1394 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1364 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden – HOG – Vereinbarung

Die Finanzausgleichspartner haben mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012) erstmals eine Beschränkung der Haftungsübernahmen durch Haftungsobergrenzen vereinbart und in der Folge autonom umgesetzt. Die resultierende Diversität der Regelungen führte zu einer nicht intendierten Verringerung der gesamtstaatlichen Transparenz des Systems der Haftungsobergrenzen. Von dieser Ausgangslage her wollen die Finanzausgleichspartner das System der Haftungsobergrenzen in Richtung Transparenz, Vollständigkeit und über Gebietskörperschaftsgrenzen hinausgehend vergleichbare Darstellungen weiterentwickeln.

Dazu nutzen die Vertragsparteien Empfehlungen die der Rechnungshof anlässlich einer Prüfung der Haftungsobergrenzen im Bereich der Länder und Gemeinden (vgl. Bund 2015/7) erarbeitete.

Haftungen der Gebietskörperschaften nehmen für verschiedene Sektoren der Privatwirtschaft, aber auch des öffentlichen Sektors eine bedeutende Rolle ein. Zwischen den Finanzausgleichspartnern gibt es einen Grundkonsens über die grundsätzliche wirtschaftspolitische Bedeutung und Notwendigkeit von Haftungen der Gebietskörperschaften.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. November 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Kai Jan Krainer die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Dr. Rainer Hable, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Andreas Zakostelsky und Dr. Christoph Matznetter sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T, dagegen: G, N) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden – HOG–Vereinbarung (1364 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2016 11 30

                                 Kai Jan Krainer                                                         Ing. Mag. Werner Groiß

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann