1407 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1365 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert wird

Die für den Zeitraum 1.1.2009 bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode geltende Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und allen Bundesländern über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten (BGBl I Nr. 42/2015) war auch Gegenstand der aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen.

Diese Vereinbarung schloss an die vorangegangene diesbezügliche Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und allen Bundesländern über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten für die Jahre 2003 und 2004 im Inhalt und in den Betragshöhen an.

Berechnungsbasis der ersten und der Folgevereinbarungen waren die vergleichsweise ermittelten Krankenhauskosten der Strafvollzugsverwaltung des Jahres 2000. Anhand dieser Berechnungsbasis hatte sich ein jährlich zu refundierender Pauschalbetrag von Euro 8.549.430,46 errechnet.

In weiterer Folge wurde diese Vereinbarung jeweils für die jeweilige Dauer der Finanzausgleichsperiode ohne Valorisierung verlängert.

In diesem Zeitraum haben sich aber die Krankenhauskosten der Strafvollzugsverwaltung kontinuierlich gesteigert, weshalb zuletzt im Jahre 2015 der von den Ländern zu refundierende Pauschalbetrag ausgehend von der anfänglichen Berechnungsgrundlage 22,3 Millionen Euro hätte betragen müssen.

Im Zuge der aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen ist es nun erstmalig gelungen, den anfänglichen Pauschalbetrag um einen jährlichen Betrag von 4,2 Millionen Euro anzuheben. Entsprechend diesem Verhandlungsergebnis wäre nun die letztgültige diesbezügliche Vereinbarung entsprechend zu adaptieren.

Diese adaptierte Vereinbarung soll für die Jahre 2017 bis zum Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes 2017 geschlossen werden und mit Einlangen der Mitteilungen aller Vertragsparteien beim Bundeskanzleramt, dass die nach der Bundesverfassung bzw. nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft treten.

Auf Grund dieser Vereinbarung werden die Länder dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Justiz, jährlich einen Pauschalbetrag in der Höhe von Euro 12.749.430,46 zu leisten haben.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Petra Bayr, MA die Abgeordneten Mag. Harald Stefan und Mag. Albert Steinhauser sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N, T, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert wird (1365 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2016 12 06

                                 Petra Bayr, MA                                                        Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau