1423 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1356 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle)

Die vorliegende Novelle soll zunächst eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes bewirken, indem die explizite behördliche Ermächtigung von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Vornahme von Alkomatuntersuchungen bzw. Alkoholüberprüfungen mittels Alkovortestgerät durch eine generelle ge-setzliche Ermächtigung ersetzt wird. Ebenfalls zu einer Verminderung des Verwaltungsaufwands beitragen wird der Entfall einer Ausnahmebewilligung für die Anbringung von z.B. Werbetafeln an Straßenbeleuchtungseinrichtungen, wenn hiefür bereits eine Bewilligung der Werbung vorliegt.

Im Sinne der Förderung der Elektromobilität ist es wünschenswert, dass zum Zweck des Aufladens von Elektrofahrzeugen entsprechende Parkplätze freigehalten werden können. Die entsprechend Kundma-chung soll durch Einführung einer neuen Zusatztafel vereinfacht werden.

Ein dritter Schwerpunkt der Novelle liegt auf einer Hebung der Verkehrssicherheit. Für bestimmte Über-tretungen ist schon jetzt der Einsatz bildgebender Überwachungsverfahren zulässig; im Sinne des Daten-schutzes ist die Verwendung des dabei entstehenden Bildmaterials allerdings engen Beschränkungen unterworfen. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass immer wieder auf diesen Bildern auch Übertretungen eindeutig erkennbar sind, für deren Verfolgung die Bilder nicht verwendet werden dürfen. In Zukunft werden datenschutzkonform auf der Grundlage dieses Bildmaterials nicht nur die eigentlich überwachten Übertretungen verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden dürfen, sondern auch eine Reihe anderer, im Gesetz ausdrücklich aufgezählter Delikte. Dabei wurden nur solche Übertretungen ins Gesetz aufgenom-men, die erfahrungsgemäß auch eindeutig auf Bildmaterial erkennbar sind.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Ottenschläger die Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Christoph Hagen, Michael Bernhard, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Georg Willi sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, T, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1356 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 12 07

                          Andreas Ottenschläger                                                             Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann