1462 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1958/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Menschenrechte im Internet

Die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Dezember 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Diskussionsforen im Internet leisten einen wichtigen Beitrag zu einer offenen und lebendigen Diskussion gesellschaftlich wichtiger Fragen in einer demokratischen Öffentlichkeit. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art 13 StGG, Art. 10 EMRK) endet jedoch dort, wo die schrankenlose Ausübung der Meinungsfreiheit einem anderen schadet und den öffentlichen Frieden gefährdet. Verletzende, diskriminierende und/oder rassistische Übergriffe im Netz haben in den letzten Jahren sowohl zahlenmäßig als auch in ihrer Form und Schärfe zugenommen.

Zwar können Hasspostings verschiedene Straftatbestände – teilweise von den Staatsanwaltschaften aus eigenem zu verfolgende Offizialdelikte bzw Ermächtigungsdelikte, teilweise auf eigenes Risiko der Opfer zu führende Privatanklagedelikte – erfüllen und werden auch entsprechend geahndet (Darüber hinaus hat ein Opfer hat auch die Möglichkeit sich mit seinen zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadenersatz dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen.).

Doch gefährden Hasspostings zudem auch die demokratische Debatte. Sie führen dazu, dass sich verstärkt Personen Gehör verschaffen, die besonders aggressiv vorgehen.

Die beschriebenen Verhaltensweisen stellen schwerwiegende Verletzungen von Menschenrechten, wie das Recht auf Privat- und Familienleben oder das Recht vor Diskriminierung geschützt zu werden dar und bedrohen die freie Beteiligung am gesellschaftlichen Diskurs.

Nun ist den Antragstellern bewusst, dass die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz, Dr. Wolfgang Brandstetter schon mehrerer Initiativen gesetzt hat, um diesen Phänomenen Einhalt zu bieten. Gleichermaßen ist den Antragstellern auch klar, dass hier europäische Initiativen vorbereitet bzw. schon im Gang sind, um ein rascheres Vorgehen von Providern und Strafverfolgungsbehörden gegen derartige Übergriffe zu ermöglichen.

Besondere Probleme stellen sich dabei in vielfacher Weise auch für Amtsträger, die wegen Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten bedroht, eingeschüchtert und mit unhaltbaren Vorwürfen konfrontiert werden. Auch hier ist den Antragstellern bekannt, dass sich der Bundesminister für Justiz für diverse Verschärfungen, etwa beim Tatbestand des tätlichen Angriffs auf einen Beamten (§ 270 StGB) bemüht.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. Jänner 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Kirchgatterer die Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Albert Steinhauser und Mag. Günther Kumpitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, G, dagegen: F, N, nicht anwesend: T) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2017 01 17

                             Franz Kirchgatterer                                                            Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau