Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG), BGBl. I Nr. 62/2014, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Zur Erfüllung der mit dem Projekt „Sanierung Parlament“ verbundenen Aufgaben der Gesellschaft können von der Parlamentsdirektion die dafür erforderlichen Leistungen beigestellt werden.“

2. In § 5 Absatz 2 entfällt die Wortfolge „für die Überlassung von den Liegenschaften des Bundes“.

3. In § 5 Absatz 3 wird im 3. Satz die Wortfolge „Die Verfügungen über Bundesvermögen“ geändert in „Vermögensverfügungen“