1382 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1287/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tiere sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“

Die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 9. Juli 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Tiere haben Gefühle – in Frankreich wurde dies nun im Bürgerlichen Gesetzbuch von der Nationalversammlung verankert. Tiere sind ab sofort vor Gericht als „empfindsame Wesen“ zu betrachten. Auch weitere Länder, wie beispielsweise Neuseeland, aber auch die kanadische Provinz Quebec, sprachen Tieren gerade vor kurzem diesen Status zu.

‚Tiere als empfindsam zu listen zeigt explizit, dass sie sowohl positive als auch negative Emotionen erfahren können, Schmerz und Leid inkludiert‘, sagt die Vorsitzende des ‚National Animal Advisory Committee‘, Dr. Virginia Williams, laut dem Portal animalequality.net. 

Tiere sind schützenswerte Individuen, die dem Menschen ausgeliefert sind – genau deshalb trägt der Mensch auch Verantwortung für diese. Zahlreiche Studien belegen die Empfindsamkeit von Tieren, selbst die EU spricht von ‚fühlenden Wesen‘. Das Wohlergehen der Tiere als ‚fühlende Wesen‘ ist in Art. 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, einer der Gründungsverträge, wie folgt verankert:

‚Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung (…).‘

Im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) wird Tieren dieser Status bisher nicht zugesprochen. Hier heißt es derzeit: ‚§ 285a. Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.

Eine Abänderung dieses Paragraphen mit dem Zusatz zu dem ersten Satz:

‚§ 285a. Tiere sind keine Sachen, sie sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen; ….‘

wäre daher mehr als wünschenswert, und sollte von den für Tierschutz zuständigen Abgeordneten des Gesundheitsausschusses dem Bundesminister für Justiz jedenfalls empfohlen werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2016 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Gesundheitsausschuss einstimmig, Abgeordneten Dr. Marcus Franz zur Teilnahme an der Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer die Abgeordneten Claudia Durchschlag,
Josef A. Riemer und Dr. Eva Mückstein.


 

Auf Antrag der Abgeordneten Claudia Durchschlag beschloss der Gesundheitsausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N dagegen: F, nicht anwesend: T), der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Justizausschuss zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Claudia Durchschlag gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 11 30

                            Claudia Durchschlag                                          Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau