1492 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1933/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verstärkung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. November 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.), UG 21 Soziales und Konsumentenschutz wird folgendes Wirkungsziel formuliert:

 

Wirkungsziel 2: Verstärkung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, um in der Gleichstellung behinderter Menschen in allen Bereichen des Lebens weitere Verbesserungen zu erzielen.

Warum dieses Wirkungsziel?

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen ist noch nicht erreicht. Neben unmittelbaren Diskriminierungen sind es vor allem Barrieren, die Menschen mit Behinderungen an der gleichberechtigten Teilhabe hindern. Solche bestehen vor allem auch in der Berufswelt.

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

- Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) für Menschen mit Behinderung. - Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

- Begleitende Evaluierung der Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz (BGBl. I Nr. 111/2010) (Verlängerung der ‚Probezeit‘ von bisher 6 Monaten auf nunmehr 4 Jahre und Staffelung der Ausgleichstaxe nach Betriebsgröße).

Parameter für den Erfolg: Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund); Anteil der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten

Ergebnis/Ziel:

Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund): 42%(2015) 33%(2016) 38%(2017) 38%(2018)

Anteil der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten: 62,3%(2015) 61,9 %(2016)61,7%(2017) 61,9%(2018)

Gleichzeitig gestalten sich in einem Bereich, wo die Möglichkeit zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit für Behinderte besteht, - nämlich im Tabakmonopol und als Trafikant, die Rahmenbedingungen für die dort tätigen Personen immer schlechter. Derzeit besteht bei den Tabakfachgeschäftsinhabern ein Anteil von rund 52 Prozent an vorzugsberechtigten Behinderten, - formal eine Erhöhung gegenüber 2010 von 2,5 Prozent. In absoluten Zahlen ist die Anzahl der vorzugsberechtigten Behinderten an den Tabakfachgeschäftsinhabern jedoch um 83 zurückgegangen.

Gründe dafür sind neben den negativen Auswirkungen eines immer strengeren Nichtraucherschutzes vor allem auch die sich verschlechternden Bedingungen bei den Handelsspannen der Trafikanten im Bereich der Tabakware. Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten hat in einem Grundsatzbeschluss Modelle einer neuen Handelsspannenregelung einstimmig beschlossen. Ziel ist eine Nettohandelsspanne von 14 Prozent für Tabakfachgeschäften und 7,6 Prozent für Tabakverkaufsstellen. Nur eine Umstellung auf dieses Handelsspannenmodell kann ein mittel- und langfristiges ökonomisches Überleben der Tabaktrafikanten und damit der  vorzugsberechtigten Behinderten als selbständige Unternehmer in diesem Bereich garantieren.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Februar 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Johann Höfinger, Mag. Birgit Schatz, Mag. Gerald Loacker, Mag. Helene Jarmer, Herbert Kickl, Ulrike Königsberger-Ludwig und Ing. Mag. Werner Groiß sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Auf Antrag des Abgeordneten Johann Höfinger beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, N, T), der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Finanzausschuss zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 02 15

                           Mag. Michael Hammer                                                         August Wöginger

                                   Berichterstatter                                                                Obmann-Stellvertreter