1507 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997, getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen für die Jahre 2014 und 2015 („Allgemeiner Einkommensbericht 2016“) (III-327 der Beilagen)

Der „Allgemeine Einkommensbericht 2016“ – der neunte dieser Art – bietet eine umfassende Darstellung der Einkommen der Bevölkerung in Österreich für die Berichtsjahre 2014 und 2015. Diesen Bericht hat der Rechnungshof entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag (gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungs­gesetz) alle zwei Jahre dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen vorzulegen. Darin finden sich die durchschnittlichen Einkommen, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern sowie – entsprechend dem Gesetzesauftrag – getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen.

Der „Allgemeine Einkommensbericht 2016“ gliedert sich in vier Kapitel:

Kapitel 1 – „Ergebnisse und Analysen“ beinhaltet eine Beschreibung und grafische Aufarbeitung der wichtigsten Ergebnisse. Darüber hinaus werden die wesentlichen Aspekte der personellen Einkommensverteilung analysiert. Dieses Kapitel enthält auch einen Abschnitt betreffend die Entwicklung der Einkommen von 1998 bis 2015 (Kapitel 1.1).

Ein Glossar mit den wichtigsten Begriffen bildet Kapitel 2.

Kapitel 3 – „Tabellen“ umfasst die durchschnittlichen (bzw. mittleren) Brutto- und Nettojahreseinkommen für die einbezogenen Gruppen: unselbstständig Erwerbstätige, selbstständig Erwerbstätige und PensionistInnen.

In Kapitel 4 – „Methodische Grundlagen“ werden die verwendeten Datenquellen sowie die Gliederungskriterien und die Einkommensdefinitionen der einbezogenen Gruppen von EinkommensbezieherInnen beschrieben.

Im Bericht werden folgende Gliederungskriterien verwendet:

             - Für die einbezogenen Gruppen werden die Ergebnisse insgesamt und getrennt für Frauen und Männer ausgewiesen.

             - Hinsichtlich der unselbstständig Erwerbstätigen werden neben den vom Bezügebegrenzungsgesetz vorgegebenen Gliederungskriterien („Branchen“, „Berufsgruppen“ und „Funktionen“) Ergebnisse für Voll- und Teilzeitbeschäftigte, nach Altersgruppen, nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und nach dem Bildungsstand sowie nach einer differenzierten Berufsgruppengliederung ausgewiesen; weiters werden Stundenlöhne dargestellt.

             - Für die selbstständig Erwerbstätigen erfolgt eine Gliederung nach Branchen und Schwerpunkten, ergänzt um spezifische Informationen für die Land- und Forstwirtschaft aus dem „Grünen Bericht“.

             - Die Darstellung der Einkommen der PensionistInnen besteht aus einem Überblick über alle PensionistInnen, gefolgt von einer Gliederung nach Pensionsarten und Pensionsversicherungsträgern sowie den Ruhe- und Versorgungsgenüssen von BeamtInnen in Ruhe.

             - Hinsichtlich der Bundesländer werden die Einkommen der unselbstständig Erwerbstätigen, der selbstständig Erwerbstätigen und der PensionistInnen im Überblick dargestellt.

             - Den Abschluss bildet eine Synopse über die Einkommen aller einbezogenen Gruppen (unselbstständig Erwerbstätige, selbstständig Erwerbstätige und PensionistInnen).

 

Die Zusammenfassung wurde ausgebaut und neu gestaltet. Ein Übersichtsblatt mit wichtigen Ergebnissen wurde neu erstellt.

Der „Statistische Annex” enthält detaillierte Tabellen. Die Reihenfolge entspricht jener des Kapitels 3, jedoch sind überdies weitere Verteilungsmaße (Quartile und Dezile) und differenzierte Gliederungen enthalten.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 23. Februar 2017 behandelt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Hermann Gahr die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Mag. Karin Greiner, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Johann Singer, Martina Schenk, Erwin Angerer, Mag. Ruth Becher, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser.

 

 

Bei der Abstimmung am 23. Februar 2017 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997, getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen für die Jahre 2014 und 2015 („Allgemeiner Einkommensbericht 2016“) (III-327 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2017 02 23

                                  Hermann Gahr                                                               Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau