Bundesgesetz, mit dem das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

In den geltenden Ziel- und Aufgabenkatalogen im E-ControlG fehlen mehrere inzwischen erlassene Materiengesetze bzw. EU-Rechtsakte.

Von der Europäischen Kommission wurde gegen die Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2015/2075) eingeleitet, in dem u.a. eine zeitlich asymmetrische Bestellung der Mitglieder der Organe der Regulierungsbehörde gefordert wird.

Der Verwaltungsgerichtshof hat in kürzlich ergangenen Erkenntnissen die Vereinbarkeit des in § 5 Abs. 3 normierten Unterrichtungsrechts mit den EU-rechtlich vorgegebenen Anforderungen an die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde in Zweifel gezogen.

Die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verlangt von den Mitgliedstaaten unter anderem die Einrichtung eines Registers für öffentlich zugängliche Ladepunkte.

 

Ziel(e)

Vervollständigung des Katalogs der von der Regulierungsbehörde zu vollziehenden Rechtsakte

Abwendung eines Vertragsverletzungsverfahrens

Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Ergänzung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes im Katalog der nicht-regulatorischen Aufgaben.

 

Abwendung eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission (Nr. 2015/2075) durch Verankerung des eingeforderten Rotationsprinzips für die Bestellung der Organe (einmalige Verlängerung der Funktionsperiode der Regulierungskommission).

 

Klarstellung in den Aufgaben der Regulierungsbehörde, dass neben den bereits genannten Leitlinien der Regulierungsbehörde auch Netzkodizes zur Besorgung zugewiesen sind; überdies wird unter den zu vollziehenden Rechtsakten die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 ergänzt.

 

Verankerung verfahrensrechtlicher Festlegungen für die in Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 vorgesehenen Entscheidungen der Regulierungsbehörde über Investitionsanträge.

 

Einrichtung eines Registers für öffentlich zugängliche Ladepunkte gemäß der Richtlinie 2014/94/EU, das von der Regulierungsbehörde geführt werden soll

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen" der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Die Einrichtung und Abgeltung des Ladepunkteregisters erfolgt gemäß § 32 Abs. 6 E-ControlG; die Kosten soll aus der bestehenden Anzahlung für nicht-regulatorische Kosten (infolge Umwidmung der Energie-Control GmbH im Jahr 2011) bedeckt werden. Nach Ausschöpfung der Anzahlung sollen die nicht-regulatorischen Kosten aus der Umwidmung des Sondervermögens der E-Control (gemäß Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereit gestellt werden) bedeckt werden.

 

Die Einrichtung einer Datenbank wird auf ca € 70.000 geschätzt, der jährliche Betrieb auf etwa € 30.000.- bis 40.000.-.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Mit den Ergänzungen werden die Richtlinie 2009/72/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt, die Richtlinie 2009/73/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe umgesetzt und notwendige Begleitregelungen zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur geschaffen.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1978620606).