1417 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (1361 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird

Mit der Entschließung des Nationalrates 35/E XXV. GP vom 9. Juli 2014 wurden der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft aufgefordert, eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz (UFG) dem Nationalrat vorzulegen, die die Implementierung der gemäß Artikel 5 des Energieeffizienzpakets des Bundes, BGBl. I Nr. 72/2014, eingerichteten Förderschiene (Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden) als Teilbereich der Umweltförderung im Inland vorsieht. Mit dieser Vorgangsweise soll sichergestellt werden, dass diese neue Förderschiene inhaltlich mit der Förderungspolitik der Umweltförderung im Inland abgestimmt wird und in verwaltungsökonomischer Hinsicht kostengünstig, effizient und unter bestmöglicher Nutzung bestehender Synergiepotenziale abgewickelt werden kann.

Die übrigen, von der zitierten Entschließung des Nationalrats unabhängigen Änderungen in Artikel 1 betreffen die Förderung thermischer Sanierungen und die Förderbereiche der Gewässerökologie sowie der Siedlungswasserwirtschaft.

Verfassungsrechtliche Grundlage für die vorgesehenen Regelungen ist Art. 17 B‑VG.

 

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 07. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Höfinger die Abgeordneten Josef Schellhorn, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Ulrike Weigerstorfer, Walter Rauch, Erwin Preiner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Johann Höfinger, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Mit den Änderungen werden Schreibfehler korrigiert.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Johann Höfinger, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, N, T) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 12 07

                                Johann Höfinger                                                        Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau