Vorblatt
Ziel(e)
- Effektivere Strafverfolgung von ausländischen Straßenverkehrsteilnehmern zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in Österreich
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Unterzeichnung und praktische Umsetzung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich, der Regierung der schweizerischen Eidgenossenschaft vertreten durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
- Ratifikation und praktische Umsetzung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich, der Regierung der schweizerischen Eidgenossenschaft vertreten durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Mit der Umsetzung des Vertrages und der Durchführungsvereinbarung sind die dargestellten einmaligen und laufenden Kosten verbunden.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Nettofinanzierung Bund |
‑192 |
104 |
104 |
104 |
104 |
Nettofinanzierung Länder |
14 |
29 |
29 |
29 |
29 |
Nettofinanzierung Gemeinden |
2 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Nettofinanzierung Gesamt |
‑176 |
136 |
136 |
136 |
136 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Da durch die Durchführungsvereinbarung Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
BÜNDELUNG
I) Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich, der Regierung der schweizerischen Eidgenossenschaft vertreten durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (Unterzeichnung)
II) Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich, der Regierung der schweizerischen Eidgenossenschaft vertreten durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (Ratifikation)
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres |
|
Vorhabensart: |
Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Beibehaltung des hohen Niveaus der internationalen Vernetzung und des grenzüberschreitenden Sicherheitsmanagements (siehe Detailbudget 11.01.01 Zentralstelle)“ für das Wirkungsziel „Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation“ der Untergliederung 11 Inneres im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Für Österreich als Transitstaat mit einem hohen Anteil an ausländischen Verkehrsteilnehmern (25%) stellt das sanktionsfreie Rasen von „Kfz-Ausländern“ eine erhebliche Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit dar. Die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten hat sich in der Vergangenheit auf Grund fehlender rechtlicher Grundlagen und unzureichender grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden als schwierig erwiesen.
Der am 4. Juni 2012 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit enthält daher u.a. umfangreiche Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsstrafen.
Diese Bestimmungen sehen folgende Formen der Zusammenarbeit vor:
a. automatisierter Halterdatenaustausch (Art. 40 Abs. 1 iVm Art. 13 Abs. 1 lit. c);
b. Ausforschung und Vernehmung des Lenkers (Art. 40 Abs. 2);
c. Übersendung und Zustellung von amtlichen Schriftstücken (Art. 41);
d. Vollstreckungshilfe (Art. 42 – 45).
Gemäß Art. 13 Abs. 4 und Art. 47 des Vertrages ist für die verwaltungsmäßige und technische Durchführung der Zusammenarbeit zur Verfolgung von Verkehrsdelikten von den Vertragsstaaten eine trilaterale Vereinbarung zu schließen. Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung vom 01.09.2015 (sh. Pkt. 11 des Beschl. Prot. Nr. 71) wurde die nun vorliegende Vereinbarung verhandelt.
Die Unterzeichnung und Ratifikation erfolgt aufgrund der beschriebenen Problematik.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Sanktionen in Form von Geldbußen und -strafen für bestimmte Straßenverkehrsdelikte können derzeit oftmals nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchgesetzt werden, wenn das Deliktsfahrzeug in einem anderen Vertragsstaat als dem Vertragsstaat, in dem das Delikt begangen wurde, zugelassen ist.
Ohne Ratifikation und Umsetzung der gegenständlichen Vereinbarung wäre die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Straßenverkehrsdelikten weiter erschwert und könnten Straßenverkehrsdelikte nicht effektiv bekämpft werden, was sich wiederum entsprechend negativ auf die nationale Straßenverkehrssicherheit auswirkt.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021
Evaluierungsunterlagen und -methode: Im Rahmen der gegenständlichen Zusammenarbeit werden Daten zu behördlichen Folgemaßnahmen der österreichischen Verwaltungsstrafbehörden iSd Vertrages bundesweit sowie der in Österreich einbezahlten Verkehrsstrafen erhoben.
Ziele
Ziel 1: Effektivere Strafverfolgung von ausländischen Straßenverkehrsteilnehmern zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in Österreich
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anzahl behördlicher Folgemaßnahmen der österreichischen Verwaltungsstrafbehörden iSd Vertrages (aufgegliedert pro Jahr und Vertragsstaat; Anmerkung: Derzeit gibt es keine bundesweiten Daten, da die Folgemaßnahmen im Landesvollzug gesetzt werden.) |
Steigerung der Anzahl behördlicher Folgemaßnahmen der österreichischen Verwaltungsstrafbehörden iSd Vertrages (Vergleich zwischen dem ersten Jahr in dem bundesweite Daten vorliegen und dem Jahr der Evaluierung, aufgegliedert pro Jahr und Vertragsstaat; Anmerkung: im Rahmen der gegenständlichen Zusammenarbeit werden die Daten bundesweit erhoben.) |
Anzahl in Österreich eingezahlter Verkehrsstrafen (aufgegliedert pro Jahr u Vertragsstaat; Anmerkung: Derzeit gibt es keine bundesweiten Daten, da die Folgemaßnahmen im Landesvollzug gesetzt werden.) |
Steigerung der Anzahl in Österreich eingezahlter Verkehrsstrafen (Vergleich zwischen dem ersten Jahr in dem bundesweite Daten vorliegen und dem Jahr der Evaluierung, aufgegliedert pro Jahr und Vertragsstaat. Anmerkung: im Rahmen der gegenständlichen Zusammenarbeit werden die Daten bundesweit erhoben.) |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Unterzeichnung und praktische Umsetzung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich, der Regierung der schweizerischen Eidgenossenschaft vertreten durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
Beschreibung der Maßnahme:
Die gegenständliche Vereinbarung legt die administrativen und technischen Details zur Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Vertrages fest und damit dessen praktische Umsetzung.
Umsetzung von Ziel 1
Maßnahme 2: Ratifikation und praktische Umsetzung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich, der Regierung der schweizerischen Eidgenossenschaft vertreten durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
Beschreibung der Maßnahme:
Die gegenständliche Vereinbarung legt die administrativen und technischen Details zur Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Vertrages fest und damit dessen praktische Umsetzung.
Umsetzung von Ziel 1
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Erträge |
72 |
144 |
144 |
144 |
144 |
Betrieblicher Sachaufwand |
40 |
40 |
40 |
40 |
40 |
Werkleistungen |
224 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
264 |
40 |
40 |
40 |
40 |
Nettoergebnis |
‑192 |
104 |
104 |
104 |
104 |
Geschätzte Erträge (Strafgeldeinnahmen) für ein ganzes Jahr (2016 – nur ein halbes Jahr):
Summe Geschwindigkeitsanzeigen = ca. 4 Mio
Summe Ausländeranteil ca. 25 % = ca. 1 Mio
Schätzung Anzeigen gegü Fzg aus FL, CH: 2,5 %, ca 25.000 Anzeigen
Schätzung durchschnittlicher Strafrahmen: € 50.- = Summe ca 1,25 Mio €
Schätzung einbringbar – abhängig v d Umsetzung durch Bund / Länder € 400.000
Die Strafgeldeinnahmen wären wie folgt aufzugliedern:
20% an den Bund/BM.I
80% an die Straßenerhalter (ASFINAG, Bund, Länder, Gemeinden)
Die an die Straßenerhalter gehenden Strafgeldeinnahmen wären wie folgt aufzugliedern:
70% ASFINAG
20% Bund
9% Länder
1% Gemeinden
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Erlöse |
14 |
29 |
29 |
29 |
29 |
Geschätzte Erträge (Strafgeldeinnahmen) für ein ganzes Jahr (2016 – nur ein halbes Jahr):
Summe Geschwindigkeitsanzeigen = ca. 4 Mio
Summe Ausländeranteil ca. 25 % = ca. 1 Mio
Schätzung Anzeigen gegü Fzg aus FL, CH: 2,5 %, ca 25.000 Anzeigen
Schätzung durchschnittlicher Strafrahmen: € 50.- = Summe ca 1,25 Mio €
Schätzung einbringbar – abhängig v d Umsetzung durch Bund / Länder € 400.000
Die Strafgeldeinnahmen wären wie folgt aufzugliedern:
20% an den Bund/BM.I
80% an die Straßenerhalter (ASFINAG, Bund, Länder, Gemeinden)
Die an die Straßenerhalter gehenden Strafgeldeinnahmen wären wie folgt aufzugliedern:
70% ASFINAG
20% Bund
9% Länder
1% Gemeinden
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Erlöse |
2 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Geschätzte Erträge (Strafgeldeinnahmen) für ein ganzes Jahr (2016 – nur ein halbes Jahr):
Summe Geschwindigkeitsanzeigen = ca. 4 Mio
Summe Ausländeranteil ca. 25 % = ca. 1 Mio
Schätzung Anzeigen gegü Fzg aus FL, CH: 2,5 %, ca 25.000 Anzeigen
Schätzung durchschnittlicher Strafrahmen: € 50.- = Summe ca 1,25 Mio €
Schätzung einbringbar – abhängig v d Umsetzung durch Bund / Länder € 400.000
Die Strafgeldeinnahmen wären wie folgt aufzugliedern:
20% an den Bund/BM.I
80% an die Straßenerhalter (ASFINAG, Bund, Länder, Gemeinden)
Die an die Straßenerhalter gehenden Strafgeldeinnahmen wären wie folgt aufzugliedern:
70% ASFINAG
20% Bund
9% Länder
1% Gemeinden
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
264 |
40 |
40 |
40 |
40 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
gem. BFRG/BFG |
11.02.08 Zentrale Sicherheitsaufgaben |
|
264 |
40 |
40 |
40 |
40 |
Erläuterung der Bedeckung
Findet im Regelbudget der Zentralen Sicherheitsaufgaben (Detailbudget 11020800) seine Bedeckung.
Laufende Auswirkungen – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
40.000,00 |
40.000,00 |
40.000,00 |
40.000,00 |
40.000,00 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Wartungs- und Betreuungskosten |
Bund |
1 |
40.000,00 |
1 |
40.000,00 |
1 |
40.000,00 |
1 |
40.000,00 |
1 |
40.000,00 |
Wartungs- und Betreuungskosten
Laufende Auswirkungen – Werkleistungen
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
224.000,00 |
|
|
|
|
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körpersch. |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Technische Implementierung |
Bund |
1 |
224.000,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Technische Implementierung
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
72.000,00 |
144.000,00 |
144.000,00 |
144.000,00 |
144.000,00 |
Länder |
14.400,00 |
28.800,00 |
28.800,00 |
28.800,00 |
28.800,00 |
Gemeinden |
1.600,00 |
3.200,00 |
3.200,00 |
3.200,00 |
3.200,00 |
GESAMTSUMME |
88.000,00 |
176.000,00 |
176.000,00 |
176.000,00 |
176.000,00 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
20% an den Bund/BM.I |
Bund |
800 |
50,00 |
1.600 |
50,00 |
1.600 |
50,00 |
1.600 |
50,00 |
1.600 |
50,00 |
80% an die Straßenerhalter; hievon 20% Bund |
Bund |
640 |
50,00 |
1.280 |
50,00 |
1.280 |
50,00 |
1.280 |
50,00 |
|
|
80% an die Straßenerhalter; hievon 9% Länder |
Länder |
288 |
50,00 |
576 |
50,00 |
576 |
50,00 |
576 |
50,00 |
576 |
50,00 |
80% an die Straßenerhalter; hievon 1% Gemeinden |
Gemd. |
32 |
50,00 |
64 |
50,00 |
64 |
50,00 |
64 |
50,00 |
64 |
50,00 |
80% an die Straßenerhalter; hievon 70% ASFINAG |
Bund |
|
|
|
|
|
|
|
|
1.280 |
50,00 |
Geschätzte Erträge (Strafgeldeinnahmen) für ein ganzes Jahr (2016 – nur ein halbes Jahr):
Summe Geschwindigkeitsanzeigen = ca. 4 Mio
Summe Ausländeranteil ca. 25 % = ca. 1 Mio
Schätzung Anzeigen gegü Fzg aus FL, CH: 2,5 %, ca 25.000 Anzeigen
Schätzung durchschnittlicher Strafrahmen: € 50.- = Summe ca 1,25 Mio €
Schätzung einbringbar – abhängig v d Umsetzung durch Bund / Länder € 400.000
Die Strafgeldeinnahmen wären wie folgt aufzugliedern:
20% an den Bund/BM.I
80% an die Straßenerhalter (ASFINAG, Bund, Länder, Gemeinden)
Die an die Straßenerhalter gehenden Strafgeldeinnahmen wären wie folgt aufzugliedern:
70% ASFINAG:
2016: € 112.000 (2.240 x € 50)
2017: € 224.000 (4.480 x € 50)
2018: € 224.000 (4.480 x € 50)
2019: € 224.000 (4.480 x € 50)
20% Bund
9% Länder
1% Gemeinden
Die dargelegten Aufwendungen erfolgen im Bereich der IT-Technik.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 104243560).