Annahme von Beitritten zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMEIA |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die vorgesehenen Annahmeerklärungen fallen nach der Rechtsprechung des Gerichtshof der EU in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Ein Ermächtigungsbeschluss der Europäischen Union liegt jeweils vor und ist mit diesem Instrument auszuführen.
Ziel(e)
Kooperation in internationalen Kindesentführungsangelegenheiten.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Die Annahme der Beitritte des Fürstentums Andorra, der Republik Singapur, der Republik Seychellen, der Russischen Föderation, der Republik Albanien, des Königreichs Marokko und der Republik Armenien zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die Änderungen stehen im Einklang mit den Beschlüssen der Europäischen Union.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 441833435).