Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Intensivierung der Wirtschaftskooperation

Kasachstan hat für die EU große strategische (wichtiger Akteur in der Region, reichstes und größtes Land in Zentralasien) und wirtschaftliche Bedeutung (v.a. als Energielieferant). Die Ziele des Abkommens spiegeln die wachsende Bedeutung von Kasachstan für die EU wider.

 

Das verstärkte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Republik Kasachstan stützt sich auch auf die Mitgliedschaft Kasachstans in der WTO und steht nicht im Widerspruch zur Mitgliedschaft der Republik Kasachstan in der Eurasischen Wirtschaftsunion. Durch die Mitgliedschaft Kasachstans in der Eurasischen Wirtschaftsunion ergeben sich für die Europäische Union und die Republik Österreich Zugangschancen zu über Kasachstan hinausgehenden Märkten

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Verbessertes Umfeld für die Wirtschaftszusammenarbeit

Sofern es gelingt, die im Abkommen vorgesehenen Schritte zur Liberalisierung des wirtschaftlichen Umfelds in Kasachstan umzusetzen (Annäherung an EU-Standards betreffend Rechtssicherheit und Transparenz für Investitionen etc.) werden für Unternehmen und staatliche Partner aus der EU günstigere Handlungsvoraussetzungen entstehen.

 

Wesentliche Auswirkungen

Potenziell bessere Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen aus der EU, mehr Versorgungssicherheit für die EU im Energiebereich (Kasachstan ist für die EU und Österreich ein wichtiger Lieferant von Öl).

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Beim Abkommen handelt es sich um einen Rechtsakt der EU, ein sog. gemischtes Abkommen, d.h. das Abkommen regelt Angelegenheiten, die in die Kompetenz der EU fallen als auch solche, die in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fallen.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits; Inkraftsetzung

 

Bündelung mit der WFA zur Unterzeichnung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits

 

 

Einbringende Stelle:

BMEIA

Vorhabensart:

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Pflege und Weiterentwicklung der bilateralen und multilateralen Beziehungen Österreichs, inkl. der Vertragsbeziehungen sowie Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen, wie etwa durch die Durchführung regelmäßiger Treffen auf politischer und BeamtInnenebene“ für das Wirkungsziel „Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern.“ der Untergliederung 12 Äußeres bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die vorliegende WFA ist inhaltlich identisch mit der WFA zum Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (Unterzeichnung).

Die Beziehungen zwischen der EU und Kasachstan stützen sich dzt. auf das im Juli 1999 in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Seit April 2011 haben die EU und Kasachstan über ein verstärktes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen verhandelt. Die Verhandlungen wurden im Herbst 2014 abgeschlossen, das neue Abkommen im Jänner 2015 paraphiert. Die Unterzeichnung durch EU und Kasachstan fand am 21. Dezember 2015 statt (Vorunterzeichnung durch EU-Mitgliedstaaten am 16.11.2015). Nächster Schritt ist die Ratifizierung des Abkommens.

 

Das Abkommen soll zu einer Vertiefung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU (den MS) und Kasachstan führen. Das Abkommen entspricht sowohl den grundsätzlichen Interessen der EU als auch denen der Republik Österreich. Kasachstan ist Österreichs wichtigster Markt und Wirtschaftspartner in Zentralasien. Österreichische Firmen unterhalten rund 50 Repräsentanzen und Niederlassungen in Kasachstan. Knapp ein Viertel der gesamten österreichischen Erdölimporte kommt aus Kasachstan, womit Kasachstan für Österreich der größte Erdöllieferant ist.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne das Abkommen wäre die angestrebte Vertiefung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kasachstan nicht in vergleichbarer Form möglich. Die aufgrund des Abkommens zu erwartende neue Dynamik in den Beziehungen zwischen der EU und Kasachstan würde weitgehend ausbleiben.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Es liegen keine quantitativen Folgeschätzungen vor, das Abkommen ist als Rahmen für verstärkte Zusammenarbeit gedacht.

Seitens der Europäischen Kommission rechnet man mit konkreten positiven Auswirkungen infolge des Abkommens wie z. B. bessere Chancen für europäische Wirtschaftstreibende, positive Beschäftigungs- und Preiswirkungen sowie ein der bilateralen Zusammenarbeit förderliches verbessertes Regelwerk in Kasachstan (Annäherung an EU-Standards, Stärkung des Rechtsstaates und der Transparenz etc.).

Anhand verschiedener Wirtschaftsindikatoren (Handel, Direktinvestitionen etc.) wird sich im Zuge der Umsetzung des Abkommens ermessen lassen, inwieweit das Abkommen zur angestrebten Vertiefung der Beziehungen beigetragen hat.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: In allen im Abkommen geregelten Bereichen der verstärkten Zusammenarbeit sollen je nach Bereich variierende Umsetzungsmaßnahmen gesetzt werden (Bsp.: für die Verstärkung der Kooperation im Zollwesen wird es einen durch das Abkommen geschaffenen gemeinsamen Unterausschuss geben). Ein Kooperationsrat (ein Treffen pro Jahr auf MinisterInnenebene) und ein Kooperationsausschuss (BeamtInnenebene) werden für die Umsetzung des Abkommens sowie für die Evaluierung der Fortschritte sorgen.

Erhofft wird, dass sich aus dem Abkommen für die erfassten Sektoren spürbare Impulse für die Zusammenarbeit ergeben.

 

Ziele

 

Ziel 1: Intensivierung der Wirtschaftskooperation

 

Beschreibung des Ziels:

Gemeint sind damit Fortschritte in den vom Abkommen erfassten Bereichen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Als Indikatoren können dafür u.a. Maßstäbe der wirtschaftlichen Interaktionen herangezogen werden wie z. B. die Entwicklung des Handelsvolumens sowie der Umfang der Investitionen. Das Handelsvolumen zwischen der EU und Kasachstan betrug 2014 31 Mrd. €, die EU-Exporte nach Kasachstan 6,7 Mrd. €. Die Direktinvestitionen aus der EU in Kasachstan beliefen sich 2014 auf 10,7 Mrd. €.

Messbare Ausweitung der Handelsströme zwischen EU und Kasachstan sowie der Investitionstätigkeit.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Verbessertes Umfeld für die Wirtschaftszusammenarbeit

Beschreibung der Maßnahme:

Das Abkommen sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Handels- und Investitionsbeziehungen vor, ebenso ein verbessertes regulatorisches Umfeld in den Bereichen Handel mit Dienstleistungen, Niederlassung von Unternehmen, Energiekooperation, öffentliches Beschaffungswesen, Geistiges Eigentum etc.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Das Abkommen umfasst eine große Bandbreite von Sektoren, in denen die Rahmenbedingungen verbessert und damit die Zusammenarbeit verstärkt werden sollen, darunter u.a. die Bereiche Handel, Investitionen, Dienstleistungen, Energie, Verkehr, Umweltschutz und Klimawandel, Forschung und Innovation.

Zielzustand wäre eine sichtbare Intensivierung der Zusammenarbeit in den vom Abkommen erfassten Bereichen.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.