Erläuterungen

I. Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Das Österreichische Konferenzzentrum (Austria Center Vienna – ACV) ist in den Jahren 1982 bis 1987 errichtet und im April 1987 eröffnet worden; im Jahr 1997 erfolgte die Errichtung einer neuen, zweigeschossigen Halle im Bereich des westlichen Vorplatzes des Österreichischen Konferenzzentrums.

Das Österreichische Konferenzzentrum (Austria Center Vienna – ACV), Österreichs größtes Kongresszentrum, hat als Veranstaltungsort für Wien und Österreich eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung.

Europaweit haben auch andere Destinationen die essentielle Bedeutung von internationalen Kongressen als massive Wirtschaftskraft erkannt, weshalb diese in den vergangenen Jahren massiv aufgerüstet wurden. Um den Erfolg des Austria Center Vienna auch weiterhin zu sichern, ist eine Investition in den Außenbereich mit neuen Lösungsansätzen zur Optimierung der Eingangssituation und Maßnahmen zur Auslastungssteigerung besonders wichtig.

Bauträger des Außenumbaus mit neuer Eingangssituation, Schaffung zusätzlicher Ausstellungsflächen auf dem Vorplatz und direktem Zugang zu den Hallen aus allen Ebenen ist wie bei den bisherigen Investitionen im Bereich des Austria Center Vienna die zu 100 % im Eigentum des Bundes stehende Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW AG); dieser Gesellschaft soll auch Erhaltung, Verwaltung und Betrieb des Außenumbauprojektes in Analogie zu bisherigen Investitionen übertragen werden.

Das gesamte Investitionsvolumen wird von der IAKW AG mit einem Maximalbetrag von 32 Millionen Euro präliminiert. Bisher wurde die Errichtung des Austria Center Vienna und die 1997 gebaute Ausstellungshalle im Austria Center Vienna zu 65 % vom Bund und zu 35 % von der Stadt Wien finanziert (gem. IAKW-Finanzierungsgesetz, BGBl. Nr. 150/1972, in der Fassung BGBl. I Nr. 54/1997).

Die Investition in den Außenbereich wird daher ebenfalls zu 65 % vom Bund und zu 35 % von der Stadt Wien getätigt, wobei die Projektfinanzierung – soweit die Kosten nicht durch eigene Einnahmen der IAKW AG abgedeckt werden können – durch Kostenersatzzahlungen des Bundes erfolgt und die Stadt Wien dem Bund analog zum bisherigen Finanzierungsmodell einen Anteil in Höhe von 35 % der Planungs- und Errichtungskosten refundiert.

Die Übertragung der Planung, Errichtung, Erhaltung, Verwaltung, Betrieb und Finanzierung des Außenumbaus an die IAKW AG hat zur Voraussetzung, dass sich die Stadt Wien gegenüber dem Bund verpflichtet, zu den Kosten der Planung und Errichtung des Außenumbaus in Höhe von höchstens 32 Millionen Euro nach Maßgabe des Baufortschrittes einen Beitrag von 35 vom Hundert zu leisten.

Mit dieser Investition kann die Stadt Wien wieder weltweit führend im Kongressbereich werden.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG („Bundesfinanzen“).

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

II. Besonderer Teil

Mit dieser Gesetzesbestimmung wird die Planung, Errichtung, Erhaltung, Verwaltung, Betrieb und Finanzierung des Außenumbaus im Bereich des Österreichischen Konferenzzentrums der Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW AG) übertragen. Der Bund wird Kostenersatzzahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu leisten haben, sodass Zwischenfinanzierungen in größerem Ausmaß seitens der IAKW nicht erforderlich werden, weshalb seitens des Bundes keine Haftungsübernahmen für die IAKW erfolgen müssen.

Die Stadt Wien hat dem Bund analog zum bisherigen Finanzierungsmodell zu den Kosten der Planung und Errichtung des Außenumbaus in Höhe von höchstens 32 Millionen Euro nach Maßgabe des Baufortschrittes einen Beitrag in Höhe von 35 vH der Planungs- und Errichtungskosten zu leisten.