1442 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1334 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 7. Dezember 2016 auf Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T, dagegen: G, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Arbeitsverfassungsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„(Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes):

Zu Z 1 bis 4 und 6 bis 7 (§§ 61, 82 Abs. 1, 88b Abs. 5, 196 Abs. 1 und 237 Abs. 1):

Die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates beträgt derzeit vier Jahre. Die Bedingungen der Arbeitswelt und die Anforderungen an die Belegschaftsvertretung haben sich jedoch seit der Einführung dieser Bestimmung vor 30 Jahren grundlegend verändert. Dies erfordert eine Stärkung der Kontinuität der Gremien. Darüber hinaus wurde auch die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates auf fünf Jahre verlängert. Aus diesem Grund soll die Tätigkeitsdauer der Belegschaftsvertretung auf fünf Jahre verlängert werden. Dies betrifft den Betriebsrat, den Zentralbetriebsrat und die Konzernvertretung sowie den EBR und den SE-Betriebsrat.

Zu Z 5 (§ 118 Abs. 1):

Derzeit hat jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf bis zu drei Wochen Bildungsfreistellung. Der Bildungsbedarf hat jedoch in den letzten Jahren – nicht zuletzt durch den technologischen Fortschritt – stark zugenommen. Betriebsratsmitglieder müssen sich im Rahmen ihrer Vertretungsaufgaben mit sehr komplexen Fragestellungen auseinandersetzen. Auch in Hinblick auf die Verlängerung der Tätigkeitsdauer der Gremien der Belegschaftsvertretung auf fünf Jahre soll der Anspruch auf Bildungsfreistellung ausgedehnt werden.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, August Wöginger, Dietmar Keck, Werner Neubauer und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 12 07

                                   Dietmar Keck                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann