1537 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 2030/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Straffung und Entbürokratisierung der Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000

Die Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 02. März 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich in der Vergangenheit als wirksames Instrument im Bereich der Umweltvorsorge etabliert. Den rechtlichen Rahmen für Umweltverträglichkeitsprüfungen in Europa gibt die EU in Form einer Richtlinie vor, die Österreich mit dem UVP-G 2000 (samt der Verordnung über Gebiete mit schadstoffbelasteter Luft) umgesetzt hat.

Zur Klärung der Frage, ob für ein Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (und welcher Tatbestand des Anhanges 1 oder des § 3a Abs 1 bis 3 UVP-G 2000 durch das Vorhaben verwirklicht wird), ist in § 3 Abs 7 UVP-G 2000 ein eigenes Feststellungsverfahren vorgesehen.

Ist ein vereinfachtes Verfahren oder ein ordentliches UVP-Verfahren durchzuführen, werden sämtliche Umweltauswirkungen eines Vorhabens in einer umfassenden und integrativen Weise ermittelt, beschrieben sowie bewertet und sind anschließend bei der Entscheidung im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die für ein Vorhaben relevanten materiellen Genehmigungsbestimmungen sind von der Landesregierung als zuständige Behörde anzuwenden, die mittels Bescheid über die Zulässigkeit eines Projekts zu entscheiden hat (Ausnahmen hiervon bilden bestimmte Straßen- und Eisenbahnvorhaben nach dem dritten Abschnitt des UVP-G 2000, für die ein teilkonzentrierter Bescheid durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zu erlassen ist).

Als Rechtsmittel gegen Bescheide der für die Durchführung des UVP-Verfahrens zuständigen Behörde steht den Parteien die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung.

Im Jahr 2015 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Feststellungsverfahrens – vom Antrag bis zur Feststellungsentscheidung – bei 5,2 Monaten.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes betrug im Jahr 2015 die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Genehmigungsverfahrens – vom Einbringen des Genehmigungsantrags bis zum Genehmigungsbescheid – 31,8 Monate bei UVP-Verfahren und 10,2 Monate bei vereinfachten Verfahren.

Die durchschnittliche Dauer der Rechtsmittelverfahren betrug nahezu unabhängig von der Verfahrensart, in welcher der angefochtene Bescheid erlassen wurde, etwa ein halbes Jahr.

Wie dargelegt, führt die Anwendung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 zu langen Verfahrensdauern. Bei Großprojekten können diese sogar zehn Jahre betragen! Das hat zur Folge, dass wichtige und oftmals dringliche Investitionen blockiert und teilweise unterlassen werden, sodass auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs darunter leidet. Möglichst rasch durchgeführte Verfahren haben hingegen nicht nur positive Effekte für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Österreich, sie schaffen auch eine Vielzahl von neuen Arbeitsplätzen.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek die Abgeordneten Michael Bernhard, Martina Diesner-Wais, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Harry Buchmayr, Erwin Preiner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Ulrike Weigerstorfer und Georg Willi sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 03 14

                           Martina Diesner-Wais                                                  Mag. Christiane Brunner

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau