1477 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Antrag 1490/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Forststraßen für Mountainbikerinnen und Mountainbiker

Die Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Jänner 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„800.000 „einheimische“ Radfahrerinnen und Radfahrer sowie zahlreiche Gäste in den Tourismusregionen suchen in Österreichs Wäldern und Bergen Erholung und sportliche Herausforderung. Dabei werden sie derzeit noch von rechtlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt, die in Nachbarstaaten und -regionen Österreichs wie Bayern, Südtirol oder Schweiz längst überwunden sind. Dies ist nicht zuletzt für die volkswirtschaftlich so bedeutsame Tourismus- und Freizeitwirtschaft Österreichs ein massiver Nachteil im Wettbewerb.

Vor 40 Jahren wurde mit dem Einbau entsprechender Regelungen ins Forstgesetz das Betretungsrecht im Wald im Sinne einer neuen „Wegefreiheit“ geregelt. Das Gesetz erlaubt seither beim Wandern, Spazierengehen und Skifahren das jederzeitige Betreten des Waldes zu Erholungszwecken – nicht jedoch beim Radfahren. Dass Radfahrerinnen und Radfahrer 1975 in diese Wegefreiheit nicht einbezogen wurden, hat den simplen Grund, dass es noch keine Mountainbikes gab und daher kaum jemand daran dachte, mit dem Fahrrad auf Forststraßen oder gar auf sonstigen Routen im Wald die Natur zu genießen.

Um die Nutzung von Forststraßen für Mountainbikerinnen und Mountainbiker legal zu ermöglichen, müssen die Rechtsvorschriften entsprechend angepasst werden.

Ein Aspekt ist dabei auch Durchforsten und Vereinfachen der Rechtsvorschriften zwecks Stärkung der Eigenverantwortung sowie Aufwandsentlastung der Bürgerinnen und Bürger.

Inzwischen treten neben Betroffeneninitiativen auch große mitgliederstarke Alpin- und Freizeitorganisationen wie der Alpenverein und die Naturfreunde für eine entsprechende Weiterentwicklung ein. Es ist dabei übereinstimmend Linie, dass Zufußgehende Vorrang genießen und dass andere berechtigte Interessen insbesondere des Naturschutzes und der Waldbewirtschaftung den nötigen Stellenwert behalten müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten fordern, das Radfahren so wie als Verkehrsmittel im Alltag auch als Sport auf den geeigneten Strecken im Gelände besser zu fördern, indem bestehende rechtliche Barrieren mit Augenmaß abgebaut werden. Die großteils aus öffentlichen Mitteln errichteten Forststraßen, die heute noch je nach Bundesland bis zu weit über 90 % für Radfahrende gesperrt sind, bieten aufgrund ihrer Auslegung für Schwer-Lkw genug Platz für ein Miteinander der verschiedenen Nutzerinnen und Nutzer und ihre Nutzung durch Radfahrende ist im Regelfall auch für die Umwelt gänzlich unbedenklich.“

Hiezu langte ein Verlangen gem. § 26 Abs. 8 GOG der Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen auf Berichterstattung binnen eines Jahres nach Zuweisung ein.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 13. April 2016 und am 14. Februar 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Georg Willi, die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Ing. Christian Höbart, Mag. Johannes Rauch, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Harald Jannach, Kai Jan Krainer, Gerhard Schmid, Petra Steger sowie der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Hans Peter Doskozil und der Ausschussobmann Abgeordneter Dieter Brosz, MSc.

 

Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Johannes Rauch und Hermann Krist beschloss der Ausschuss für Sportangelegenheiten mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N, dagegen: F, G), der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Johannes Rauch gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Sportangelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 02 14

                           Mag. Johannes Rauch                                                         Dieter Brosz, MSc

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann