1483 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Sozialbericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-350 der Beilagen)

Das Sozialministerium gibt alle zwei Jahre den Sozialbericht heraus. Der erste Teil informiert über Ressortaktivitäten, der zweite umfasst sozialpolitische Analysen.

Im Vorwort wird ausgeführt, das im Teil 1 „Ressortaktivitäten“ die wichtigsten Maßnahmen und Entwicklungen in den unterschiedlichen Verantwortungsbereichen des Ressorts dargestellt werden. Diese ersten zehn Kapitel geben damit einen umfassenden Überblick über die Wirkungsbereiche des Sozialministeriums und stellen schwerpunkthaft Maßnahmen und Inhalte im Berichtszeitraum 2015-2016 vor.

Im zweiten Berichtsteil ergänzen acht sozialpolitische Analysebeiträge diese Perspektive, indem die Autorinnen/Autoren den Fokus auf die gesellschaftlichen Realitäten und Herausforderungen setzen. Erstmals enthält dieser Berichtsteil einen gemeinsamen analytischen Brennpunkt: Verteilungsfragen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 15. Februar 2017 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 13. Februar 2017 eingebrachten Verlangens des Freiheitlichen Parlamentsklubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Hechtl die Abgeordneten Herbert Kickl, Mag. Birgit Schatz, Walter Bacher, Mag. Gerald Loacker, Erwin Spindelberger, Ing. Waltraud Dietrich, Ulrike Königsberger-Ludwig, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein, Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Judith Schwentner, Dr. Franz­Joseph Huainigg, Mag. Helene Jarmer, Peter Wurm, Ing. Mag. Werner Groiß, Karl Öllinger und Werner Neubauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, N, T) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Sozialbericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-350 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 02 15

                                  Johann Hechtl                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann