1445 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1670/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorrang für österreichische Arbeitnehmer (Burgenländisches Modell)

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. April 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

SPÖ Burgenland beschließt Resolution: Vorrang für österreichische Arbeitnehmer

Der Arbeitsmarkt in Österreich ist an einem Scheideweg angelangt. Die Arbeitslosenzahlen sind speziell im letzten Jahr besorgniserregend gestiegen, mit Tendenz nach oben. ‚Um das Gefüge in unserem Sozialstaat nicht zu gefährden, müssen jetzt entsprechende Maßnahmen gesetzt werden‘, spricht Landeshauptmann Hans Niessl Klartext. Aus diesem Grund hat der Parteivorstand der SPÖ Burgenland, nach einem Referat des eingeladenen Wiener Arbeiterkammer-Direktors Werner Muhm, eine dementsprechende Resolution einstimmig verabschiedet. Darin fordert die burgenländische Sozialdemokratie die Bundesregierung auf, verschiedene Punkte zur Verbesserung des heimischen Arbeitsmarktes umzusetzen.

Das Burgenland steht - trotz mehrjährigen Beschäftigungsrekorden – am Arbeitsmarkt im Vergleich mit allen anderen Bundesländern am meisten unter Druck. Die Tatsache, dass rund eine Million Menschen eine halbe Stunde von der burgenländischen Grenze entfernt leben, zeigt auf, wie sehr der burgenländische Arbeitsmarkt von der Arbeitnehmerfreizügigkeit betroffen ist. Da das durchschnittliche Lohnniveau in diesen Ländern um zwei Drittel niedriger ist als in Österreich, verwundert es nicht, dass Menschen aus der Slowakei, Ungarn und Slowenien auf den österreichischen, im speziellen auf den burgenländischen Arbeitsmarkt drängen. Die Voraussetzungen für einen ausbalancierten gemeinsamen Arbeitsmarkt sind daher noch immer nicht gegeben. ‚Die Prognosen haben sich als falsch erwiesen. Daher müssen auch die dementsprechenden Beschlüsse geändert werden‘, so Landeshauptmann Hans Niessl.

Neue Schutzklausel für den heimischen Arbeitsmarkt

Die SPÖ Burgenland fordert eine neue Schutzklausel in Bereichen, wo die Arbeitslosigkeit besonders hoch ist, wie etwa im Bau- und Baunebengewerbe, aber auch in anderen Branchen. Im Konkreten bedeutet das eine temporale und sektorale Beschränkung der europaweiten Personenfreizügigkeit. ‚Wir fordern die Bundesregierung auf, Gespräche auf europäischer Ebene zu führen, um eine neue Schutzklausel schnellstmöglich zu erwirken‘, so Niessl. Kein westeuropäisches Land in der EU hat mehr osteuropäische Nachbarn als Österreich. Diese Exponiertheit am europäischen Arbeitsmarkt mit einer Million potentiellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den angrenzenden Nachbarstaaten erfordert auch Ausnahmeregelungen.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

Weiters soll eine Verschärfung der arbeitsrechtlichen Gleichstellung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen. ‚Das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ muss lückenlos gelten, natürlich auch unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsbeiträge‘, so Landeshauptmann Niessl. Beispielsweise soll ein ausländischer Arbeitnehmer künftig für seine nicht in Österreich lebenden Kinder eine geringere Familienbeihilfe beziehen, als für Kinder, die in Österreich leben und aufwachsen.

Weitere Forderungen an die Bundesregierung sind Einschränkungen im Sozialsystem für ausländische Arbeitnehmer, verschärfte Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping, die Aufstockung der Finanzpolizei, eine moralische Verantwortung für österreichische Unternehmer, in erster Linie in Österreich arbeitslos gemeldete Menschen einzustellen und eine gesellschaftliche Verpflichtung der österreichischen Wirtschaft für die Lehrausbildung von jungen Menschen zu sorgen.

Im einzelnen fordert die SPÖ Burgenland folgende Punkte zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes:

1) Neue Schutzklausel für den heimischen Arbeitsmarkt

In Bereichen, wo die Arbeitslosigkeit besonders hoch ist, etwa im Bau- und Baunebengewerbe, aber auch in anderen noch zu definierenden Branchen, muss es temporale und sektorale Beschränkungen der europaweiten Personenfreizügigkeit geben. Dies soll mit einer neuen ‚Schutzklausel‘ umgesetzt werden, der eine Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu Grunde liegen muss. Wir fordern die Bundesregierung auf, Gespräche auf europäischer Ebene zu führen, um eine neue Schutzklausel schnellstmöglich zu erwirken.

Argumentationsgrundlage für Verhandlungen auf europäischer Ebene:

- Besondere geografische Lage Österreichs

Kein westeuropäisches Land in der EU hat mehr osteuropäische Nachbarn als Österreich. Diese Exponiertheit am europäischen Arbeitsmarkt mit einer Million potentiellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den angrenzenden Nachbarstaaten erfordert auch Ausnahmeregelungen.

- Prognosen nicht eingetroffen

Jegliche Prognosen und Studien zur Entwicklung der Arbeitsmarktöffnung waren Fehleinschätzungen. Daher muss es auch möglich sein, Positionen bzw. Vereinbarungen neu zu definieren bzw. zu adaptieren.

2) Verschärfung der arbeitsrechtlichen Gleichstellung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Das Entsenden von Arbeitskräften ausländischer Firmen muss ebenfalls eingeschränkt werden. Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in Österreich nach österreichischen Kollektivverträgen entlohnt werden. Der Anwendungsbereich der Entsenderichtlinie muss zudem erweitert werden. Das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ muss lückenlos gelten, natürlich auch unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsbeiträge.

3) Einschränkungen im Sozialsystem für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Wir verzeichnen in Österreich eine Rekordarbeitslosigkeit. Zudem wird der Druck auf den heimischen Arbeitsmarkt aufgrund der Flüchtlingszahlen in Österreich kontinuierlich steigen. Nationale und regionale Interessen sollten aufgrund dieser Entwicklung wieder stärker im Vordergrund stehen. Ein ausländischer Arbeitnehmer soll künftig für seine nicht in Österreich lebenden Kinder eine geringere Familienbeihilfe beziehen, als für Kinder, die in Österreich leben und aufwachsen. Deshalb fordern wir partielle Einschränkungen und Ausnahmeregelungen beim Zugang zum Sozialsystem für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

4) Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und neues Vergaberecht

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz zielt vor allem auf ausländische Unternehmen, die in Österreich mit Hilfe von Dumpinglöhnen Leistungen billig anbieten können, ab. Mit dem Gesetz will man ungesetzliche Beschäftigungsverhältnisse eindämmen, die etwa durch Firmen verursacht werden, die ihren Sitz nicht in Österreich haben. Wir fordern eine Verschärfung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes und eine strenge sowie lückenlose Anwendung des neuen Vergaberechts nach dem Bestbieterprinzip.

5) Aufstockung von Finanzpolizei und Finanzprüfer

Im Burgenland gibt es derzeit 18 Finanzpolizisten. Wir brauchen mehr Kontrollen der Finanzpolizei und eine schnellere Finanzprüfung gegen Lohn- und Sozialdumping. Aufgrund dessen muss umgehend mehr Personal seitens des Finanzministeriums zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern eine rasche Aufstockung auf 50 Finanzpolizisten im Burgenland.

6) Moralische Verantwortung für österreichische Unternehmen

Hinter jedem ausländischen Facharbeiter, der in Österreich beschäftigt ist, steht ein österreichischer Unternehmer. Wir fordern, dass die österreichischen Unternehmen, ihre moralische Verantwortung wahrnehmen, in erster Linie in Österreich arbeitslos gemeldete Menschen einzustellen.

7) Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Unternehmer, die sich durch Lohndumping einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren korrekt handelnden Mitbewerbern verschaffen, sind von allen öffentlichen Aufträgen auszuschließen.

8) Lehrausbildung forcieren

Wer selbst keine Lehrlinge ausbildet, darf sich nicht wundern, dass er später keine Facharbeiter hat. Im Burgenland nimmt die öffentliche Hand ihre Verantwortung wahr, Land und landesnahe Betriebe sind zum größten Lehrlingsausbilder geworden. Das Netz der Lehrwerkstätten im Burgenland ist dicht geknüpft. Wir fordern, dass die österreichische Wirtschaft die gesellschaftliche Verpflichtung wahrnimmt, für die Lehrausbildung von jungen Menschen zu sorgen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 12. Mai 2016 und am 7. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Peter Wurm, August Wöginger, Johann Hechtl, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Birgit Schatz, Mag. Michael Hammer, Gabriel Obernosterer, Asdin El Habbassi, BA, Josef Muchitsch, Erwin Spindelberger, Dietmar Keck, Ulrike Königsberger-Ludwig und Rainer Wimmer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 12 07

                         Ing. Mag. Werner Groiß                                                         Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann