1536 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1470 der Beilagen): Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

 

Im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats findet die Rechtshilfe in Strafsachen im Wesentlichen auf der Grundlage des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.4.1959, BGBl. Nr. 41/1969 idgF, tw. idF des (Ersten) Zusatzprotokolls zu diesem Übereinkommen vom 17.3.1978, BGBl. I Nr. 296/1983, statt. Zusätzlich wurde in diesem Rahmen das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 8.11.2001 erarbeitet, das von Österreich anlässlich der Justizministerkonferenz des Europarats (19.-21.9.2012, Wien) unterzeichnet wurde, wodurch sich Österreich zu dessen späterer Ratifikation verpflichtet hat.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Das Zusatzprotokoll ist im innerstaatlichen Bereich im Wesentlichen unmittelbar anwendbar, die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG ist nur im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Art. 18 (kontrollierte Lieferung), 19 (verdeckte Ermittlungen) und 20 (gemeinsame Ermittlungsgruppen) erforderlich. Entsprechende Regelungen (analog zu den §§ 60, 72 ff und 76 EU-JZG) wurden durch Artikel 2 des EU-JZG-ÄndG 2014, BGBl. I Nr. 107/2014, in das Bundesgesetz vom 4.12.1979 über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen (Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz; ARHG), BGBl. Nr. 529/1979 idgF, aufgenommen (s. §§ 59b, 59c, 76a und 76b).

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Staatsvertrag ist in in englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 14. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Petra Bayr, MA der Abgeordnete Dr. Georg Vetter.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (1470 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2017 03 14

                                 Petra Bayr, MA                                                        Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau