1408 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1360 der Beilagen): Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz)

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 will angesichts veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen den qualitativen und quantitativen Ausbau von ganztägigen Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe fördern. Es soll das Angebot an ganztägigen Schulformen (in verschränkter/nicht-verschränkter Form) nach entsprechenden Qualitätskriterien in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden. Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wurde eine Sprengelflexibilisierung (vgl. § 8 Abs. 2, § 13 Abs. 6 des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes (PflSchErh-GG), BGBl. Nr. 163/1955) vorgenommen.

Da die Vereinbarung(en) gemäß Art. 15a B-VG über den (weiteren) Ausbau der ganztägigen Schulformen mit dem Schuljahr 2018/19 auslaufen, bedarf es zur Förderung des bedarfsgerechten Aus- und Aufbaus der ganztägigen Schulformen nun einer Weiterfinanzierung.

Gemäß § 12 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 können zweckgebundene Zuschüsse des Bundes auch durch Bundesgesetze festgesetzt werden, welche die Verwaltungsaufgaben regeln, zu deren Lasten die Zuschüsse zu leisten sind. Im Sinne des bestmöglichen Einsatzes öffentlicher Mittel, der Ermöglichung zielgerichteter Entscheidungen und einer Gesamtbetrachtung des Betreuungssystems sollen künftig die zweckgebundenen Zuschüsse für öffentliche allgemein bildenden Pflichtschulen sowie Förderungen im Sinne des Art. 17 B-VG für private allgemein bildende Pflichtschulen mit Öffentlichkeitsrecht auf Basis dieses Bundesgesetzes den Schulerhaltern zur Verfügung gestellt werden.

Ziel ist es daher, das Angebot der ganztägigen Schulformen für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden Pflichtschulen in bedarfsgerechter Form weiter auszubauen. Dabei soll ein flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung im Umkreis von maximal 20 km zum Wohnort zur Verfügung stehen. Weiters sollen an ganztägigen Schulformen auch außerschulische Betreuungsangebote während der Ferienzeiten zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, dass der Bund den Schulerhaltern Zweckzuschüsse bzw. Förderungen zur Verbesserung der schulischen Infrastrukturen und zu den Personalkosten im Freizeitbereich bei ganztägigen Schulformen für die Jahre 2017 bis 2025 gewährt, zumal es für die Realisierung des Ausbaus der ganztägigen Schulformen weiterhin baulicher Adaptierungen an den Schulgebäuden durch die Schulerhalter und zusätzlicher Lehr- und Betreuungskräfte bedarf. Insgesamt stellt der Bund zur Verwirklichung dieser Maßnahmen Geldmittel in der Höhe von 750 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann die Abgeordneten Brigitte Jank, Dr. Karlheinz Töchterle, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Harald Walser, Katharina Kucharowits, Mag. Dr. Matthias Strolz, Ing. Robert Lugar, Mag. Helene Jarmer, Peter Wurm, Mag. Friedrich Ofenauer, Mag. Gerald Hauser und Marianne Gusenbauer-Jäger sowie die Bundesministerin für Bildung Dr. Sonja Hammerschmid und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N, T, dagegen: F, G) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von dem Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: G, N, dagegen: S, V, F, T).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1360 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 12 06

                       Mag. Elisabeth Grossmann                                                Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann