1409 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 1914/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digitalisierungsinitiative im Bildungsbereich

Die Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. November 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Nachfrage nach Arbeitnehmer_innen mit digitalen Kompetenzen wächst rapide, was zu einem Fachkräftemangel führen wird, sodass bis 2020 wohl bis zu eine Million Stellen in Europa unbesetzt bleiben werden[1]. Die Europäische Kommission hat IKT als einen von drei Motoren für die Beschäftigung[2] ausgemacht und die Kampagne „e-Skills for Jobs“ ins Leben gerufen, um digitale Kompetenzen stärker ins Bewusstsein zu rücken. Computerkompetenz wurde zudem von der EU als eine von acht Schlüsselqualifikationen für lebenslanges Lernen identifiziert. Die Digitalisierung nimmt in der Gesellschaft und Wirtschaft (Industrie 4.0) immer mehr zu. Kaum ein Arbeitsplatz und Lebensbereich bleibt von den technischen Entwicklungen unberührt. Mit anspruchsvolleren Produktionsmethoden wird auch die Komplexität ihrer Beherrschung steigen. Insgesamt ist festzustellen, dass das Bildungssystem nicht Schritt hält mit den rapiden Entwicklungen in diesem Bereich.

In Österreich sind wir aktuell dabei, diese Entwicklung zu verschlafen. Österreich liegt im Bereich der Digitalisierung im internationalen Vergleich – weit abgeschlagen von der Spitze – nur im Mittelfeld[3]. Ein Grund dafür liegt im derzeitigen Bildungssystem, welches sich noch nicht auf die Herausforderungen der Digitalisierung eingestellt hat. Die geforderte Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich schafft nicht nur eine bessere Ausbildung, sondern bringt einen erheblichen Wettbewerbsvorteil in einer global agierenden Wirtschaft.

Dieser Antrag ist im Rahmen des „Barcamp Bildung“ in Wien am 04.10.2016 in Zusammenarbeit mit direkt betroffenen Schüler_innen, Eltern und Lehrer_innen entstanden.

[1] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-518_de.htm

[2] http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1039&langId=en

[3] https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/desi“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz die Abgeordneten Brigitte Jank, Sigrid Maurer, Eva-Maria Himmelbauer, BSc und Wendelin Mölzer sowie die Bundesministerin für Bildung Dr. Sonja Hammerschmid.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Brigitte Jank, Mag. Elisabeth Grossmann, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend „Vierte Kulturtechnik „Digitale Bildung“: Digitalisierungmaßnahmen für die Schule“ eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, G, N, dagegen: F, nicht anwesend: T) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die digitale Welt reicht in alle Bereiche des Lebens und verändert diese enorm. Die Europäische Kommission hat „IKT“ als einen von drei Motoren für die Beschäftigung ausgemacht und die Kampagne „e-Skills for Jobs“ ins Leben gerufen, um digitale Kompetenzen stärker ins Bewusstsein zu rücken. „Computerkompetenz“ wurde zudem von der EU als eine von acht Schlüsselqualifikationen für lebenslanges Lernen identifiziert. Die Digitalisierung nimmt in der Gesellschaft und Wirtschaft immer mehr zu. Kaum ein Arbeitsplatz und Lebensbereich bleibt von den technischen Entwicklungen unberührt.

Die Nachfrage nach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit digitalen Kompetenzen wächst rapide, was – sofern die derzeitigen Bemühungen nicht verstärkt werden – zum Fachkräftemangel beiträgt. Mit anspruchsvolleren Produktionsmethoden wird auch die Komplexität ihrer Beherrschung steigen.

Insgesamt ist festzustellen, dass das Bildungssystem trotz der vielen engagierten Initiativen seine Aktivitäten steigern muss, um mit den rapiden Entwicklungen in diesem Bereich Schritt halten zu können. Die Digitalisierung schreitet unentwegt voran, und macht auch vor den Schulen keinen Halt. Dazu gehören bspw. der Einsatz digitaler Lernplattformen, die integrative Nutzung von eBooks und die Frage nach der passenden WLAN Ausstattung am Schulstandort.

Im Sinne des Ziels bester Bildung für alle kann die Digitalisierung einen entscheidenden Beitrag zur Öffnung des Bildungszugangs und Zugänglichkeit von Informationen leisten. Digitale Bildung soll möglichst breitflächigen Eingang in Österreichs Schulen finden.

Zahlreiche Initiativen wurden seitens des BMB und BMWFW bereits gesetzt:

So wird es etwa eine Aufgabe der dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorliegenden „Innovationsstiftung für Bildung“ sein, Innovationen nicht nur im Bereich der Pädagogik oder Didaktik, sondern auch der Digitalisierung in Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Hochschulen etc.) zu forcieren, innovative Vorhaben in genau diesen Feldern zu finanzieren und nachhaltig spürbare Impulse bei den Kindern, Jugendlichen und Pädagog/innen zu erzielen.

Neben technischen Fähigkeiten und dem Wissen um die Technik muss auch der kritische und reflektierte Umgang mit Technologien im Sinne der Medienbildung gefördert werden. Zudem spielen auch das Bewusstsein für Datenschutz und der verantwortungsvolle Umgang mit Daten eine bedeutende Rolle. Die Fähigkeit, Informationen zu recherchieren, zu finden und diese kritisch zu bewerten ist ein wichtiger Aspekt der digitalen Kompetenzen. Aus diesem Grund setzt das BMB gezielt pädagogische Schwerpunkte, die durch das Unterrichtsprinzip Medienbildung als Querschnittsthema im Unterricht adressiert werden.

Damit das Potential digitaler Medien und Tools optimal genutzt werden kann, ist die Aus- und Weiterbildung von Pädagog/innen ein wichtiger Schlüsselfaktor. Hierbei spielt u.a. der Einsatz von digitalen Lehr- und Lernmaterialien eine wichtige Rolle, welcher – sinnvoll eingesetzt – individualisiertes Lernen fördert. Zur Umsetzung solcher Entwicklungen ist die vorangehende aber auch zeitgleiche Weiterqualifizierung der Pädagoginnen und Pädagogen für alle Schulstufen und Schularten zwingend erforderlich.

Digitale Schule bedeutet idealerweise individuell auf die Schülerinnen und Schüler eingehen zu können. Als Grundstein dafür braucht es eine adäquate, infrastrukturelle Ausstattung, um digitale Kompetenzen entsprechend vermitteln und stärken zu können. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf den altersgerechten Umgang, die Anforderungen am jeweiligen Schulstandort und die Aufgabe der jeweiligen Schulart zu legen. In Abstimmung mit den Eltern sollen Kinder möglichst früh auf die Chancen und Risiken moderner Anwendungen vorbereitet werden.

Die geforderte Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich schafft nicht nur eine bessere Ausbildung, sondern bringt einen erheblichen Wettbewerbsvorteil in einer global agierenden Wirtschaft.

Digitale Kompetenz muss sich nach Lesen, Schreiben und Rechnen als vierte Kulturtechnik im Bildungsbereich etablieren.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1914/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, dagegen: S, V, nicht anwesend: T).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Brigitte Jank gewählt.

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1914/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 12 06

                                   Brigitte Jank                                                                 Dr. Harald Walser

                                 Berichterstatterin                                                               Obmannstellvertreter