1432 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1349 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 7. Dezember 2016 auf Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, dagegen: F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, zum Opferfürsorgegesetz, zum Impfschadengesetz und zum Verbrechensopfergesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Der vorliegende Entwurf ist der Schaffung einer Einmalzahlung gewidmet, die allen BezieherInnen einer ungekürzten einkommensabhängigen Rente aus der Sozialentschädigung zugute kommen soll.

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das im Entwurf vorliegende Bundesgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG.

Die BezieherInnen einer ungekürzten einkommensabhängigen Rente aus der Sozialentschädigung (es liegt somit kein anrechenbares Einkommen bzw. keine Pension vor) sollen wie die PensionsbezieherInnen eine Einmalzahlung von 100,00 Euro erhalten. Sie wird im 1. Quartal 2017 ausgezahlt werden. Bei rund 300 LeistungsbezieherInnen ist mit Kosten von etwa 30.000 € zu rechnen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Mag. Gerald Loacker, August Wöginger, Karl Öllinger, Johann Hechtl, Ing. Mag. Werner Groiß, Ing. Waltraud Dietrich, Werner Neubauer, Johann Hell, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ing. Markus Vogl und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hell gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 12 07

                                    Johann Hell                                                                    Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann