1505 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (1370 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

Im Rahmen des in der Regierungsvorlage enthaltenen Staatsvertrages sollen Mobilitätskosten gemeinsamer Forschungskooperationen und Veranstaltungen auf wissenschaftlich-technischem Gebiet durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten finanziert werden. Dadurch soll neben dem primären Ziel des Abkommens, die bilateralen Beziehungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich zu fördern, insbesondere die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen stimuliert und ausgebaut werden.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

 

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG nicht erforderlich ist.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 22. Februar 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl, die Abgeordneten Dr. Jessi Lintl und Dr. Karlheinz Töchterle sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Wissenschaftsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (1370 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2017 02 22

                           Mag. Dr. Beatrix Karl                                                   Dr. Andreas F. Karlsböck

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann