1455 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1926/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Krankenversicherungschutz für Mindestsicherungsbezieherinnen

Die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. November 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Debatte um eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung scheint nun endgültig gescheitert zu sein. Zwei Länder verlangen als Vorleistung für eine Vereinbarung, dass die Bundesverfassung ignoriert, der Verfassungsgerichtshof und seine Judikatur missachtet und das europäische und internationale Recht gebrochen wird.

Das ist in einer modernen, rechtsstaatlichen Demokratie selbstverständlich undenkbar.

Das Ende der bundesweiten Mindestsicherung macht das Leben von knapp vier Prozent der Bevölkerung nun noch weit schwieriger. Zu diesen Konsequenzen zählt neben der völlig willkürlichen Rechtsanwendung durch die Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich, aber auch durch das Burgenland, auch der Wegfall der Möglichkeit einer eigenständigen Krankenversicherung: Da die Einbeziehung in die Krankenversicherung an die nunmehr auslaufende 15a-Vereinbarung geknüpft ist, gibt es ab 1.1.2017 nur zwei Möglichkeiten: Entweder die betroffenen BezieherInnen sind einfach nicht mehr krankenversichert (wie es auch bis 2010 war), oder aber die Kosten der Krankenversicherung erhöhen sich für die Länder exorbitant. Statt wie derzeit € 93,50 pro Monat müssten die Länder zukünftig den vollen Beitrag für Selbstversicherte, nämlich € 397,35 pro Monat und zu versichernder Person entrichten.

Das Fortbestehen einer Krankenversicherung ist von erheblicher Bedeutung für die betroffenen Menschen und für die jeweiligen Träger. Das diskriminierende und extrem teure wie bürokratische System der ‚Krankenhilfe‘, wie sie bis 2010 bestand, entspricht nicht den Ansprüchen einer modernen, demokratischen Gesellschaft.

Die derzeit geltende Regelung zur Krankenversicherung für MindestsicherungsbezieherInnen ist ab 1.1.2017 nicht mehr anwendbar. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, sie durch eine eigene Regelung für Zeiten ohne Vereinbarung zu ergänzen. In diesen Zeiträumen soll die Förderung des Bundes für jene Länder, die die bis 31.12.2016 geltende Regelung hinsichtlich des sogenannten Mindestbedarfs weiterhin einhalten, weiterhin bestehen. Jene Länder, die sich nicht an die bisher geltenden Regelungen über die Mindestbedarfe halten, verlieren zwar die Förderung des Bundes, können aber dennoch auf eigene Rechnung die betroffenen Menschen in die Krankenversicherung einbeziehen.

Der vorliegende Vorschlag sichert einerseits ab, dass Menschen in Not nicht zusätzlich bei der Gesundheitsversorgung ausgegrenzt werden, und schafft andererseits einen Anreiz für Bundesländer, die bisher geltenden Regelungen über die Mindestbedarfe weiter beizubehalten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Judith Schwentner die Abgeordneten August Wöginger, Peter Wurm, Mag. Gerald Loacker und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 12 07

                          Ing. Hermann Schultes                                                          Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann