1539 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 2041/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Human Biomonitoring“

Die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 2. März 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Schadstoffe belasten sowohl die Umwelt, als auch uns Menschen. Mittels Human-Biomonitoring wird festgestellt, welche Stoffe in welchem Ausmaß in den Körper gelangen. Mittels Blut-, Harn-, Muttermilch-, Speichel-, Haar- oder Gewebsproben einzelner Personen oder Bevölkerungsgruppen werden abgelagerte Schadstoffe und deren Abbauprodukte analysiert.

In Österreich gibt es bereits seit 2007 eine von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Verwaltung gegründete Plattform für Human-Biomonitoring, die vom Umweltbundesamt geleitet wird. Sie zielt darauf ab, Human-Biomonitoring in Österreich als Methode zur Förderung von Gesundheits- und Umweltschutz zu etablieren und nationale Präventionsziele zu unterstützen. Die Österreichische Human-Biomonitoring Plattform wurde Ende 2016 zum offiziellen Beratungsgremium des Bundesministeriums (BMLFUW) für gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung in Österreich.

Anfang 2017 startete die bis dato größte länderübergreifende Initiative für Human-Biomonitoring in der EU, HBM4EU. Neben dem Umweltbundesamt beteiligen sich an HBM4EU die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), die Medizinischen Universitäten in Wien und Innsbruck und die private Universität UMIT in Tirol.

Bis 2022 sollen in diesem Projekt die Zusammenhänge zwischen der Belastung mit Chemikalien und den gesundheitlichen Risiken aufgedeckt und bewertet werden. Human-Biomonitoring soll schließlich als Werkzeug der europäischen Umwelt- und Gesundheitspolitik verankert werden. (Umweltbundesamt, 23.01.2017)

Um sicherzustellen, dass auch der Nationalrat dieses Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung umfassend nutzen kann bzw. in die Entwicklung einbezogen wird, scheint eine halbjährliche Berichterstattung an den Gesetzgeber sinnvoll. So kann gewährleistet werden, auf aktuelle umwelt- und gesundheitlich relevante Problematiken zeitnah zu reagieren und dem Vorsorgeprinzip zu entsprechen.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer die Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Michael Bernhard und Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 


 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Norbert Sieber, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Mag. Christiane Brunner, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend „Human Biomonitoring“ eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 2041/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, T, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 2041/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2017 03 14

                        Dipl.-Ing. Georg Strasser                                                Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau