1418 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 1917/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. November 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Um der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, die die Unterstützung eines Assistenzhundes benötigen, entgegenzuwirken, bedarf es einer bundeseinheitlich festgelegten Regelung, dass Assistenzhunde verpflichtend in Fahrzeugen, die im Rahmen der Gelegenheitsverkehre eingesetzt werden, mitzunehmen sind. Damit wird den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleich­stellungsgesetzes entsprochen.

Ein Assistenzhund ist gemäß § 39a Abs. 1 Bundesbehindertengesetz ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung – vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung und spezifische Hilfeleistungen – besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet; das sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.

Durch Normierung einer Mitführverpflichtung von Assistenzhunden im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 besteht diese bundesweit für alle Gelegenheitsverkehre.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 7. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Berichterstatterin Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller und der Abgeordnete Dietmar Keck.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 12 07

            Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                               Anton Heinzl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann