Annahme von Beitritten zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMEIA

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Republik Kasachstan, die Republik Peru und die Republik Korea sind dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 beigetreten. Da Österreich den Beitritt noch nicht angenommen hat, ist das Übereinkommen zwischen Österreich und den genannten Staaten bisher nicht wirksam.

 

Ziel(e)

Annahme des Beitritts der Staaten Kasachstan, Peru und Republik Korea zur Erleichterung der Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Annahmeerklärung bezüglich des Beitritts der Republik Kasachstan, der Republik Peru und der Republik Korea zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehene Annahmeerklärung fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Ein Ermächtigungsbeschluss der Europäischen Union liegt jeweils vor, nämlich der Beschluss (EU) 2016/2311 des Rates vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Kasachstans zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen, ABl L 345/53, der Beschluss (EU) 2016/2312 des Rates vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung der Republik Österreich und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Perus zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen, ABl L 345/56, und der Beschluss (EU) 2016/2313 des Rates vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Republik Korea zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen, ABl L 345/59.

 

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