1498 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2003/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 1. Februar 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Art. 1 (Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes):

Mit der Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes im Jahre 2016 (tritt in Kraft mit 1. März 2017) waren die bisherigen Bezugnahmen auf die Fixbeträge nach dem KBGG im § 7 BMSVG obsolet und werden im vorgeschlagenen § 7 Abs. 1 erster Satz und Abs. 6 BMSVG durch statische Verweisungen auf den davor geltenden Gesetzestext des KBGG ersetzt. Lediglich hinsichtlich der Verweisungen der am Kinderbetreuungsgeldbezug direkt anknüpfenden Beitragsleistungen nach § 7 Abs. 5 BMSVG wird auf die Neuregelungen des Kinderbetreuungsgeldes für Geburten nach dem 28. Februar 2017 abgestellt. Beitragsgrundlage nach § 7 Abs. 5 BMSVG neu ist das jeweils individuell bezogene KBG. Im Wesentlichen besteht hinsichtlich der Neuregelungen der Verweisungen Kostenneutralität in Bezug auf die bisherige Regelung des § 7 BMSVG.

Art. 2 (Änderung des Landarbeitsgesetzes 1984):

Parallelbestimmungen zu Art. 1.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 15. Februar 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Markus Vogl die Abgeordneten Walter Bacher, Gabriel Obernosterer, Mag. Gerald Loacker, Mag. Birgit Schatz und Werner Neubauer.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 02 15

                               Ing. Markus Vogl                                                              August Wöginger

                                   Berichterstatter                                                                Obmann-Stellvertreter