1410 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1667/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Frauenarmut

Die Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. April 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Armut ist in Österreich, einem der reichsten Länder der Erde, nach wie vor ein großes Problem. Laut aktueller Auswertung von EU SILC waren im Jahr 2015 in Österreich 1,2 Millionen Menschen armutsgefährdet bzw. von Einkommensarmut betroffen. Das sind 14 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Aktuell liegt die Armutsgefährdungsschwelle in Österreich für einen Ein-Personen-Haushalt bei 997 Euro netto (14 x im Jahr). Etwa jede/r siebte muss hierzulande mit einem geringeren Einkommen auskommen.

Da die Armutsgefährdungsquote anhand der Haushaltseinkommen berechnet wird, ist der Unterschied bei der absoluten Armutsgefährdung zwischen Männer und Frauen relativ gering (12 zu 14 Prozent). Betrachtet man jedoch die alleinlebenden Personengruppen geschlechtsspezifisch, zeigt sich, dass Frauen durchwegs ein höheres Risiko haben, in Armut zu leben bzw. dies auch tun.

Bei den alleinlebenden Pensionistinnen etwa liegt die Armutsgefährdung bei 22 Prozent, jene der alleinlebenden Pensionisten lediglich bei 12 Prozent. In Haushalten mit weiblicher Hauptverdienerin (dazu zählen alleinlebende Frauen, Alleinerzieherinnen und ihre Kinder sowie Personen im Haushalt mit weiblicher Hauptverdienerin) beträgt die Armutsgefährdungsquote 19 Prozent. Mit einem männlichen Hauptverdiener liegt das Armutsrisiko hingegen bei 12 Prozent. (Quelle Statistik Austria)

Der Umstand, dass Frauen öfter in Armut leben bzw. ein höheres Risiko haben, in diese zu verfallen, lässt sich im Wesentlichen durch die unterschiedlichen Erwerbsbiographien von Männern und Frauen (Vollzeit vs. Teilzeit, Erwerbsunterbrechungen durch Kinderbetreuungszeiten, branchenspezifische Lohnunterschiede) erklären. So arbeiteten 2014 47 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit, aber nur 9 Prozent der erwerbstätigen Männer.

Eine direkte Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass unselbstständig beschäftigte Frauen Jahr für Jahr deutlich geringere Einkommen (2014 im Mittel 19.460 Euro) erwirtschaften als Männer (2014 im Mittel 31.961 Euro). Die Einkommensunterschiede bei den mittleren Bruttojahreseinkommen liegen damit immer noch bei fast 40 Prozent.

Durch das geringere Einkommen erhalten Frauen aber auch eine deutlich niedrige Versicherungsleistung im Fall von Jobverlust bzw. Notlage, die in der Regel nicht existenzsichernd ist. Das durchschnittliche Arbeitslosengeld von Frauen lag 2014 bei rund 800 Euro und damit deutlich unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz von derzeit 883 Euro, der in Österreich ein „Mindesteinkommen“ definiert, und noch deutlicher unter der EU-SILC -Armutsgefährdungsschwelle von derzeit 997 Euro (jeweils 14 x pro Jahr) für Ein-Personen-Haushalte. Der Gender Gap bei der Arbeitslosenversicherung betrug 2014 immer noch 17 Prozent.

Bei der Notstandshilfe, der auf die Arbeitslosenversicherung folgende Sozialleistung, ergibt sich ein ähnliches Problem. Die durchschnittliche Notstandshilfe von Frauen liegt mit rund 650 Euro deutlich unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende. Zudem werden Anträge von Frauen überproportional oft mangels Notlage abgelehnt (2014 galten 82 Prozent der Ablehnungen Frauen). Frauen, die in der Regel in die Sozialversicherungssysteme einbezahlt haben, wird damit eine eigenständige Existenzsicherung in einer Notlage vorenthalten.

Ein grundlegendes Mittel zur Armutsbekämpfung von Frauen (und ihren Kindern) ist die bessere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig sind aber auch die Sozialversicherungssysteme aufgerufen, der Benachteiligung von Frauen mittels struktureller Maßnahmen entgegenzuwirken.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 06. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan, die Abgeordnete Claudia Durchschlag und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

 

Auf Antrag der Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm beschloss der Gleichbehandlungsausschuss einstimmig, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gisela Wurm gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 12 06

                              Mag. Gisela Wurm                                                            Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau