1532 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 2019/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die flächendeckende Umsetzung der Pflichtkurse in Justizgeschichte für angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen

Die Abgeordneten .Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 01. März 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Februar 2016 sorgte die Einstellung eines Verfahrens gegen die FPÖ-nahe Monatszeitschrift "Aula" durch die Staatsanwaltschaft Graz für Aufregung. Die Grünen hatten wegen eines Artikels mit dem Titel "Mauthausen-Befreite als Massenmörder" des Aula-Autors Manfred Duswald Anzeige erstattet. Duswald bezeichnete darin 1945 aus dem KZ Mauthausen befreite Häftlinge als "Landplage" und "Kriminelle", die "raubend und plündernd, mordend und schändend" das "unter der 'Befreiung' leidende Land" plagten.

Die Einstellung wurde von der Staatsanwaltschaft Graz insofern begründet, als es nachvollziehbar sei, „dass die Freilassung mehrerer Tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte". Weiters hieß es, dass sich "unbestritten" unter den KZ-Häftlingen "Rechtsbrecher" befanden.

Nachdem diese Begründung öffentlich vielfach kritisiert wurde und insbesondere bei den betroffenen Holocaustüberlebenden für Ärger sorgte, kündigte Brandstetter im März 2016 eine Ausbildungsoffensive für RichterInnen und StaatsanwältInnen an. Schon seit dem Jahr 2009 gebe es ein vom BMJ veranstaltetes Curriculum "Justizgeschichte" für RichteramtsanwärterInnen. Dieses solle nun für alle angehenden Richter und Staatsanwälte ein verpflichtender Teil der Ausbildung werden.

Dieses Curriculum setzt sich aus zwei dreitägigen Modulen zusammen. Das erste Modul inkludiert einen Besuch der Gedenkstätte Am Spiegelgrund, das zweite einen Besuch der Gedenkstätte Mauthausen. Ziel dieses Curriculums ist laut Justizministerium, den Richteramtsanwärtern empirisches Grundlagenwissen zur neueren Justizgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert zu vermitteln und anderseits zur Sensibilisierung für politische Implikationen sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Entscheidungen beizutragen.

Während eines ExpertInnen-Gesprächs am 17.2.2017 zum Thema "70 Jahre Verbotsgesetz - Rückblick, Status Quo, Ausblick" hier im Parlament äußerten mehrere ExpertInnen die Kritik, dass nach der Ankündigung der Ausbildungsoffensive diesbezügliche Gespräche jäh endeten. Die Situation der Ausbildung der RichteramtsanwärterInnen sei diesbezüglich, so die ExpertInnen, in den Jahren vor der Ankündigung des Justizministers besser gewesen als danach.

Auch in den Medien ist dieser Zustand jüngst behandelt worden: Gegenüber der Tageszeitung „Der Standard“ (Ausgabe vom 21.2.2017) äußerte der wissenschaftliche Ko-Leiter der "Zentralen Österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz", Winfried Garscha, dass es nicht zu der geplanten Ausweitung des Zeitgeschichtecurriculums gekommen sei. Die diesbezüglichen Gespräche über eine Ausweitung des Curriculums seien bis Sommer 2016 gelaufen, "aber dann war plötzlich Funkstille".

Auf Nachfrage hieß es im Justizministerium, so "Der Standard", die Sache sei von der Beamtenebene an die Oberlandesgerichte (OLG) delegiert worden. Nun würden die OLG-Sprengel Graz und Linz jeweils eigene Kurse durchführen. In Innsbruck sei das wegen der geringen Zahl an Kandidaten nicht regelmäßig machbar, im größten Sprengel Wien, zu dem auch Niederösterreich und das Burgenland gehören, stecke man noch in der Planung.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser die Abgeordneten Hermann Brückl, Dr. Harald Walser, Mag. Elisabeth Grossmann; Dr. Nikolaus Scherak, Dr. Johannes Hübner, Christoph Hagen und Dr. Johannes Jarolim sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, G, N, dagegen: F, T) beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Harald Walser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2017 03 14

                              Dr. Harald Walser                                                     Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau