis über Qualität und Umfang der gesundheitlichen Versorgung entscheiden. Eine Behebung dieses Missstands, beispielsweise durch eine Zusammenlegung der Krankenversicherungsträger, ist aufgrund der allgemeinen Reformblockade nicht in Sicht. Aus diesem Grund ist jedem Versicherten das gesetzliche Recht einzuräumen, den Krankenversicherungsträger beliebig zu wechseln, sofern sein bisheriger Krankenversicherungsträger eine im Vergleich schlechtere Leistung anbietet. Dazu zählen sowohl Unterschiede in der Erstattungshöhe und im Erstattungsumfang wie auch Qualitätsunterschiede bei der Versorgung in eigenen Einrichtungen der Versicherungsträger.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2016 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Gesundheitsausschuss einstimmig, Abgeordneten Dr. Marcus Franz zur Teilnahme an der Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter
Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck,
Mag. Judith Schwentner, Dr. Marcus Franz, Johann Höfinger und Ulrike Weigerstorfer sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: N, dagegen: S, V, F, G, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 11 30

                                Johann Höfinger                                              Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau