1538 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 2034/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klare Rahmenbedingungen für Verfahren bei Infrastrukturprojekten

Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 2. März 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Diskussion um eine mögliche 3. Piste des Flughafens Wien begann 1998 mit einem Masterplan zum möglichen Ausbau und endete mit 9. Februar dieses Jahres vorläufig mit dem negativen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Nahezu zwei Jahrzehnte wurden Argumente für und wider ausgetauscht, es wurden über 1000 Einwendungen von Anrainer_innen eingereicht und schließlich 2001 bis 2005 ein vom Flughafen initiiertes Mediationsverfahren durchgeführt, ohne zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu gelangen.

Im Jahr 2012 fiel die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der ersten Instanz, der niederösterreichischen Landesregierung, positiv aus. Dem Verfahren wurden viele Mängel bescheinigt, es folgten zahlreiche Beschwerden, Gutachten und Gegengutachten.

Anhand dieses bespielhaften Verlaufs in diesem Großinfrastrukturprojekt wird sehr deutlich, dass Reformbedarf herrscht. Es ist weder für Projektwerber noch für die anderen Parteien zielführend, sich ohne klare Rahmenbedingungen und ohne Vorgaben für die Dauer in diese Prozesse zu stürzen, die enorme Ressourcen belegen.

Es bedarf hier dringend Nachbesserungen im UVP-Gesetz und, im Zusammenspiel mit den Bundesländern, klarere Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Infrastrukturbedingungen unter Einbindung aller Parteien. Die momentan gelebte Realität produziert aufgrund undurchsichtig langer Verfahren Verlierer auf Seiten von Befürwortern und auf Seiten von Projektgegnern.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Michael Bernhard die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Martina Diesner-Wais, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Harry Buchmayr, Erwin Preiner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Ulrike Weigerstorfer und Georg Willi sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, N, T, dagegen: S, V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 03 14

                           Martina Diesner-Wais                                                  Mag. Christiane Brunner

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau